Lehramt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der "religiöse Gehorsam des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des [[Papst|Bischofs von Rom]], auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese lässt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise." ([[Lumen gentium]] 25). | Der "religiöse Gehorsam des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des [[Papst|Bischofs von Rom]], auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese lässt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise." ([[Lumen gentium]] 25). | ||
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+ | Außerdem bezieht sich die Erklärung auf die Dogmatische [[Konstitution]] [[Lumen gentium]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanischen Konzils]], welche in [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMTi|Nr. 25]] schreibt: | ||
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+ | :"Die [[Bischöfe]], die in Gemeinschaft mit dem [[Papst|römischen Bischof]] lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem [[Gehorsam]] anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise." | ||
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Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von [[Gott]] geoffenbart oder mit geoffenbarten [[Wahrheit]]en zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen [[Christus]] seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{B|Mt|28|20}}) und ihnen den [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in [[Predigt]] und [[Katechese]], gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu glaubende [[Wahrheit]] lehren. | Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von [[Gott]] geoffenbart oder mit geoffenbarten [[Wahrheit]]en zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen [[Christus]] seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{B|Mt|28|20}}) und ihnen den [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in [[Predigt]] und [[Katechese]], gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu glaubende [[Wahrheit]] lehren. | ||
Version vom 22. Dezember 2014, 11:57 Uhr
Lehramt bedeutet, der von Christus seiner Kirche in den Aposteln und ihren Nachfolgern, dem Papst und den Bischöfen, gegebene Auftrag, seine Lehre unverfälscht allen Menschen zu verkünden.
Das Lehramt ist ein Teil der drei Ämter Christi, die in der Kirche gegenwärtig sind. Die soteriologische Bedeutung des magisterium ecclesiae ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der Sünde sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; veritas liberabit vos! (vgl. auch: Aeterni patris Nr. 1.
Der "religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese lässt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise." (Lumen gentium 25).
Inhaltsverzeichnis
Das Lehramt der Kirche und das Depositum fidei
Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:
- Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."
Die Erklärung bezieht sich auf die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils, welche in Nr. 19 wörtlich sagt:
- Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in feierlichem Lehrentscheid (=außerordentlich durch den Papst), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."
Außerdem bezieht sich die Erklärung auf die Dogmatische Konstitution Lumen gentium des II. Vatikanischen Konzils, welche in Nr. 25 schreibt:
- "Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."
Erlärung
Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von Gott geoffenbart oder mit geoffenbarten Wahrheiten zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen Christus seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Lehramt |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und ihnen den Heiligen Geist gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in Predigt und Katechese, gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu glaubende Wahrheit lehren.
Dagegen ist der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben (Enzykliken), Breven, Apostolische Konstitutionen, Motu proprien, Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der römischen Kongregationen. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von Christus verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der Kirche handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das Hirtenamt an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag (missio canonica). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom Papst und den Bischöfen alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.
Die Theologie und das Lehramt
Die Theologie ist für die weitere Entfaltung der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt jedoch kein sakramentales Lehramt aus. (vgl. Pius XII., Enzyklika Humani generis Nr. 34).
Lehramt und Seelsorge
Die falsche Gegenüberstellung von Lehr- und Seelsorgsauftrag muss vermieden werden, bzw. ist zu überwinden. In der Tat besteht ja das wahre Anliegen der Pastoral in der Aktualisierung und Konkretisierung der Heilswahrheit, welche in sich für alle Zeiten Gültigkeit hat. Als wahre Hirten müssen die Bischöfe ihrer Herde den rechten Weg zeigen, ihr den Glauben stärken, Gefahren von ihr abwehren (Bischofssynode Schlussdokument Exeunte coetu saeculo , II., B, a), 1),
Päpstliche Schreiben
- 12. August 1950 Enzyklika Humani generis, Falscher Begriff vom Lehramt der Kirche Nr. 18-21.
- 31. Mai 1954 Ansprache Si diligis an die zur Heiligsprechung Pius´X. in Rom weilenden Kardinäle und Bischöfe über das Lehramt (AAS 46 [1954] 313-317).
- 24. Mai 1990 Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion Donum veritatis über die kirchlichen Berufung des Theologen.
Literatur
- Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, Heft 13.
Siehe auch: Kategorie:Lehramtstexte, Kategorie:Bischofsworte.
Weblinks
- Das Schreien der Lämmer Kath.net am 11 März 2011 von Hedwig Beverfoerde