Sakrarium: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn konsekrierter Wein verschüttet wurde, wäscht man die betreffende Stelle mit Wasser, das nachher in das Sacrarium geschüttet wird ([[AEM]] 239; [[GRM]] 280). | Wenn konsekrierter Wein verschüttet wurde, wäscht man die betreffende Stelle mit Wasser, das nachher in das Sacrarium geschüttet wird ([[AEM]] 239; [[GRM]] 280). | ||
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* Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 226 (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis). | * Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 226 (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis). | ||
− | * [[Lexikon für Theologie und Kirche]] 2. + 3. Auflage | + | * [[Lexikon für Theologie und Kirche]] 2. Auflage, Artikel: Sacrarium, Band 9, Sp. 206 + 3. Auflage, Artikel Sakrarium, Band 8, Sp. 1463. |
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Version vom 2. Oktober 2014, 17:10 Uhr
Ein Sakrarium (lat.: Sacrarium) ist ein Behälter oder eigener Abfluss, in den geweihte Gegenstände gegeben werden. Das ist Asche von unbrauchbar gewordenen geweihten Gegenständen, von Ölen, oder gebrauchtem Taufwasser (LThK 2.+3. Auflage). Ebenso wird hineingegeben, das bei den liturgischen Waschungen oder beim Vorwaschen mit der Hand (erste Reinigung), der bei der Heiligen Messe gebrauchten Kelchwäsche (Korporale, Palla, Kelchtuch) verwandte Wasser (vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 120; GRM 334).
Ein Sakrarium kann ein eigener Abfluss sein, der sich in der Sakristei (GRM 334), als Becken oder Bodenvertiefung mit Ausgußöffnung befindet, welche durch einen Stein verschließbar ist (LThK 3. Auflage). Er konnte auch neben oder hinter dem Altar (bis Mittelalter als Wandnische in Altarnähe) oder dem Taufstein sich befinden LThK 2. Auflage).
Wenn konsekrierter Wein verschüttet wurde, wäscht man die betreffende Stelle mit Wasser, das nachher in das Sacrarium geschüttet wird (AEM 239; GRM 280).
Im außerordentlichem Römischen Ritus ist es Aufgabe des Subdiakons, die geweihten Linnen, die mit den eucharistischen Gestalten in unmittelbare Berührung gekommen sind, mit der Hand in klarem Wasser zu waschen und in das Sakrarium zu geben (vgl.: Subdiakonatsweihe).
Die Sakristei wurde früher Sacrarium genannt (vgl.). Außerdem Presbyterium und Pastophorion.
Weitere Quellen
- Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 226 (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).
- Lexikon für Theologie und Kirche 2. Auflage, Artikel: Sacrarium, Band 9, Sp. 206 + 3. Auflage, Artikel Sakrarium, Band 8, Sp. 1463.