Laienbruder: Unterschied zwischen den Versionen

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Laienbruder ist die Bezeichnung für einen Mönch, der nicht zugleich Priester ist. Während es im Verlauf des Mittelalters mehr und mehr zur Regel wurde, dass fast alle Mönche zugleich auch Priester waren, woraus sich die hohe Zahl an Messfeiern und die Zunahme von Altären erklärte, waren die Mönche im Frühmittelalter mehrheitlich Laienbrüder.Benedikt von Nursia entschied sich bewusst dafür, nicht die Priesterweihe zu empfangen und bestand in seiner Regel darauf, dass einem zum Priester geweihten Mönch weiterhin die Stellung zukam, die er gemäß seines Eintrittsdatums hatte, sofern er nicht den priesterlichen Dienst vollzog. <ref>Regula Benedikti, Kapitel 62</ref>
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'''Laienbruder''' ist die Bezeichnung für einen [[Ordensmann]], der nicht zugleich [[Priester]] ist. Während es im Verlauf des [[Mittelalter]]s mehr und mehr zur Regel wurde, dass fast alle [[Mönch]]e zugleich auch Priester waren, woraus sich die hohe Zahl an [[Heilige Messe|Messfeiern]] und die Zunahme von Altären erklärte, waren die Mönche im Frühmittelalter mehrheitlich Laienbrüder. [[Benedikt von Nursia]] entschied sich bewusst dafür, nicht die [[Priesterweihe]] zu empfangen und bestand in [[Regel des hl. Benedikt|seiner Regel]] darauf, dass einem zum Priester geweihten Mönch weiterhin die Stellung zukam, die er gemäß seines Eintrittsdatums hatte, sofern er nicht den priesterlichen Dienst vollzog. <ref>[[Regel des hl. Benedikt|Regula Benedikti]], Kapitel 62</ref>
  
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[[Kategorie:Orden|!]]

Aktuelle Version vom 17. Mai 2016, 16:48 Uhr

Laienbruder ist die Bezeichnung für einen Ordensmann, der nicht zugleich Priester ist. Während es im Verlauf des Mittelalters mehr und mehr zur Regel wurde, dass fast alle Mönche zugleich auch Priester waren, woraus sich die hohe Zahl an Messfeiern und die Zunahme von Altären erklärte, waren die Mönche im Frühmittelalter mehrheitlich Laienbrüder. Benedikt von Nursia entschied sich bewusst dafür, nicht die Priesterweihe zu empfangen und bestand in seiner Regel darauf, dass einem zum Priester geweihten Mönch weiterhin die Stellung zukam, die er gemäß seines Eintrittsdatums hatte, sofern er nicht den priesterlichen Dienst vollzog. <ref>Regula Benedikti, Kapitel 62</ref>

Anmerkungen

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