Kleriker: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Klerus''' oder '''Geistliche''' bedeutet der Stand der Amtsträger in der [[Kirche]] bezeichnet, der [[Bischöfe]], [[Priester]] und [[Diakon]]e. Bestimmte Befugnisse sind von der Zugehörigkeit zum Klerus abhängig. In den Kirchen der [[Reformation]] besteht zwar ''theologisch'' kein von der Gemeinde verschiedener Klerus. In der Praxis wird die Kirchenleitung jedoch gleichfalls von "Beamten" dominiert. Nach katholischer Auffassung (und auch in der [[Orthodoxie]]) setzt der Zugang zum Klerus jedoch eine besondere, persönliche Berufung durch Jesus Christus als dem Haupt der Kirche voraus, die in der [[Weihe]] vollzogen wird. Ein '''Kleriker''' ist jeder, der mindestens die [[Diakonatsweihe]] und von Gott durch das Weihesakrament ein für immer unauslöschliches Merkmal empfangen hat.  
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Der '''Klerus''' oder die '''Geistlichen''' sind der Stand der Amtsträger in der [[Kirche]], die einen Dienst am Volk Gottes ausüben.  Ein '''Kleriker''' ist, wer mindestens die [[Diakonatsweihe]] und durch das [[Weihesakrament]] von [[Gott]] ein für immer unauslöschliches Merkmal (''[[character indelebilis]]'') empfangen hat: [[Bischöfe]], [[Priester]] und [[Diakon]]e.  
  
Früher begann der Eintritt in den rechtlichen Klerikerstand mit der [[Tonsur]], nach dem neuen [[CIC]] von 1983 mit der Diakonenweihe (vgl. c. 266 §1 CIC; c. 358 [[CCEO]]). Die neue Rechtsordnung nähert den Stand des Klerus also enger an die (auch zuvor gültige) sakramentale Amtsauffassung der Kirche an.
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Bestimmte Befugnisse und Vollmachten sind von der Zugehörigkeit zum Klerus abhängig. Nach katholischer Auffassung und in der [[Orthodoxie]] setzt der Zugang zum Klerus eine besondere persönliche [[Berufung]] durch [[Jesus Christus]] als dem Haupt der Kirche voraus. Die Erteilung der Weihe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie wird nur Männern gespendet, die mit Ausnahme der Diakone nicht verheiratet sind. Auch werden bestimmte Anforderungen an persönliche Lebensführung, Glaubensausrichtung und Ausbildung gestellt.
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Früher begann der Eintritt in den rechtlichen Klerikerstand mit der [[Tonsur]], nach dem neuen [[CIC]] von 1983 mit der [[Diakonenweihe]] (vgl. c. 266 §1 CIC; c. 358 [[CCEO]]). Die neue Rechtsordnung nimmt Rücksicht auf die Bestimmung des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], das in der dogmatischen Konstitution [[Lumen gentium]] vom "heiligen Priestertum aller Getauften" spricht. Das gemeinsame [[Priestertum der Gläubigen]] und das hierarchische "[[Priestertum des Dienstes]]" der Kleriker sind einander zugeordnet: Beide nehmen je auf besondere Weise am [[Priestertum Christi]] teil.<ref>[[Lumen gentium (Wortlaut)|LG]] 10</ref> 
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== Erklärung des Standes ==
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Das Amt der [[Apostel]] wird in unterschiedlicher Teilhabe ausgeübt ([[LG]] 21; 28): der [[Bischof]] hat das Amt in Fülle, weiter haben es die  [[Priester]] und [[Diakon]]e. Dies kann nur im Licht der Sendung Jesu vom Vater zum Heil der Welt verstanden und erklärt werden. Es ist Anteil (kleros) von Menschen an der Sendung und Vollmacht Jesu, ([[LG]] 19-21), der nach [[Auferstehung  Christi|der Auferstehung]] zu den [[Jünger]]n sagte: "Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch... Empfangt den [[Heiligen Geist]]. Denen ihr die [[Sünde]]n erlasst, denen sind sie erlassen..." (Joh 20, 21 ff). Als für Judas ein zwölfter Apostel nachgewählt werden musste, sagte Petrus: "sein Anteil (kleros) am Apostolat und Episkopat soll ein anderer erhalten. Dieser wurde dann aber durch den Heiligen Geist erwählt, während die Apostel das Los (kleros, sors) warfen und dann Matthias an seiner Stelle den Aposteln kooptierten (Apg 1, 17.20). Die Repräsentanten und Verantwortungsträger der Kirche und des dreifaltigen Gottes können weder "von Menschen noch durch Menschen bestellt" werden- wie Paulus im Hinblick auf seine Berufung zum Apostelamt allein "durch [[Jesus Christus]] und durch [[Gott]], den Vater" (Gal 1,1) unterstreicht- noch sich wie die Funktionäre oder Aktionäre eines religiös-sozialen Konzerns betätigen können.<ref>[http://www.kath.net/news/69274 "Zweideutige Redeweisen wie 'Wir brauchen eine neue Kirche'"] [[Kath.net]] am 29. September 2019 von [[Gerhard Kardinal Müller]]</ref>
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In den Gemeinschaften der [[Reformation]] besteht ''theologisch'' kein von der Gemeinde verschiedener Klerus. In der Praxis wird die Kirchen- und Gemeindeleitung jedoch gleichfalls von "Ordinierten" wahrgenommen, die zum Leitungsdienst beauftragt sind.  
  
