Episcopalis communio: Unterschied zwischen den Versionen
(→Mitarbeit Nicht-Bischöflicher: erg, korr) |
K (→Kritik: Gliederung üa) |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
Dieses Schlussdokument muss von den Mitgliedern genehmigt werden, wobei so weit wie möglich Einstimmigkeit angestrebt wird. Es wird dann an den Papst übergeben, der entscheidet, ob es veröffentlicht wird oder nicht (Art. 18). Wenn es gültig ist, wird das Dokument dem Ordentlichen Lehramt des Papstes zugeordnet. Das Schlussdokument soll das einzige Dokument bleiben, das während der Versammlung - und zwar vor der Abschlussmesse - veröffentlicht wird. Nach einer Synode sollen künftig entsprechende Verfahren geplant werden, die oft eher allgemein formulierten Ergebnisse vor Ort umzusetzen.<ref>[http://www.kath.net/news/65184 Neues Papstdokument schreibt verpflichtende Synodenumfragen vor] [[Kath.net]] am 18. September 2018</ref> | Dieses Schlussdokument muss von den Mitgliedern genehmigt werden, wobei so weit wie möglich Einstimmigkeit angestrebt wird. Es wird dann an den Papst übergeben, der entscheidet, ob es veröffentlicht wird oder nicht (Art. 18). Wenn es gültig ist, wird das Dokument dem Ordentlichen Lehramt des Papstes zugeordnet. Das Schlussdokument soll das einzige Dokument bleiben, das während der Versammlung - und zwar vor der Abschlussmesse - veröffentlicht wird. Nach einer Synode sollen künftig entsprechende Verfahren geplant werden, die oft eher allgemein formulierten Ergebnisse vor Ort umzusetzen.<ref>[http://www.kath.net/news/65184 Neues Papstdokument schreibt verpflichtende Synodenumfragen vor] [[Kath.net]] am 18. September 2018</ref> | ||
− | + | ==Kritik== | |
Kardinal [[Gerhard Müller]] erklärte, dass eine Bischofssynode keine spezielle Lehrautorität habe: "Eine [[Bischofssynode]] ist kein [[ökumenisches Konzil]], daher hat es auch keine Lehrautorität. Der [[Papst]] kann auch nicht die Grundverfassung der [[Kirche]] verändern."<ref>[http://www.kath.net/news/65397 Kardinal Müller: Papst soll Versöhnung mit Erzbischof Viganò suchen!] [[Kath.net]] am 5 Oktober 2018</ref> | Kardinal [[Gerhard Müller]] erklärte, dass eine Bischofssynode keine spezielle Lehrautorität habe: "Eine [[Bischofssynode]] ist kein [[ökumenisches Konzil]], daher hat es auch keine Lehrautorität. Der [[Papst]] kann auch nicht die Grundverfassung der [[Kirche]] verändern."<ref>[http://www.kath.net/news/65397 Kardinal Müller: Papst soll Versöhnung mit Erzbischof Viganò suchen!] [[Kath.net]] am 5 Oktober 2018</ref> | ||
Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 19:32 Uhr
Episcopalis communio (Die Bischöfliche Gemeinschaft) ist die nach ihrem Incipit benannte Apostolischen Konstitution zur Struktur der Bischofssynode von Papst Franziskus vom 15. September 2018. Die Konstitution ersetzt das Motu proprio Apostolica sollicitudo von Papst Paul VI. aus dem Jahre 1965 sowie ergänzende Bestimmungen Benedikts XVI. (Ordo synodi episcoporum (2006)).
Inhaltsverzeichnis
Der Text der Konstitution
Episcopalis communio (Wortlaut)
Sinn und Zweck der Bischofssynode
Die Bischofssynode soll die Weltkirche repräsentieren und die Kollegialität von Papst und Bischöfen unterstreichen. Wiederbegründet wurde die schon in der Alten Kirche bekannte Struktur der Bischofssynode 1965 von Papst Paul VI. mit dessen Motu proprio "Apostolica sollicitudo".<ref>Papst will Bischofssynoden neu regeln Kath.net am 18. September 2018</ref> Dabei erinnert Franziskus ausdrücklich an eine Aufforderung des hl. Papstes Johannes Paul II.. Es müsse "eine Form der Ausübung des päpstlichen Primats gefunden werden, die zwar nicht auf das Wesentliche des Papstamtes verzichtet, sich aber doch für eine veränderte Lage öffnet". Die Synode sei Element der "authentischen kirchlichen Tradition" der bischöflichen Leitungsordnung. Diese Ordnung sei von Natur aus kollegial. So hätten die Bischöfe "gleichzeitig und untrennbar" die Verantwortung sowohl für ihre Diözese als auch Sorge für die Universalkirche.
