|
|
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
− | Eine '''Konstitution''' ist nach allgemeiner Rechtssprache eine Verfassungsurkunde. Im kirchlichen Sprachgebrauch werden damit grundlegende, rechtlich verbindliche Dokumente bezeichnet, die den höchsten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen. Vom [[Papst]] erlassene Konstitutionen heißen regelmäßig ''apostolisch'', etwa [[Munificentissimus deus]] von [[Pius XII.]] (1950). Werden lehrhaft verbindliche Aussagegen durch ein Konzil getroffen, so wurde beim [[I. Vatikanum]] wie beim [[II. Vatikanum]] von ''Dogmatischer Konstitution'' gesprochen (z.B. [[Pastor aeternus]] (1870), [[Dei Verbum]], [[Lumen gentium]] (1965/1964)).
| + | #redirect [[Apostolische Konstitution]] |
− | | |
− | Neuartig war die ''pastorale'' Konzils-Konstitution [[Gaudium et spes]] von 1965, die bewusst ein Wort in die damalige Gegenwart formulieren wollte. Manche Dokumente, die heute als Konstitution eingeordnet werden, sind in der altmodischen Form der [[Bulle]] (unter dem Bleisiegel, ital. Bolla) erschienen.
| |
− | | |
− | [[Kategorie:Lehramtstexte|!]]
| |