 
== Anredeformen für kirchliche Personen ==
 
== Anredeformen für kirchliche Personen ==
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[[Diakon]]: Herr Diakon <br>
 
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[[Vikar]]: Herr Vikar, Herr Kaplan <br>
 
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[[Priester]]: Hochwürdiger Herr ... <br>
 
[[Priester]]: Hochwürdiger Herr ... <br>
[[Pfarrer]] (Weltpriester, füher Leutpriester genannt): Herr Pfarrer, Hochwürdiger Herr Pfarrer <br>
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[[Pfarrer]] : Herr Pfarrer, Hochwürdiger Herr Pfarrer <br>
 
[[Ordenspriester]]: Herr Pater <br>
 
[[Ordenspriester]]: Herr Pater <br>
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Ordensbruder: Ehrwürdiger Bruder <br>
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[[Ordensfrau]]: Ehrwürdige Schwester <br>
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Ordensoberin: Ehrwürdige Mutter <br>
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[[Abt]]: Vater Abt oder Herr Abt <br>
 
[[Bischof]]: Herr Bischof oder Eure Excellenz<br>
 
[[Bischof]]: Herr Bischof oder Eure Excellenz<br>
 
[[Kardinal]]: Herr Kardinal oder Eure Eminenz <br>
 
[[Kardinal]]: Herr Kardinal oder Eure Eminenz <br>
[[Papst]]: Heiliger Vater oder Eure Heiligkeit <br>
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[[Papst]]: Heiliger Vater oder Eure Heiligkeit
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==Die aus dem Klerikerstand Entlassenen<ref>25. März 2004 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]: [[Instruktion]] [[Redemptionis sacramentum]],  [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#4. Die aus dem Klerikerstand Entlassenen|Nr. 168]]</ref>==
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Einem «Kleriker, der nach Maßgabe des Rechts den klerikalen Stand verliert, [...] ist verboten, die Weihegewalt auszuüben».<ref>[[Codex Iuris Canonici]], can.  [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL IV: VERLUST DES KLERIKALEN STANDES|292]]; vgl. [[Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte]], Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nr. 3: [[AAS]] 90 (1998) 64.</ref> Daher ist es ihm, mit Ausnahme nur des im Recht festgelegten Falles,<ref>Vgl. [[Codex Iuris Canonici]], cann. [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL II: SPENDER DES BUSS-SAKRAMENTES|976]]; [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL II: SPENDER DES BUSS-SAKRAMENTES|986 § 2]].</ref> unter keinem Vorwand erlaubt, [[Sakrament]]e zu feiern, und den Christgläubigen ist es nicht gestattet, wegen einer [[Zelebration]] auf ihn zurückzukommen, wenn kein gerechter Grund vorliegt, der dies gemäß der Norm von can. [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL I: BEUGESTRAFEN|1335]] erlaubt.<ref>Vgl. [[Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte]], Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nrn. 1-2: [[AAS]] 90 (1998) 63-64.