Erzbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Erzbistum ist Bistum dem ein oder mehrere sog. Suffraganbistümer unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als Metropolit ein [[Erzbischof]] mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor.
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Ein '''Erzbistum''' (oder '''Erzdiözese''') ist [[Bistum]] dem ein oder mehrere sog. [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als [[Metropolit]] ein [[Erzbischof]] mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor.
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2008, 14:55 Uhr

Ein Erzbistum (oder Erzdiözese) ist Bistum dem ein oder mehrere sog. Suffraganbistümer unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als Metropolit ein Erzbischof mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor.


Siehe auch: Kirchenprovinz