Konkordat: Unterschied zwischen den Versionen
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===Grundgesetz des Vatikans=== | ===Grundgesetz des Vatikans=== | ||
− | Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen | + | Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen [[Völkerrecht]]ssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem [[Papst]] vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt". |
==Konkordate== | ==Konkordate== |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2013, 18:00 Uhr
Konkordat nennt man einen Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl.
Inhaltsverzeichnis
Kirchenrechtliche Bedeutung
Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.
Grundgesetz des Vatikans
Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".