Dogma: Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) K |
Oswald (Diskussion | Beiträge) K |
||
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Dogma''' ([[Altgriechische Sprache|altgr.]] δόγμα, ''dógma'' [von δoκειν . scheinen], Urteil,<ref>Engelbert Krebs in: [[LThK]] 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358.</ref> Glaubenssatz, Lehrsatz, Beschluss<ref>Langescheidts Taschenwörterbuch der griechischen und deutschen Sprache Berlin u.a. 2004, S. 126 (12. Auflage).</ref>) ist im kirchlichen Sprachgebrauch seit dem [[18. Jahrhundert]], eine von [[Gott]] vor dem [[Tod]]e des letzten [[Apostel]]s [[Offenbarung|geoffenbarte]] [[Wahrheit]], die als solche von der [[Kirche]] [[Unfehlbarkeit|unwiderruflich]] und universalkirchlich verpflichtend zu glauben vorgelegt wird. Dogmen sind im ''[[depositum fidei]]'', der "Glaubenshinterlage", ausdrücklich oder einschlussweise enthalten.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 63, Dogma (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); [[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|88-90]].</ref> Seit apostolischen Zeiten wurden die geoffenbarten Lehren, die christliche Glaubens- und Sittenlehre, besonders erstere, als "dogmata" bezeichnet.<ref>Engelbert Krebs in: [[LThK]] 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358+359.</ref> | Ein '''Dogma''' ([[Altgriechische Sprache|altgr.]] δόγμα, ''dógma'' [von δoκειν . scheinen], Urteil,<ref>Engelbert Krebs in: [[LThK]] 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358.</ref> Glaubenssatz, Lehrsatz, Beschluss<ref>Langescheidts Taschenwörterbuch der griechischen und deutschen Sprache Berlin u.a. 2004, S. 126 (12. Auflage).</ref>) ist im kirchlichen Sprachgebrauch seit dem [[18. Jahrhundert]], eine von [[Gott]] vor dem [[Tod]]e des letzten [[Apostel]]s [[Offenbarung|geoffenbarte]] [[Wahrheit]], die als solche von der [[Kirche]] [[Unfehlbarkeit|unwiderruflich]] und universalkirchlich verpflichtend zu glauben vorgelegt wird. Dogmen sind im ''[[depositum fidei]]'', der "Glaubenshinterlage", ausdrücklich oder einschlussweise enthalten.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 63, Dogma (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); [[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|88-90]].</ref> Seit apostolischen Zeiten wurden die geoffenbarten Lehren, die christliche Glaubens- und Sittenlehre, besonders erstere, als "dogmata" bezeichnet.<ref>Engelbert Krebs in: [[LThK]] 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358+359.</ref> | ||
− | [[Häresie]] eines [[Taufe|Getauften]], nennt man die beharrliche Leugnung eines Dogmas oder einen beharrlichen [[Zweifel]] an einer solchen Glaubenswahrheit, d.h. | + | [[Häresie]] eines [[Taufe|Getauften]], nennt man die beharrliche Leugnung eines Dogmas oder einen beharrlichen [[Zweifel]] an einer solchen Glaubenswahrheit, d.h. wenn man durch das kirchlich [[Lehramt]] weiß, dass [[Gott]] etwas als Glaubenswahrheit geoffenbart hat. [[Apostasie]] ist die Ablehnung des gesamten christlichen Glaubens ([[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 751]]). Der Häretiker und der Apostat ziehen sich die [[Exkommunikation]] als Tatstrafe zu ([[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#TITEL I: STRAFTATEN GEGEN DIE RELIGION UND DIE EINHEIT DER KIRCHE|can 1364, § 1]]). |
− | Die [[Wissenschaft|systematische]] Darlegung der Dogmen und des christlichen Glaubens, ist Aufgabe der [[Dogmatik]]. | + | Die [[Wissenschaft|systematische]] Darlegung der Dogmen und des christlichen Glaubens, ist Aufgabe der [[Dogmatik]]. Die Darlegung einer Glaubenswahrheit der [[Glaubenshinterlage]], durch den [[Heiligen Geist]], zeichnet die [[Dogmengeschichte]].<ref>vgl. [[Joseph Braun]]: Hand[[lexikon]] der katholischen [[Dogmatik]], [[Herder Verlag|Herder & Co.]], Freiburg im Breisgau 1926, S. 53 - Artikel Dogma ([[Imprimatur]] Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref> |
