Priesterbruderschaft St. Pius X.: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Priesterbruderschaft St. [[Pius X.]]''' (lat.:''Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX'') ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne [[Gelübde]]" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Nach einer kirchlichen Anerkennung auf Diözesanebene ''ad expeimentum'' als ''pia unio'' im Jahr [[1970]], wurde [[1975]] der erfolglose Versuch unternommen, sie aufzuheben. Derzeitiger Generaloberer ist Bischof [[Bernard Fellay]], Oberer des deutschen Distrikts [[Pater]] Franz Schmidberger.  
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Die '''Priesterbruderschaft St. [[Pius X.]]''' (lat.:''Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX'') ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne [[Gelübde]]" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Nach einer kirchlichen Anerkennung auf Diözesanebene ''ad expeimentum'' als ''pia unio'' im Jahr [[1970]], wurde [[1975]] der erfolglose Versuch unternommen, sie aufzuheben. Derzeitiger Generaloberer ist Bischof [[Bernard Fellay]], Oberer des deutschen Distrikts [[Pater]] Firmin Udressy.  
  
 
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==

Version vom 21. März 2014, 23:42 Uhr

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (lat.:Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX) ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Nach einer kirchlichen Anerkennung auf Diözesanebene ad expeimentum als pia unio im Jahr 1970, wurde 1975 der erfolglose Versuch unternommen, sie aufzuheben. Derzeitiger Generaloberer ist Bischof Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts Pater Firmin Udressy.

Geschichte

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1974 in Konflikt mit den vatikanischen Behörden befindenden Priesterbruderschaft St. Pius X., die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit manchen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, war die Feier der Tridentinischen Messe sowie einige Punkte des II. Vatikanums und verschiedene nachkonziliare Reformen, die Erzbischof Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar verurteilte.

Bekannt wurde Lefebvre jetzt durch seine Ablehnung der umstrittenen Liturgiereform, da sich viele Missbräuche in die Liturgie eingeschlichen hatten. Lefebvre berief sich dabei auf die Ottaviani-Intervention, die von Kardinal Alfredo Ottaviani ausgearbeitet worden war, und die Liturgiereform tiefgreifend kritisierte. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 erklärte Lefebvre, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen habe und den Glauben an die Realpräsenz schwäche. Der Heilige Stuhl reagierte mit einer forcierten Durchsetzung des Missale Romanum von 1969. Papst Paul VI. suspendierte Marcel Lefebvre am 22. Juli 1976 wegen angeblich unerlaubter jedoch gültiger Priesterweihen von seinen Ämtern. Aus der Sicht Lefebvres war die Suspension ungültig, da der einzige Grund seiner Suspendierung sein Festhalten an der Tradition der Kirche war.

Im September 1976 empfing ihn der Papst abermals in Privataudienz, ging aber auf die Anliegen Erzbischof Lefebvres nicht ein. Dieser blieb bei seiner Position, da er den Glauben durch die nachkonziliaren Veränderungen in Gefahr sah.

In einem Brief vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst die These auf, dass sich Erzbischof Lefebvre in Bezug auf seinen Traditionsbegriff im Irrtum befinde. Erzbischof Lefebvre entgegnete in seinem Brief vom 03. Dezember 1976 an Papst Paul VI., die "schmerzliche Feststellung der Unvereinbarkeit zwischen den Grundsätzen des neuen Kurses und der Überlieferung oder dem Lehramt der Kirche" zwinge ihn zu leidvoller Ablehnung der Reformen, erklärte aber gleichzeitig: "So sehr möchte ich mit dem Stellvertreter Christi und Nachfolger Petri übereinstimmen und ihm vollkommen unterworfen sein, wie ich es, so glaube ich, mein ganzes Leben lang war".

Die Bischofsweihen 1988

Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Lefebvre die vier Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Alfonso de Galarreta und Richard Williamson zu Bischöfen. Weil diese Weihen aber ohne Zustimmung des Papstes erfolgten, erließ Papst Johannes Paul II. ein Dekret, das die Exkommunikation Lefebvres und der vier von ihm Geweihten erklärte.

Die Piusbruderschaft erklärte, den päpstlichen Auftrag zu den Bischofweihen "von der heiligen römischen Kirche, welche den von den Aposteln empfangenen heiligen Traditionen immer treu ist und uns vorschreibt, daß wir diese Traditionen, das heißt das Glaubensgut, allen Menschen zum Heil ihrer Seelen treu übermitteln" (Mandatum apostolicum für die Bischofskonsekration am 30. Juni 1988) zu haben. Außerdem bestreitet sie des Eintreten der Exkommunikation mit Berufung auf einen existierenden Kirchennotstand, dem durch die "Operation Überleben" (die Bischofsweihen) begegnet worden sei.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den über 500 Priestern der Priesterbruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese sieht das II. Vatikanum als historischen Bruch an und verlangt die Rückkehr Roms zur vorkonziliaren Tradition und die Revision des II. Vatikanums im Sinne dieser Tradition.

Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der Tradition werden einige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt. So wiederspreche beispielsweise das Dekret Unitatis redintegratio der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1928.