Mitarbeit nicht-bischöflicher Synodaler
Für die Zusammensetzung der Synodenversammlung greift die Verfassung die bestehenden Regeln auf, nämlich dass die Mitglieder überwiegend Bischöfe sind. Aber Artikel 2-2 der Konstitution fügt hinzu, dass Personen, die keine bischöfliche Weihe erhalten haben, berufen werden können. Ihre Rolle wird dann jedes Mal vom Papst festgelegt. Diese Bestimmung erkennt die Tatsache an, dass Nicht-Bischöfe das Recht haben, während einer Synode abzustimmen.
Als Lehrer und Schüler sei jeder Bischof gerufen, der Konsultationspflicht gegenüber dem Papst zu antworten. Die Synode solle aber auch ein privilegiertes Instrument sein, um den Gläubigen zuzuhören. Darum führt der Papst verpflichtende Synodenumfragen ein. So sind künftig auch sogenannte vorsynodale Versammlungen möglich, bei denen zum Thema einer angesetzten Synode Erfahrungen gesammelt und Einschätzungen ausgetauscht werden. Deren Ergebnisse fließen dann, wie bereits bei der Jugendsynode zum Oktober 2018 geschehen, ins Arbeitsdokument der Synode ein. Sowohl bei der Vorbereitung einer Synode wie bei der Umsetzung ihrer Ergebnisse sollen Bischöfe stärker ihre Priester, Gläubige, jeweilige Experten und Betroffene einbinden. Die Gläubigen seien Ausgangspunkt und Endpunkt der Reflexionen einer Synodenversammlung und müssten stärker gehört werden.
Es gibt drei Arten von Synodenversammlungen
- Die Ordentliche Versammlung (in Bezug auf die Weltkirche; Artikel 3-2),
- die Außerordentliche Versammlung (in Bezug auf die universale Kirche bei dringenden Fragen) und
- die Spezielle Versammlunge (für einen definierten Bereich).
Aus ökumenischen Gründen könne aber eine Synode auch nach anderen Modalitäten als den im Dokument definierten einberufen werden. Eine Synode solle "auf ihre Weise versuchen, zur Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen beizutragen".
Schlussdokument als ordentliches Lehramt
Für die Erstellung des Synoden-Abschlussdokuments wird eine eigene Kommission eingerichtet. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, gewählten Mitgliedern der Synode aus allen Regionen der Welt, aber auch aus Mitgliedern, die vom Papst selbst ernannt wurden (Art. 17).
Dieses Schlussdokument muss von den Mitgliedern genehmigt werden, wobei so weit wie möglich Einstimmigkeit angestrebt wird. Es wird dann an den Papst übergeben, der entscheidet, ob es veröffentlicht wird oder nicht (Art. 18). Wenn es gültig ist, wird das Dokument dem Ordentlichen Lehramt des Papstes zugeordnet. Das Schlussdokument soll das einzige Dokument bleiben, das während der Versammlung - und zwar vor der Abschlussmesse - veröffentlicht wird. Nach einer Synode sollen künftig entsprechende Verfahren geplant werden, die oft eher allgemein formulierten Ergebnisse vor Ort umzusetzen.<ref>Neues Papstdokument schreibt verpflichtende Synodenumfragen vor Kath.net am 18. September 2018</ref>
Kritik
Kardinal Gerhard Müller erklärte, dass eine Bischofssynode keine spezielle Lehrautorität habe: "Eine Bischofssynode ist kein ökumenisches Konzil, daher hat es auch keine Lehrautorität. Der Papst kann auch nicht die Grundverfassung der Kirche verändern."<ref>Kardinal Müller: Papst soll Versöhnung mit Erzbischof Viganò suchen! Kath.net am 5 Oktober 2018</ref>
Weblinks
Anmerkungen
<references />