Dei Verbum: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach den Anfangsworten '''Dei Verbum''' wird die Dogmatische Konstitution des II. Vatikanischen Konzils vom 18. November 1965 über die Göttliche [[Offenbarung]] zitiert. In der Rezeption deutlich hinter die Kirchenkonstitution [[Lumen Gentium]] zurückgetreten, fasst ''Dei Verbum'' einige zentrale Aussagen zur Offenbarung zusammen. Von besonderer Bedeutung ist das Bekenntnis zur Irrtumslosigkeit der [[Bibel]] und zur ''historischen Glaubwürdigkeit'' der Zeugnisse des Evangeliums über Jesus Christus.
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#redirect [[Dei verbum (Wortlaut)]]
 
 
Diese Aussage wurde von progressiven Exegeten schon binnen weniger Jahre nicht mehr ernst genommen, steht aber, neuesten Forschungsergebnissen zufolge, welche die Linie der [[École biblique]] fortführen, mit Sicherheit vor einer Wiederentdeckung.
 
 
 
Offen blieb in der Konstitution weiterhin die Frage, ob Schrift und Tradition nach katholischem Verständnis ausdrücklich als "zwei Quellen" der Offenbarung zu deuten sind. Angeregt durch ''Dei Verbum'' setzt sich mehr und mehr das Verständnis durch, die Offenbarung als Ineinander der apostolischen Erfahrung (der ersten Kirche) und ihres Schriftzeugnisses zu verstehen. Dem traditionsgestützten kirchlichen [[Lehramt]] bestätigt das Konzil die von [[Christus]] gewährleistete Vollmacht, in Entscheidungsfällen irrtumslos zu sprechen.
 
 
 
Wesentliche Vorarbeiten für ''Dei Verbum'' leistete bereits Papst [[Pius XII.]] mit der Bibelenzyklika [[Divino afflante spiritu]] vom 30. September 1943.
 
 
 
== Weblinks ==
 
*[http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/index_ge.htm Dokumente des II. Vatikanischen Konzils] auf der Internetseite des Vatikans
 
 
 
[[Kategorie:Theologie]]
 

Aktuelle Version vom 17. November 2021, 18:04 Uhr

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