==Das Dogma erklärend== | ==Das Dogma erklärend== | ||
+ | |||
+ | Die Glaubenslehre ist nicht nach Art eines [[philosophisch]]en Lehrsystems dem menschlichen Geiste vorgelegt worden, um durch seine Forscherarbeit erst vervollkommnet zu werden. Sie ist vielmehr der [[Kirche|Braut Christi]] anvertraut worden als göttliches Lehrgut, um von ihr treu behütet und unfehlbar erklärt zu werden. Daher muss an dem Sinn der Heilslehren, wie ihn die Kirche, einmal dargelegt hat, immerdar festgehalten werden und man darf niemals, etwa unter dem Vorwand und aus dem Scheingrund einer tiefern [[Erkenntnis]], von diesem Sinn abgehen. Der Sinn der Glaubenssätze und die Lehrverkündigung müssen die gleichen bleiben ([[Dei filius (Wortlaut)#Unveränderlichkeit der Glaubenslehre|DF, Nr. 29]]). | ||
Grundsätzlich ist für das Dogma im engeren Sinn ein Zweifaches konstitutiv: Die im Dogma bezeugte [[Gott|göttliche]] [[Wahrheit]] muss eine in der [[Heiligen Schrift]] oder der kirchlichen [[Tradition]] enthaltene [[Offenbarung]]s[[wahrheit]] sein (im Unterschied zu einer [[Privatoffenbarung]])<ref>Joachim Drumm in: [[LThK]] 3. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 284.</ref> oder zumindest mit ihnen in einem notwendigen Zusammenhang stehen ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|88]]), und sie muss von der [[Kirche]] ausdrücklich und für [[Unfehlbarkeit|unfehlbar]] als Offenbarungswahrheit definitiv und verpflichtend zu Glauben vorgelegt werden (vgl. [[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 749+751]]). Letzteres kann durch das ordentliche und allgemeine [[Lehramt]] geschehen (z. B [[Enzyklika|Enzykliken]], [[Apostolisches Schreiben|Apostolische Schreiben]], vgl. [[Ordinatio sacerdotalis (Wortlaut)|Ordinatio sacerdotalis]]) oder durch eine konziliare bzw. päpstliche [[Definition]] (außerordentliches Lehramt; vgl. [[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 749]]). Ist etwas von allen Bischöfen zu irgend einer Zeit als von [[Christus]] und den [[Apostel]]n [[Offenbarung|geoffenbartes]] Lehrgut vorgelegt worden, so ist es Dogma, weil der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] wohl den [[Irrtum]] einzelner, nicht aber der Gesamtkirche über das [[Depositum fidei]] zulässt. Vieles aber ist auch Dogma, was zu manchen Zeiten von vielen Bischöfen im Unklaren gelassen oder gar bestritten wurde, bis eine konziliare oder päpstliche oberste Lehrentscheidung (theologische [[Definition]]) Klarheit schaffte.<ref>Engelbert Krebs in: [[LThK]] 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358+359.</ref> Vergleiche dazu das Werden der [[Glaubensbekenntnis]]se. | Grundsätzlich ist für das Dogma im engeren Sinn ein Zweifaches konstitutiv: Die im Dogma bezeugte [[Gott|göttliche]] [[Wahrheit]] muss eine in der [[Heiligen Schrift]] oder der kirchlichen [[Tradition]] enthaltene [[Offenbarung]]s[[wahrheit]] sein (im Unterschied zu einer [[Privatoffenbarung]])<ref>Joachim Drumm in: [[LThK]] 3. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 284.</ref> oder zumindest mit ihnen in einem notwendigen Zusammenhang stehen ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|88]]), und sie muss von der [[Kirche]] ausdrücklich und für [[Unfehlbarkeit|unfehlbar]] als Offenbarungswahrheit definitiv und verpflichtend zu Glauben vorgelegt werden (vgl. [[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 749+751]]). Letzteres kann durch das ordentliche und allgemeine [[Lehramt]] geschehen (z. B [[Enzyklika|Enzykliken]], [[Apostolisches Schreiben|Apostolische Schreiben]], vgl. [[Ordinatio sacerdotalis (Wortlaut)|Ordinatio sacerdotalis]]) oder durch eine konziliare bzw. päpstliche [[Definition]] (außerordentliches Lehramt; vgl. [[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 749]]). Ist etwas von allen Bischöfen zu irgend einer Zeit als von [[Christus]] und den [[Apostel]]n [[Offenbarung|geoffenbartes]] Lehrgut vorgelegt worden, so ist es Dogma, weil der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] wohl den [[Irrtum]] einzelner, nicht aber der Gesamtkirche über das [[Depositum fidei]] zulässt. Vieles aber ist auch Dogma, was zu manchen Zeiten von vielen Bischöfen im Unklaren gelassen oder gar bestritten wurde, bis eine konziliare oder päpstliche oberste Lehrentscheidung (theologische [[Definition]]) Klarheit schaffte.<ref>Engelbert Krebs in: [[LThK]] 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358+359.</ref> Vergleiche dazu das Werden der [[Glaubensbekenntnis]]se. | ||
Zeile 19: | Zeile 21: | ||
== Zur Terminologie der Dogmen == | == Zur Terminologie der Dogmen == | ||
+ | |||
+ | Das [[Lehramt]], das der [[Apostolischer Stuhl|Apostolische Stuhl]] innehat, hat an den "gleichen [[Dogmen]], im gleichen Sinne und in der gleichen Formulierung" stets festzuhalten ([[Dei filius (Wortlaut)#Unveränderlichkeit der Glaubenslehre|DF, Nr. 29]]; vgl. [[Leo XIII.]], Brief [[Testem benevolentiae nostrae (Wortlaut)#Der Grundgedanke des Amerikanismus: Mobilität der Dogmen. Die Antwort der Kirche|Testem benevolentiae nostrae]] vom 22. Januar 1899). | ||
In der Erklärung ''[[Mysterium ecclesiae]]'' über die [[Kirche]] und ihre Verteidigung gegen einige [[Irrtum|Irrtümer]] von heute schreibt 1973 die [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s im [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#5. Keine Fälschung des Begriffes der Unfehlbarkeit der Kirche|5. Kapitel]]: | In der Erklärung ''[[Mysterium ecclesiae]]'' über die [[Kirche]] und ihre Verteidigung gegen einige [[Irrtum|Irrtümer]] von heute schreibt 1973 die [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s im [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#5. Keine Fälschung des Begriffes der Unfehlbarkeit der Kirche|5. Kapitel]]: | ||
Zeile 35: | Zeile 39: | ||
→ [[Hierarchie der Wahrheiten]] ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|90]]); [[Internationale Theologische Kommission]], [[Die Interpretation der Dogmen]] 1990, [[Die Interpretation der Dogmen#II. Aussagen und Praxis des kirchlichen Lehramts|Aussagen und Praxis des kirchlichen Lehramts]]. | → [[Hierarchie der Wahrheiten]] ([[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|90]]); [[Internationale Theologische Kommission]], [[Die Interpretation der Dogmen]] 1990, [[Die Interpretation der Dogmen#II. Aussagen und Praxis des kirchlichen Lehramts|Aussagen und Praxis des kirchlichen Lehramts]]. | ||
+ | |||
+ | == Weblinks == | ||
+ | * [https://www.horeb.org/mediathek/podcasts/kurs-0/kurs-0?tx_sicpodcastlist_pi1%5Buid%5D=32261&tx_sicpodcastlist_pi1%5Bcontroller%5D=Podcast&tx_sicpodcastlist_pi1%5Baction%5D=show&cHash=229c5177ab863cbaa4670e21ed875ee7 Kurs 0 - Grundlagen des Christseins über] Dogma, [[Dreifaltigkeit]], [[Radio Horeb]] Wörterbuch. Schwierige Begriffe einfach erklärt. Ref.: Pfr. Christian Olding am 29. Juni 2019 | ||
== Anmerkungen == | == Anmerkungen == |
Aktuelle Version vom 14. September 2019, 20:01 Uhr
Ein Dogma (altgr. δόγμα, dógma [von δoκειν . scheinen], Urteil,<ref>Engelbert Krebs in: LThK 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358.</ref> Glaubenssatz, Lehrsatz, Beschluss<ref>Langescheidts Taschenwörterbuch der griechischen und deutschen Sprache Berlin u.a. 2004, S. 126 (12. Auflage).</ref>) ist im kirchlichen Sprachgebrauch seit dem 18. Jahrhundert, eine von Gott vor dem Tode des letzten Apostels geoffenbarte Wahrheit, die als solche von der Kirche unwiderruflich und universalkirchlich verpflichtend zu glauben vorgelegt wird. Dogmen sind im depositum fidei, der "Glaubenshinterlage", ausdrücklich oder einschlussweise enthalten.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 63, Dogma (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); KKK, 88-90.</ref> Seit apostolischen Zeiten wurden die geoffenbarten Lehren, die christliche Glaubens- und Sittenlehre, besonders erstere, als "dogmata" bezeichnet.<ref>Engelbert Krebs in: LThK 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358+359.</ref>
Häresie eines Getauften, nennt man die beharrliche Leugnung eines Dogmas oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit, d.h. wenn man durch das kirchlich Lehramt weiß, dass Gott etwas als Glaubenswahrheit geoffenbart hat. Apostasie ist die Ablehnung des gesamten christlichen Glaubens (CIC, can 751). Der Häretiker und der Apostat ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (CIC, can 1364, § 1).
Die systematische Darlegung der Dogmen und des christlichen Glaubens, ist Aufgabe der Dogmatik. Die Darlegung einer Glaubenswahrheit der Glaubenshinterlage, durch den Heiligen Geist, zeichnet die Dogmengeschichte.<ref>vgl. Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, S. 53 - Artikel Dogma (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>
Inhaltsverzeichnis
Das Dogma erklärend
Die Glaubenslehre ist nicht nach Art eines philosophischen Lehrsystems dem menschlichen Geiste vorgelegt worden, um durch seine Forscherarbeit erst vervollkommnet zu werden. Sie ist vielmehr der Braut Christi anvertraut worden als göttliches Lehrgut, um von ihr treu behütet und unfehlbar erklärt zu werden. Daher muss an dem Sinn der Heilslehren, wie ihn die Kirche, einmal dargelegt hat, immerdar festgehalten werden und man darf niemals, etwa unter dem Vorwand und aus dem Scheingrund einer tiefern Erkenntnis, von diesem Sinn abgehen. Der Sinn der Glaubenssätze und die Lehrverkündigung müssen die gleichen bleiben (DF, Nr. 29).
Grundsätzlich ist für das Dogma im engeren Sinn ein Zweifaches konstitutiv: Die im Dogma bezeugte göttliche Wahrheit muss eine in der Heiligen Schrift oder der kirchlichen Tradition enthaltene Offenbarungswahrheit sein (im Unterschied zu einer Privatoffenbarung)<ref>Joachim Drumm in: LThK 3. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 284.</ref> oder zumindest mit ihnen in einem notwendigen Zusammenhang stehen (KKK, 88), und sie muss von der Kirche ausdrücklich und für unfehlbar als Offenbarungswahrheit definitiv und verpflichtend zu Glauben vorgelegt werden (vgl. CIC, can 749+751). Letzteres kann durch das ordentliche und allgemeine Lehramt geschehen (z. B Enzykliken, Apostolische Schreiben, vgl. Ordinatio sacerdotalis) oder durch eine konziliare bzw. päpstliche Definition (außerordentliches Lehramt; vgl. CIC, can 749). Ist etwas von allen Bischöfen zu irgend einer Zeit als von Christus und den Aposteln geoffenbartes Lehrgut vorgelegt worden, so ist es Dogma, weil der Heilige Geist wohl den Irrtum einzelner, nicht aber der Gesamtkirche über das Depositum fidei zulässt. Vieles aber ist auch Dogma, was zu manchen Zeiten von vielen Bischöfen im Unklaren gelassen oder gar bestritten wurde, bis eine konziliare oder päpstliche oberste Lehrentscheidung (theologische Definition) Klarheit schaffte.<ref>Engelbert Krebs in: LThK 1. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 358+359.</ref> Vergleiche dazu das Werden der Glaubensbekenntnisse.
Die feierliche Verkündigung und die Verbindlichkeit eines Dogmas
Die Erklärung einer Aussage zum Dogma ist die höchste theologische Qualifikation.<ref>Karl Rahner in: LThK 2. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 440.</ref>
Das erste Vatikanische Konzil beschreibt in der Dogmatische Konstitution Pastor aeternus vom 18. Juli 1870 durch den Papst feierlich:
- "Im treuen Anschluss an die Überlieferung, wie Wir sie von der ersten Zeit des Christentums an überkommen haben, lehren Wir (Papst Pius IX.) … unter Zustimmung des heiligen Konzils, und erklären es als von Gott geoffenbartes Dogma: Wenn der römische Papst „Ex cathedra“ spricht, - das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen Autorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, - dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche." (Pastor aeternus, Nr. 21; vgl. auch: KKK, 88).
Seit Pastor aeternus 1870, in der die Päpstliche Unfehlbarkeit und der Jurisdiktionsprimat des Papstes definiert wurde, geschah es erst einmal, nämlich durch Papst Pius XII. am 1. November 1950, dass von dieser feierlichen und unwiderruflichen Bestätigung der Lehre in der Apostolischen Konstitution "Munificentissimus Deus", über die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel, Gebrauch gemacht wurde. Allerdings definierte Papst Pius IX. schon 1854 das Dogma der Unbefleckten Empfängnis in dieser Form.
Zur Terminologie der Dogmen
Das Lehramt, das der Apostolische Stuhl innehat, hat an den "gleichen Dogmen, im gleichen Sinne und in der gleichen Formulierung" stets festzuhalten (DF, Nr. 29; vgl. Leo XIII., Brief Testem benevolentiae nostrae vom 22. Januar 1899).
In der Erklärung Mysterium ecclesiae über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute schreibt 1973 die Kongregation des Heiligen Offiziums im 5. Kapitel:
- Die Weitergabe der göttlichen Offenbarung durch die Kirche gerät in Schwierigkeiten verschiedener Art. Diese entstehen dadurch, dass die verborgenen Geheimnisse Gottes "ihrer Natur nach den menschlichen Verstand in der Weise übersteigen, dass sie auch nach erfolgter Offenbarung und gläubiger Annahme dennoch vom Schleier des Glaubens bedeckt und gleichsam in Dunkel gehüllt bleiben";<ref>1. Vat. Konz., Dogm. Konst. Dei filius, Kap. 4. Denz.-Schönm. 3016.</ref> ferner auch aus der historischen Bedingtheit, der der Ausdruck der Offenbarung unterliegt.
- Was diese Geschichtlichkeit angeht, muss zunächst bedacht werden, dass der Sinn, den die Glaubensaussagen haben, teilweise von der Aussagekraft der zu einer bestimmten Zeit und unter bestimmten Umständen angewandten Sprache abhängt. Außerdem kommt es bisweilen vor, dass eine dogmatische Wahrheit zunächst in unvollständiger, aber deshalb nicht falscher Weise ausgedrückt wird und später im größeren Zusammenhang des Glaubens und der menschlichen Erkenntnisse betrachtet und dadurch vollständiger und vollkommener dargestellt wird. Ferner will die Kirche in ihren neuen Aussagen das, was in der Heiligen Schrift und in den Aussagen der früheren Überlieferungen schon einigermaßen enthalten ist, bestätigen oder erhellen, sie pflegt dabei aber zugleich an die Lösung bestimmter Fragen und die Beseitigung von Irrtümern zu denken. All dem muss man Rechnung tragen, um jene Aussagen richtig zu deuten. Schließlich unterscheiden sich zwar die Wahrheiten, die die Kirche in ihren dogmatischen Formeln wirklich lehren will, von dem wandelbaren Denken einer Zeit und können auch ohne es zum Ausdruck gebracht werden; trotzdem kann es aber bisweilen geschehen, dass jene Wahrheiten auch vom Lehramt in Worten vorgetragen werden, die Spuren solchen Denkens an sich tragen.
- Dies beachtend muss man sagen, dass die dogmatischen Formeln des kirchlichen Lehramtes die offenbarte Wahrheit von Anfang an in geeigneter Weise mitgeteilt haben und, auch wenn die Formeln dieselben bleiben, das auch weiterhin tun werden, wenn man sie richtig interpretiert.<ref> Vgl. Pius IX., Breve Eximiam tuam AAS 8 (1874-75), 447. Denz.-Schönm. 2831. Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei AAS 57 (1965), 757 f. und: L'Oriente cristiano nella tuce di immortati Concili. In: Insegnamenti di Paolo VI, Band 5. 412 f.</ref> Daraus folgt allerdings nicht, jede einzelne von ihnen sei oder bleibe dazu in gleicher Weise geeignet. Deshalb bemühen sich die Theologen, die Lehrabsicht, die jene verschiedenen Formeln wirklich enthalten, genau zu umschreiben, und mit dieser Bemühung leisten sie dem lebendigen Lehramt der Kirche, dem sie unterstehen, eine bedeutende Hilfe. Darüber hinaus geschieht es aus demselben Grunde immer wieder, dass alte dogmatische und andere, ihnen irgendwie nahestehende Formeln im alltäglichen Gebrauch der Kirche lebendig und fruchtbar bleiben und ihnen dennoch in geeigneter Weise neue Darlegungen und Aussagen beigefügt werden, die ihren ursprünglichen Sinn bewahren und erhellen. Ferner ist es auch schon geschehen, dass im alltäglichen Gebrauch der Kirche manche von jenen Formeln verschwunden sind zugunsten neuer Ausdrucksweisen, die, vom Lehramt vorgelegt oder gebilligt, den gleichen Sinn klarer und vollständiger wiedergeben.
- Der Sinn der dogmatischen Formeln selbst aber bleibt in der Kirche immer wahr und konstant, wenn er auch mehr erhellt und vollständiger erkannt wird. Die Christgläubigen müssen sich also von der Meinung abwenden, nach der: Erstens die dogmatischen Formeln (oder gewisse Arten von ihnen) die Wahrheit nicht bestimmt, sondern nur veränderlich approximativ bezeichnen und dabei verunstalten oder verändern; zweitens die Wahrheit nur unbestimmt bezeichnen, die man ständig durch die genannten Annäherungswerte suchen müsse. Wer eine solche Meinung annimmt, entgeht nicht einem dogmatischen Relativismus und verfälscht den Begriff der Unfehlbarkeit der Kirche, die sich auf die Lehre und das Festhalten der Wahrheit in bestimmter Gestalt erstreckt.
- Eine derartige Meinung widerstreitet sicher den Erklärungen des Ersten Vatikanischen Konzils, das sich zwar eines Fortschrittes der Kirche in der Erkenntnis der Offenbarungswahrheit bewusst war,<ref>Vgl. 1. Vat. Konz., Dogm. Konst. Dei filius, Kap. 4, Denz.-Schönm. 3020.</ref> aber doch lehrte: "Immer muss der Sinn der heiligen Dogmen bewahrt werden, den die heilige Mutter Kirche einmal dargelegt hat. Und niemals darf von diesem Sinn unter dem Schein und im Namen einer höheren Einsicht abgewichen werden"; <ref>Ebd.</ref> und es hat die Meinung verurteilt, nach der es geschehen könne, "dass den von der Kirche vorgelegten Dogmen irgendwann einmal, entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft, ein anderer Sinn zuzuschreiben sei als der, den die Kirche erkannt hat und erkennt." <ref>Ebd., Kanon 3. Denz.-Schönm. 3043.</ref> Ohne Zweifel ist nach diesen Texten des Konzils der Sinn der Dogmen, wie ihn die Kirche erklärt, bestimmt und irreformabel.
- Die genannte Meinung scheidet sich auch von dem, was Papst Johannes XXIII. bei der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die christliche Lehre gesagt hat: "Diese sichere und unwandelbare Lehre, der gläubiger Gehorsam entgegenzubringen ist, muss in der Weise erforscht und dargelegt werden, die unsere Zeit erfordert. Etwas anderes ist nämlich die Hinterlage des Glaubens, das heißt die Wahrheiten, welche die ehrwürdige Lehre enthält, etwas anderes die Art und Weise, wie diese verkündet werden, freilich unter Wahrung von Sinn und Inhalt."<ref>Johannes XIII., Ansprache Gaudet mater ecclesia bei der Eröffnung des 2. Vatikan. Konzils, AAS 54 (1962), 792. VgI. 2. Vat. Konz., Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Art. 62. Const., Decr., DecL 780.</ref> Da der Nachfolger Petri hier von sicherer und unveränderlicher christlicher Lehre spricht, von der Glaubenshinterlage, was dasselbe ist wie die in dieser Lehre enthaltene Wahrheit, von der Bewahrung dieser Wahrheit in dem gleichen Sinn, ist es klar, dass er einen für uns unterscheidbaren, wahren und unveränderlichen Sinn der Dogmen meint. Die Neuheit dagegen, die er entsprechend den zeitbedingten Bedürfnissen empfiehlt, erstreckt sich nur auf die Forschungs-, Darlegungs- und die Aussageweise dieser Lehre unter Beibehaltung ihres Sinnes. In ganz derselben Weise hat Papst Paul VI. die Hirten der Kirche gemahnt und erklärt: "Jetzt müssen wir uns entschlossen dafür einsetzen, dass die Lehre des Glaubens den ganzen Reichtum ihres Aussagegehaltes und ihrer Bedeutung bewahrt, wenn sie auch in einer Weise verkündet werden muss, die den Geist und die Herzen der Menschen erreicht, an die sie sich richtet."<ref> Paul VI., Apost. Mahnung Quinque iam anni. AAS 63 (1971), 100 f.</ref>
Papst Paul VI. mahnte 1965 in der Enzyklika Mysterium fidei Nr. 10, dass "eine von der Kirche einmal terminierte Lehre nicht in Vergessenheit geraten" darf "oder sie in einer Weise" erklärt werde, "dass die wahre Bedeutung der Worte oder die geltenden Begriffe abgeschwächt" werden.
Das geistliches Leben und das Dogma
Das geistliche Leben des Katholiken und die Dogmen stehen in organischer Verbindung (lex credendi - lex vivendi). Die Dogmen sind Lichter auf dem Glaubensweg, sie erhellen und sichern ihn. Umgekehrt werden durch ein rechtes Leben der Verstand und das Herz geöffnet, um das Licht der Glaubensdogmen aufzunehmen (KKK, 89). Insbesondere beim ordentlichen Lehramt ist eine exakte Unterscheidung zwischen einem Dogma im engeren Sinn und der verbindlichen Lehre der Kirche nicht immer möglich, für den konkreten Glaubensvollzug aber auch nicht notwendig.<ref>Joachim Drumm in: LThK 3. Auflage, Band 3, Artikel Dogma, Sp. 284.</ref>
→ Hierarchie der Wahrheiten (KKK, 90); Internationale Theologische Kommission, Die Interpretation der Dogmen 1990, Aussagen und Praxis des kirchlichen Lehramts.
Weblinks
- Kurs 0 - Grundlagen des Christseins über Dogma, Dreifaltigkeit, Radio Horeb Wörterbuch. Schwierige Begriffe einfach erklärt. Ref.: Pfr. Christian Olding am 29. Juni 2019
Anmerkungen
<references />