Konstitution: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Konstitution''' ist nach allgemeiner Rechtssprache eine Verfassungsurkunde. Im kirchlichen Sprachgebrauch werden damit grundlegende, rechtlich verbindliche Dokumente bezeichnet, die den höchsten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen. Vom Papst erlassene Konstitutionen heißen regelmäßig ''apostolisch'', etwa [[Munificentissimus deus]] von [[Pius XII.]] (1950). Werden lehrhaft verbindliche Aussagegen durch ein Konzil getroffen, so wurde beim [[I. Vatikanum]] wie beim [[II. Vatikanum]] von ''Dogmatischer Konstitution'' gesprochen (z.B. [[Pastor aeternus]] (1870), [[Dei Verbum]], [[Lumen gentium]] (1965/1964)).
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#redirect [[Apostolische Konstitution]]
 
 
Neuartig war die ''pastorale'' Konzils-Konstitution [[Gaudium et spes]] von 1965, die bewusst ein Wort in die damalige Gegenwart formulieren wollte.
 

Aktuelle Version vom 12. August 2014, 11:06 Uhr

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