Diskussion:Konsistorium (Kardinalsversammlung): Unterschied zwischen den Versionen

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(Teekesselchen!!! Konsistorium= Offizialat)
 
(erl.)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
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Cave!!
 
  
Konsistorium muss eine Begriffsklärung bekommen. Im Kirchenrecht wird das Kirchengericht mancher Diözesen (Süddeutschland) nicht Offizialat, sondern Konsistorium bezeichnet!!!
 

Aktuelle Version vom 27. Juni 2016, 20:47 Uhr