Fasten: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fasten im Pontifikat Pius XII.)
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Canon 1253: "Die [[Bischofskonferenz]] kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere [[Buße|Bußformen]], besonders Werke der [[Caritas]] und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen."
 
Canon 1253: "Die [[Bischofskonferenz]] kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere [[Buße|Bußformen]], besonders Werke der [[Caritas]] und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen."
  
==Lehramt==
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==Päpstliche Schreiben ==
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'''[[Pius XII.]]'''
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* 20. Dezember 1940 [[Konzilskongregation]]: über die Abstinenz und das Fasten im Jahr 1941 in Italien ([[AAS]] 33 [1941] 24).
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* 19. Dezember 1941 [[Heilige Kongregation für außerordentliche Angelegenheiten der Kirche]]: Allgemeines [[Indult]] für die italienischen Diözesen über die Abstinenz und das Fasten ([[AAS]] 33 [1941] 516).
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* 28. Januar 1949 [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]]: Dekret über die Abstinenz und das Fasten, die einzuhalten sind ([[AAS]] 41 [1949] 31-32).
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* 28. Januar 1949 [[Konzilskongregation]]: Dekret über die Verpflichtung der Abstinenz und des Fastens ([[AAS]] 41 [1949] 32-33).
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'''[[Paul VI.]]'''  
 
'''[[Paul VI.]]'''  
 
* 17. Februar 1966 [[Apostolische Konstitution]] [[Paenitemini]] über die kirchliche [[Fasten]]- und Bußdisziplin.
 
* 17. Februar 1966 [[Apostolische Konstitution]] [[Paenitemini]] über die kirchliche [[Fasten]]- und Bußdisziplin.

Version vom 19. August 2016, 12:20 Uhr

Vorlage:Unvollständig

Fasten am Aschermittwoch nach dem Kirchenrecht

Canon 1249: "Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.

Canon 1250: "Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit."

Canon 1251: "Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag."

Canon 1252: "Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden."

Canon 1253: "Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen."

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

Paul VI.

siehe: Fastenzeit

Weblinks