Suffragan: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Suffragan ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof) der einem Metropolit (normalerweise einem Ärzbischof) unterordnet ist.
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Ein '''Suffragan''' ist ein [[Ordinarius|Ortsordinarius]] (Diözesanbischof), der einem [[Metropolit]]en (normalerweise einem [[Erzbischof]]) untergeordnet ist. Ein '''Suffraganbistum''' ist demnach ein einem [[Erzbistum]] unterstelltes [[Bistum]].
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Aktuelle Version vom 15. Juli 2008, 10:58 Uhr

Ein Suffragan ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof), der einem Metropoliten (normalerweise einem Erzbischof) untergeordnet ist. Ein Suffraganbistum ist demnach ein einem Erzbistum unterstelltes Bistum.