Verleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Er ist oft auch als Eigentümer oder Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich. Beim ihm als Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag durch ''Inverlagnahme'' investiert (verlegen = vorlegen), nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung, wozu er sich im Verlagsvertrag mit einem Autor/einer Autorin verpflichtet und wofür er zu sorgen hat. Der Verleger trägt die finanzielle Verantwortung und bestimmt die Richtlinien für Lektorat, Herstellung und Vertrieb.
 
Er ist oft auch als Eigentümer oder Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich. Beim ihm als Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag durch ''Inverlagnahme'' investiert (verlegen = vorlegen), nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung, wozu er sich im Verlagsvertrag mit einem Autor/einer Autorin verpflichtet und wofür er zu sorgen hat. Der Verleger trägt die finanzielle Verantwortung und bestimmt die Richtlinien für Lektorat, Herstellung und Vertrieb.
  
Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde ''Verleger'' besonders für den gebräuchlich, der die Kosten und den Vertrieb von Druckwerken übernimmt.<ref>Grimms Wörterbuch</ref>
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Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde ''Verleger'' besonders für den gebräuchlich, der die Kosten und den Vertrieb von Druckwerken übernimmt.<ref>Grimms Wörterbuch</ref>
  
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Nach Fritz Raddatz, ehemaliger Cheflektor und stellvertretender Chef des Rowohlt-Verlages sollte ein Verleger Vater und Mutter sein, Amme und Zuchtmeister, Duellant und Sekundant, Beichtvater und Ministrant. Er sollte das Gehirn eines Philosophen, den Blick eines Radiologen und die Sanftmut einer Krankenschwester haben. 
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== Literatur ==
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* J. Benzing: ''Die deutschen Verleger des 16. und 17. Jahrhunderts.'' In: Archiv für Geschichte des Buchwesens (AGB), Sauer, München Nr. 18, 1977, ISSN 0066-6327.
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* Ausgerechnet Bücher: ''31 verlegerische Selbstporträts.'' Hrsg von Rita Galli, Edda Hattebier, Sigrid Weiss und Kathrin Arndts. Ch. Links Verlag, Berlin 1998. ISBN 978-3861531678.
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* Klaus G. Saur: ''Traumberuf Verleger. Hoffmann und Campe, Hamburg 2011. ISBN 978-3455501650.
 
== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==
 
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Version vom 27. Juli 2014, 13:38 Uhr

Ein Verleger ist der Leiter eines Verlages für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Musiknoten, oder andere Medienprodukte wie Tonträger (CDs), Filme (DVDs) oder Online-Medien.

Er ist oft auch als Eigentümer oder Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich. Beim ihm als Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag durch Inverlagnahme investiert (verlegen = vorlegen), nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung, wozu er sich im Verlagsvertrag mit einem Autor/einer Autorin verpflichtet und wofür er zu sorgen hat. Der Verleger trägt die finanzielle Verantwortung und bestimmt die Richtlinien für Lektorat, Herstellung und Vertrieb.

Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde Verleger besonders für den gebräuchlich, der die Kosten und den Vertrieb von Druckwerken übernimmt.<ref>Grimms Wörterbuch</ref>

Nach Fritz Raddatz, ehemaliger Cheflektor und stellvertretender Chef des Rowohlt-Verlages sollte ein Verleger Vater und Mutter sein, Amme und Zuchtmeister, Duellant und Sekundant, Beichtvater und Ministrant. Er sollte das Gehirn eines Philosophen, den Blick eines Radiologen und die Sanftmut einer Krankenschwester haben.

Literatur

  • J. Benzing: Die deutschen Verleger des 16. und 17. Jahrhunderts. In: Archiv für Geschichte des Buchwesens (AGB), Sauer, München Nr. 18, 1977, ISSN 0066-6327.
  • Ausgerechnet Bücher: 31 verlegerische Selbstporträts. Hrsg von Rita Galli, Edda Hattebier, Sigrid Weiss und Kathrin Arndts. Ch. Links Verlag, Berlin 1998. ISBN 978-3861531678.
  • Klaus G. Saur: Traumberuf Verleger. Hoffmann und Campe, Hamburg 2011. ISBN 978-3455501650.

Anmerkungen

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