Konkordat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt". | |
− | * | + | ==Konkordate== |
+ | * [[Lateranverträge]] | ||
+ | * [[Reichskonkordat]] | ||
+ | ==Weblinks== | ||
+ | *[http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/015.htm Grundgesetz des Vatikans] | ||
− | + | [[Kategorie:Kirche]] | |
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Version vom 9. Juli 2013, 17:33 Uhr
Konkordat nennt man einen Vertrag zwischen einem Staat mit dem Heiligen Stuhl.
Inhaltsverzeichnis
Kirchenrechtliche Bedeutung
Der Papst ist der Statthalter Christi und hat oberste Gewalt, zu entscheiden, ob der Vatikan ein Konkordat eingeht.
Grundgesetz des Vatikans
Art. 2: "Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt".