Vikar: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Durch Delegation erhält der Vikar bestimmte Vollmachten hoheitlicher Kirchengewalt. Die Stellvertretungsämter können dauernd oder nur vorübergehend ausgeübt werden. Je nach Aufgabengebiet werden verschiedene Vikare unterschieden: | ||
+ | * Der [[Pfarrvikar]] (''Vicarius paroecialis'') unterstützt den [[Pfarrer]] als Mitarbeiter und "Teilhaber seiner Sorge in gemeinsamem Überlegen und Bestreben und unter seiner Autorität im pastoralen Dienst".<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 545].</ref> Diese Funktion wird in einigen Regionen und Diözesen auch als [[Kaplan]] bezeichnet. Wenn die Pfarrei vakant geworden ist oder wenn der Pfarrer an der Ausübung seines pastoralen Dienstes gehindert ist, steht ein Pfarrvikar der [[Pfarrgemeinde]] vor.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 541].</ref> Pfarrvikare werden vom Bischof ernannt.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 547].</ref> | ||
+ | * Der [[Generalvikar]] (''Vicarius generalis'') vertritt den [[Bischof]] in der Verwaltung der [[Diözese]]. Seine Amtszeit endet mit der des Bischofs.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 475].</ref> | ||
+ | * Ein [[Bischofsvikar]] (''Vicarius episcopalis'') hat "in einem genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises dieselbe ordentliche Gewalt, die nach allgemeinem Recht dem Generalvikar zukommt".<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 476].</ref> | ||
+ | * [[Domvikar]]e unterstützen das [[Domkapitel]] besonders bei geistlichen Aufgaben. | ||
+ | * Der Apostolische Vikar (''Vicarius apostolicus'') steht einer für [[Mission]]sgebiete errichteten bistumsähnlichen Gebietskörperschaft (''Vicariatus apostolicus'' "Apostolisches Vikariat") vor.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 371].</ref> Ein Provikar (''Pro-Vicarius'') leitet vorübergehend ein apostolisches Missionsgebiet.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 420].</ref> | ||
+ | * Der Kardinalvikar ("Generalvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum Rom") ist Stellvertreter des [[Papst]]es als Bischof von [[Rom]]. | ||
+ | * Vor der Reform des Codex Iuris Canonici 1983 leitete der Kapitularvikar in der Zeit der [[Sedisvakanz]] übergangsweise das [[Bistum]], bis ein neuer Bischof in sein Amt eingeführt war. Dies ist heute Aufgabe des [[Diözesanadministrator]]s.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 421].</ref> | ||
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+ | In den franziskanischen Männerorden ist der Vikar der Stellvertreter des [[Guardian]]s, der Stellvertreter eines Provinzialministers wird Provinzvikar genannt. | ||
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+ | Der [[Papst]] wird als ''Vicarius Christi atque universae Ecclesiae his in terris Pastor'' "Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden" bezeichnet.<ref>[[CIC]] (1983) [http://www.codex-iuris-canonici.de/ c. 331].</ref> | ||
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+ | [[Kategorie:Kirche]] |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2017, 21:08 Uhr
Ein Vikar (von lateinisch vicarius "Stellvertreter") ist auf verschiedenen kirchlichen Hierarchieebenen der Stellvertreter eines geistlichen Amtsträgers.
Durch Delegation erhält der Vikar bestimmte Vollmachten hoheitlicher Kirchengewalt. Die Stellvertretungsämter können dauernd oder nur vorübergehend ausgeübt werden. Je nach Aufgabengebiet werden verschiedene Vikare unterschieden:
- Der Pfarrvikar (Vicarius paroecialis) unterstützt den Pfarrer als Mitarbeiter und "Teilhaber seiner Sorge in gemeinsamem Überlegen und Bestreben und unter seiner Autorität im pastoralen Dienst".<ref>CIC (1983) c. 545.</ref> Diese Funktion wird in einigen Regionen und Diözesen auch als Kaplan bezeichnet. Wenn die Pfarrei vakant geworden ist oder wenn der Pfarrer an der Ausübung seines pastoralen Dienstes gehindert ist, steht ein Pfarrvikar der Pfarrgemeinde vor.<ref>CIC (1983) c. 541.</ref> Pfarrvikare werden vom Bischof ernannt.<ref>CIC (1983) c. 547.</ref>
- Der Generalvikar (Vicarius generalis) vertritt den Bischof in der Verwaltung der Diözese. Seine Amtszeit endet mit der des Bischofs.<ref>CIC (1983) c. 475.</ref>
- Ein Bischofsvikar (Vicarius episcopalis) hat "in einem genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises dieselbe ordentliche Gewalt, die nach allgemeinem Recht dem Generalvikar zukommt".<ref>CIC (1983) c. 476.</ref>
- Domvikare unterstützen das Domkapitel besonders bei geistlichen Aufgaben.
- Der Apostolische Vikar (Vicarius apostolicus) steht einer für Missionsgebiete errichteten bistumsähnlichen Gebietskörperschaft (Vicariatus apostolicus "Apostolisches Vikariat") vor.<ref>CIC (1983) c. 371.</ref> Ein Provikar (Pro-Vicarius) leitet vorübergehend ein apostolisches Missionsgebiet.<ref>CIC (1983) c. 420.</ref>
- Der Kardinalvikar ("Generalvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum Rom") ist Stellvertreter des Papstes als Bischof von Rom.
- Vor der Reform des Codex Iuris Canonici 1983 leitete der Kapitularvikar in der Zeit der Sedisvakanz übergangsweise das Bistum, bis ein neuer Bischof in sein Amt eingeführt war. Dies ist heute Aufgabe des Diözesanadministrators.<ref>CIC (1983) c. 421.</ref>
In den franziskanischen Männerorden ist der Vikar der Stellvertreter des Guardians, der Stellvertreter eines Provinzialministers wird Provinzvikar genannt.
Der Papst wird als Vicarius Christi atque universae Ecclesiae his in terris Pastor "Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden" bezeichnet.<ref>CIC (1983) c. 331.</ref>
Anmerkungen
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