Geistlicher Rat: Unterschied zwischen den Versionen
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'''b)''' eines Priesters, der vom [[Bischof]] diesen ''Ehrentitel'' verliehen bekommt. | '''b)''' eines Priesters, der vom [[Bischof]] diesen ''Ehrentitel'' verliehen bekommt. | ||
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Aktuelle Version vom 5. November 2007, 08:51 Uhr
Geistlicher Rat ist die Bezeichnung
a) eines Domkapitulars als Mitglied des Domkapitels
oder
b) eines Priesters, der vom Bischof diesen Ehrentitel verliehen bekommt.
Des weiteren wird die geistliche Beratung durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher Rat (mit kleinem g) bezeichnet. Es existiert auch die Bezeichnung Wirklicher Geistlicher Rat.