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− | Mit den Anfangsworten '''Munificentissimus Deus''' wird die Apostolische Konstitution des Papstes [[Pius XII.]] zitiert, mit der dieser am 1. November 1950, im Heiligen Jahr, unter Inanspruchnahme päpstlicher [[Unfehlbarkeit]] das Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel (Assumpta) definierte.
| + | #redirect [[Munificentissimus deus]] |
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− | Der zentrale Satz lautet (DH 3903):
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− | (...) ''auctoritate Domini Nostri Iesu Christi, Beatorum Apostolorum Petri et Pauli ac Nostra pronuntiamus, declaramus et definimus divinitus revelatum dogma esse: Immaculatam Deiparam semper Virginem Mariam, expleto terestris vitae cursu, fuisse corpore et anima ad caelestem gloriam assumptam.''
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− | In der Autorität Unseres Herrn Jesus Christus, der Seligen Apostel Petrus und Paulus und auch Unserer
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− | verkündigen, erklären und definieren Wir: Es ist von Gott geoffenbarte Gewissheit, dass die Immerwährende Jungfrau Maria, Makellose Gottesgebärerin, als sie den Lauf des irdischen Lebens vollendete, mit Leib und Seele zur himmlischen Glorie aufgenommen wurde.
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− | [Daran schließt die Mahnung an:]
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− | Sollte daher, was Gott verhüte, einer wagen, das entweder zu leugnen oder absichtlich in Zweifel zu ziehen, was von Uns definiert wurde, so soll er wissen, dass er vom göttlichen und katholischen Glauben völlig abgefallen ist.
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− | === Würdigung ===
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− | Der einzige Anwendungsfall einer mit päpstlichem Anspruch auf Unfehlbarkeit vorgetragenen Definition (seit dem I. Vatikanum) blieb in seiner Auswirkung ambivalent. In der Rückschau auf die jüngere Kirchengeschichte darf man einerseits froh sein, dass der Papst den Mut fand, die marianische Dogmatik gewissermaßen noch rechtzeitig zu komplettieren, bevor noch größere Zweifel an der Opportunität einen solchen Schritt unmöglich gemacht hätten. Auch gestattet das historische Faktum dieses sicherlich notwendigen Anwendungsfalls nicht mehr, dass sich die Theologie, etwa aus ökumenischen Motiven, am POrimat und an der Unfehlbarkeit des Papstes vorbeimogelt. Jedoch hat die Schattenseite dieser päpstlichen Praxis bereits Josephatzinger in einer Anmerkung zu seiner "Einführung in das Christentum" klar benannt: Die päpstliche Definition ist nur der letzte, unterste Anwendungsfall der kirchlichen Unfehlbarkeit. Dogmatik erschöpft sich nicht in einzelnen Sätzen, sondern die einzelnem Sätze haben stets eine dienede Funktion für den gesamten Zusammenhang der Verkündigung. Im Falle der Aufnahme Mariens in den Himmel war die päpstliche Deutlichkeit überfällig. Sie wurde in der Rezeption jedoch überlagert von großer Undeutlichkeit, was der Papst da "gemacht" hat. Das Missverständnis, er habe ein "neues Dogma" geschaffen, hat in weite Kreise des Katholizismus bereits der 1950er Jahre große Unruhe getragen, die sich zu Konzilszeiten entlud.
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− | Vielleicht hat der päpstliche Schritt, so heilsam er im Hinblick auf die Dogmenentwicklung ist, das einfach Volk, durch einen ermüdeten Klerus schlecht angeleitet, auch überfordert und somit zum Teil zur antipäpstlichen Revolte der 1960er Jahre mit beigetragen. "Aufgearbeitet" ist das einmalige Geschehen vom 1. November 1950 in der katholischen Öffentlichkeit jedenfalls noch nicht.
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