Vatikan

Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation

Mit dem Motu proprio Ecclesiae unitatem wurde die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation zugeordnet; deren Präfekt leitet seit 2. Juli 2009 die Kommission.

Aufhebung des Exkommunikationsdekretes

Mit einem Dekret des Präfekten der Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. das Exkommunikationsdekret von 1988 über die vier unerlaubt geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf. Dem Willen des Papstes folgend wurden offizielle lehrmäßige Gespräche der Glaubenskongregation mit der Piusbruderschaft, in einer dafür eingerichteten gemischten Studienkommission möglich und diese traten in Rom achtmal zwischen Oktober 2009 und April 2011 zusammen.

Trotz der Aufhebung des Exkommunikationsdekretes ist der kanonische Status der Bruderschaft und von Bischof Bernard Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Bischof ohne Diözese als "Weihbischof im Dienste der Priesterbruderschaft St. Pius X." wirkt. Auch nach dem Januar 2009 fuhren er und seine drei bischöflichen Mitbrüder von der Piusbruderschaft fort, irreguläre Priesterweihen zu spenden. Manche Ortsbischöfe, prominentestes Beispiel der Regensburger Gerhard Ludwig Müller, haben erfolglose Versuche unternommen, Priesterweihen auf ihrem Territorium zu verhindern.<ref>Vgl. Was der Heilige Stuhl in Bezug auf die Priesterweihe im Kirchenrecht vorgibt, Stellungnahme des Bistums Regensburg zu Priesterweihe in Zaitzkofen am 26. Juni 2010.</ref> Von seiten des Vatikans sind jedoch keine öffentlichen Schritte unternommen worden, diesen Weihehandlungen Einhalt zu gebieten.

Kanonische Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X.

Im Jahr 2008 bescheinigte Kardinal Darío Castrillón Hoyos, bis 2009 Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, in einem Interview auf einer Pressekonferenz am 30. Mai desselben Jahres, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. "nicht schismatisch" sei, aber einen kanonisch irregulären Status habe. Seither ging der Annäherungsprozess langsam, aber stetig voran. <ref>Vgl. domradio.de, 4.7.2009</ref>

Am 14. September 2011 hatte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal William Joseph Levada, den Generalrat der Priesterbruderschaft Pius X. empfangen. Im Vorfeld wurde angenommen, dass es sich bei dem Treffen um der kirchenrechtlichen Situation der Priesterbruderschaft dreht.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 26. August 2011</ref> Auch nach Einschätzung der französischen Tageszeitung "Le Figaro" zeichnete sich im seit Jahrzehnten währenden Streit eine Lösung ab. Der Vatikan anerkennt, dass es sich bei den Streitpunkten nicht um "essenzielle" Fragen des katholischen Glaubens handelt. Sollte die Priesterbruderschaft St. Pius X. dem zustimmen, wird ihnen laut der französischen Tageszeitung eine juristische Lösung vorgeschlagen und dafür wurden im Vatikan mehrere Modelle überlegt. So könne die Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Personalprälatur erhoben werden oder alternativ sei auch ein Ordinariat möglich.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 13. September 2011</ref> Nach einer Stunde der Wahrheit gab die Kongregation für Glaubenslehre am 14. September 2011 folgende Auffassung in einer Mitteilung bekannt: Grundlage für eine volle Aussöhnung der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem Apostolischen Stuhl sei "die Annahme des Textes der Doktrinellen Präambel, die während der Begegnung überreicht worden ist". Diese Präambel enthalte einige doktrinelle Prinzipien und Kriterien für die Interpretation der katholischen Lehre, die notwendig seien, "um die Treue zum Lehramt der Kirche und das ´sentire cum Ecclesia´ zu gewährleisten". In derselben Versammlung, wurden einige Elemente einer kanonischen Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Folge einer eventuellen und erhofften Aussöhnung vorgeschlagen.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 14. September 2011</ref>

Lehrmäßige Erklärung vom 14. September 2011

Der Vatikan legte am 14. September der Priesterbruderschaft eine "Lehrmäßige Erklärung" über grundlegende Glaubenslehren der katholischen Kirche zur Unterzeichung vor. Wobei der Priesterbruderschaft St. Pius X. das Studium, eine berechtigte Diskussion, zur Überprüfung und zur theologischen Klärung einzelner Begriffe und Formulierungen, die in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) und des nachfolgenden Lehramts gegenwärtig sind, überlassen werden.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 14. September 2011</ref>

Päpstliche Schreiben

Literatur

  • Marcel Lefebvre, J'accuse le Concile, Paris 1976.
  • Ders., Ils l'ont découronné, Escurolles 1987.
  • Michael Davies: Apologia pro Marcel Lefebvre, Dickinson, Texas 1979 (dt. Ausgabe: 1987).
  • R. Kaschewsky: Zur Frage der Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag, in: Una Voce Korrespondenz 2 (1988), 86–91.
  • Georg May: Notwehr, Widerstand und Notstand, Begriffliche Klärungen, Wien: Mediatrix 1984.

Weblinks

Anmerkungen

<references />