Presbyterium: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Presbyterium''' ist a.) der (früher) den Priestern vorbehaltene (Altar-)Raum in Kirchengebäuden, b.) und allgemeiner: Das Kollegium der unter einem [[Bischof]] vereinten Weltpriester. Auch die in der Diözese mit Billigung des Ortsbischofs tätigen [[Orden]]spriester gehören "außerordentlich" zum diözesanen Presbyterium, obzwar der Bischof akzeptiert, dass sie in ihrem priesterlichen Auftrag zugleich an die Regel des Ordens (oder Instituts) gebunden sind.
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'''[[Datei:Presbyterium.jpg|miniatur| Presbyterium einer Kirche (mit ausgesetztem [[Das Allerheiligste|Allerheiligsten]])]]'''
  
Das [[II. Vatikanum]] hat einige Aussagen getroffen, welche den Zusammenhalt und die Lebensordnung des Priesterstandes fördern sollten. Dennoch brach eine Identitätskrise im Klerus mancher Länder aus (dazu: [[Norbert Trippen]] im Handbuch Kirchengeschichte (Hg. H. Jedin), Bd. VII.), die sich offenbar durch die Aufwertung des Episkopats einerseits und die Aufwertung der Laien andererseits verunsichert sahen. Insbesondere die [[Zölibat]]sdiskussion, die dem Klerus von außen aufgezwungen wurde, aber durch kollektive Selbstzweifel verschärft wurde, schwächte das Standes- wie Dienstbewusstsein des Klerus.
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Das '''Presbyterium''' (von griechisch πρεσβύτερος ''presbýteros'', "Ältester") ist
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a) der (früher) den [[Priester]]n vorbehaltene (Altar-)Raum in Kirchengebäuden,  
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b) das Kollegium der unter einem [[Bischof]] vereinten Weltpriester. Auch die in der Diözese mit Billigung des Ortsbischofs tätigen [[Orden]]spriester gehören "außerordentlich" zum diözesanen Presbyterium, wobei der Bischof akzeptiert, dass sie in ihrem priesterlichen Auftrag zugleich an die Regel des Ordens (oder Instituts) gebunden sind.
  
 
Die [[Diakon]]e bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich [[in persona Christi]] handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden).
 
Die [[Diakon]]e bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich [[in persona Christi]] handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden).
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=== Protestantismus ===
 
=== Protestantismus ===
  
In den kirchlichen Gemeinschaften, die im XVI. Jahrhundert von Rom abfielen, ist mancherorts ein Presbyterium im Sinne eines Ältestenrates (Gemeindevorstand) in den fürstlich-staatskirchlichen Ordnungen vorgesehen, soweit sie nach dem Sturz des Staatskirchentums 1918 fortgeführt werden.
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In den kirchlichen Gemeinschaften des Protestantismus wird in manchen evangelischen Landeskirchen das gewählte Gremium, das mit dem Pfarrer der Gemeinde vorsteht, "Presbyterium" im Sinne eines Ältestenrates genannt.
  
[[Kategorie:Priester]]
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[[Kategorie:Priestertum]]
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[[Kategorie:Kirche (Architektur)]]

Aktuelle Version vom 31. März 2015, 12:04 Uhr

Presbyterium einer Kirche (mit ausgesetztem Allerheiligsten)

Das Presbyterium (von griechisch πρεσβύτερος presbýteros, "Ältester") ist

a) der (früher) den Priestern vorbehaltene (Altar-)Raum in Kirchengebäuden,

b) das Kollegium der unter einem Bischof vereinten Weltpriester. Auch die in der Diözese mit Billigung des Ortsbischofs tätigen Ordenspriester gehören "außerordentlich" zum diözesanen Presbyterium, wobei der Bischof akzeptiert, dass sie in ihrem priesterlichen Auftrag zugleich an die Regel des Ordens (oder Instituts) gebunden sind.

Die Diakone bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich in persona Christi handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden).

Protestantismus

In den kirchlichen Gemeinschaften des Protestantismus wird in manchen evangelischen Landeskirchen das gewählte Gremium, das mit dem Pfarrer der Gemeinde vorsteht, "Presbyterium" im Sinne eines Ältestenrates genannt.