Monarchie: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Monarchie''' bedeutet, aus dem Griechischen, wörtlich nicht mehr als dass ''einer'' der Erste ist, d.h. der ''Ursprung'' des Rechts im Staat. | + | '''Monarchie''' bedeutet, aus dem Griechischen, wörtlich nicht mehr als dass ''einer'' der Erste ist, d.h. der ''Ursprung'' des Rechts im Staat. Der überlieferte Begriff der Monarchie schloss aber den Gedanken ein, dass der ''Fürst'' (der "Erste") innerhalb eines Personenverbandes handelt, gebunden an Überlieferung, Recht und (im Christentum) an die Vorgaben der wahren Religion (unter Anerkennung der Differenz geistlicher von weltlicher [[Autorität]]). Daher kann das Wort Monarchie nicht auf moderne Militär- oder Polizeidiktaturen übertragen werden, bei denen Ursurpatoren der [[Macht]] die neuzeitliche Staatsidee des Absolutismus (losgelöst vom Personenverband) auf ihre Willkürherrschaft übertragen. |
− | Monarchen regieren heute entweder eingebunden in die parlamentarische Regierungsform | + | Monarchen regieren heute entweder eingebunden in die parlamentarische Regierungsform (vgl. Großbritannien, Spanien, Belgien u.v.a.m.), mit unterschiedlicher Tragweite bestimmter Reservatrechte (= "Kronprärogative") oder aber nur als "Feigenblatt" autoritärer Systeme. |
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+ | Der letzte, 1979 gestürzte absolute [[Kaiser]] war der Schah von Persien. Der letzte absolute Fürst in Europa (außer in Kleinstaaten) war bis 1918 der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin bzw. -Strelitz, allerdings seit 1871 in das Regime der preußisch-protestantischen Militärdiktatur des "Bismarck-Reichs" eingebunden (und die Ständeordnung, aber ohne Verfassung). | ||
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+ | Auf die [[Kirche]] sind die politischen Kategorien der [[Demokratie]] oder des [[König]]tums nicht unmittelbar anwendbar, da für die [[Hierarchie]] speziell "göttliches Recht" [[sakrament]]alen Charakters gilt, das im Wesentlichen unabänderlich ist ([[Papst]], [[Kollegium der Bischöfe]]). | ||
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Aktuelle Version vom 28. August 2008, 17:12 Uhr
Monarchie bedeutet, aus dem Griechischen, wörtlich nicht mehr als dass einer der Erste ist, d.h. der Ursprung des Rechts im Staat. Der überlieferte Begriff der Monarchie schloss aber den Gedanken ein, dass der Fürst (der "Erste") innerhalb eines Personenverbandes handelt, gebunden an Überlieferung, Recht und (im Christentum) an die Vorgaben der wahren Religion (unter Anerkennung der Differenz geistlicher von weltlicher Autorität). Daher kann das Wort Monarchie nicht auf moderne Militär- oder Polizeidiktaturen übertragen werden, bei denen Ursurpatoren der Macht die neuzeitliche Staatsidee des Absolutismus (losgelöst vom Personenverband) auf ihre Willkürherrschaft übertragen.
Monarchen regieren heute entweder eingebunden in die parlamentarische Regierungsform (vgl. Großbritannien, Spanien, Belgien u.v.a.m.), mit unterschiedlicher Tragweite bestimmter Reservatrechte (= "Kronprärogative") oder aber nur als "Feigenblatt" autoritärer Systeme.
Der letzte, 1979 gestürzte absolute Kaiser war der Schah von Persien. Der letzte absolute Fürst in Europa (außer in Kleinstaaten) war bis 1918 der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin bzw. -Strelitz, allerdings seit 1871 in das Regime der preußisch-protestantischen Militärdiktatur des "Bismarck-Reichs" eingebunden (und die Ständeordnung, aber ohne Verfassung).
Auf die Kirche sind die politischen Kategorien der Demokratie oder des Königtums nicht unmittelbar anwendbar, da für die Hierarchie speziell "göttliches Recht" sakramentalen Charakters gilt, das im Wesentlichen unabänderlich ist (Papst, Kollegium der Bischöfe).