Kirchenprovinz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Päpstliche Schreiben==
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* 28. Oktober 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: [[Dekret]] [[Christus dominus]] über die Hirtenaufgabe der [[Bischöfe]], [[Christus dominus (Wortlaut)#II. Die Abgrenzung der Kirchenprovinzen und die Errichtung von kirchlichen Regionen|Die Kirchenprovinz, Nr. 39-41]].
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Aktuelle Version vom 12. September 2014, 14:03 Uhr

Eine Kirchenprovinz ist ein Verband mehrerer Diözesen der katholischen Kirche. An der Spitze der Kirchenprovinz steht ein Metropolit. Die zugehörigen Bistümer werden Suffraganbistümer genannt. Dasjenige Bistum, das Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz ist, heißt deshalb Erzbistum. Die rechtliche Bedeutung der Kirchenprovinz ist heute nicht mehr groß. Jedoch wird dem Metropoliten als Erzbischof vom Papst das Pallium verliehen, um die besondere Verbundenheit mit dem Nachfolger des Heiligen Petrus zu signalisieren.

Deutschland

In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen:

Österreich

In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen:

Schweiz

Die Schweizer Bistümer sind exemt, d.h. sie gehören keiner Kirchenprovinz an und sind direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt.

Päpstliche Schreiben

Paul VI.