Portiuncula-Ablass: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | '''siehe: '''[[Enchiridion indulgentiarum 1999#33 Besuch heiliger Stätten|»Portiuncula-Ablass« ]] | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
− | + | *[http://www.kathnews.de/der-portiunkula-ablass Der Portiunkula-Ablass] bei [[Kathnews]] | |
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[[Kategorie:Kirchen]] | [[Kategorie:Kirchen]] | ||
+ | [[Kategorie:Ablässe]] |
Aktuelle Version vom 3. August 2020, 08:41 Uhr
Der Portiunkula-Ablass (ital. Grande Perdono d’Assisi) ist ein Ablass der am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag – ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages – in Pfarrkirchen oder Kirchen des Franziskanerordens als vollkommener Ablass gewonnen werden kann.
Voraussetzungen sind: Besuch einer dieser Kirchen mit Gebet von Vater unser und Glaubensbekenntnis. Zusätzlich gefordert ist die Erfüllung der üblichen Bedingungen für einen Ablass: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, eucharistische Kommunionempfang und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters. Diese Bedingungen können mehrere Tage vor (oder auch nach) dem Kirchenbesuch erfüllt werden.
Geschichte
In einer Sommernacht des Jahres 1216 ging der hl. Franz von Assisi in die Portiunkulakapelle, um zu beten. Dabei spürte er, wie Jesus ihn aufforderte, zum Papst zu gehen und ein damals unerhörtes Privilegium zu erwirken - den großen Portiunkula-Ablass. Papst Honorius III. gewährte ihm den Ablass.
siehe: »Portiuncula-Ablass«