</ref> Außerdem dürfen diese Männer weder die Homilie halten<ref>In Bezug auf Priester, die eine Dispens vom Zölibat erhalten haben, vgl. Hl. [[Kongregation für die Glaubenslehre]], Normae de dispensatione a sacerdotali caelibatu ad instantiam partis Normae substantiales (14. Oktober 1980), Art. 5; vgl. auch [[Kongregation für den Klerus]] und andere, [[Instruktion]] [[Ecclesiae de mysterio]], Praktische Verfügungen, Art. 3 § 5: [[AAS]] 89 (1997) 865.</ref> noch irgendein Amt oder irgendeine Aufgabe in der Feier der heiligen Liturgie übernehmen, damit unter den Christgläubigen keine Verwirrung entsteht und die Wahrheit nicht verdunkelt wird.
  
 
== Päpstliche Schreiben ==
 
== Päpstliche Schreiben ==
 
'''[[Leo XIII.]]'''
 
'''[[Leo XIII.]]'''
* 24. Juni 1893 [[Enzyklika]] [[Ad extremas]] über die Seminare des heimischen [[Klerus]].
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* 20. Mai 1885 Schreiben an den Kardinal-Vicar Parocchi über die Weiterbildung des Klerus in den klassischen Studien. Errichtung von Lehrstühlen der italienischen, lateinischen und der griechischen Literatur.
* 18. September 1899 [[Enzyklika]] [[Paternae]] über die [[Erziehung]] des Klerus.
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* 24. Juni 1893 [[Enzyklika]] ''[[Ad extremas]]'' über die Seminare des heimischen [[Klerus]].
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* 18. September 1899 [[Enzyklika]] ''[[Paternae]]'' über die [[Erziehung]] des Klerus.
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'''[[Pius XII.]]'''
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* 2. April 1949 [[Motu proprio]] ''[[Quandoquidem templum]]'' zum päpstlichem Institut für die Priester: St. Eugen ([[AAS]], 41 (1949), S. 165-167).
  
 
'''[[Paul VI.]]'''
 
'''[[Paul VI.]]'''
* 28. Oktober 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: [[Dekret]] [[Christus dominus]] über die Hirtenaufgabe der [[Bischöfe]], [[Christus dominus (Wortlaut)#3) Der Diözesanklerus|Der Diözesanklerus, Nr. 28-32]].
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* 28. Oktober 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: [[Dekret]] ''[[Christus Dominus]]'' über die Hirtenaufgabe der [[Bischöfe]], [[Christus dominus (Wortlaut)#3) Der Diözesanklerus|Der Diözesanklerus, Nr. 28-32]].
* 7. Dezember 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: Dekret [[Presbyterorum ordinis]] über Dienst und Leben der [[Priester]]: [[Presbyterorum ordinis (Wortlaut)#III. Die Verteilung der Priester und der Priesternachwuchs|Nr. 10]]
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* 7. Dezember 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: Dekret ''[[Presbyterorum ordinis]]'' über Dienst und Leben der [[Priester]]: [[Presbyterorum ordinis (Wortlaut)#III. Die Verteilung der Priester und der Priesternachwuchs|Nr. 10]]
* [[18. Juni]] [[1968]] Apostolische Konstitution [[Pontificalis romani]] Approbation der  liturgischen Ordnung für die Weihe des [[Diakon]]s, [[Priester]]s und [[Bischof]]s (AAS 60 [1968] 569-573).
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* [[18. Juni]] [[1968]] Apostolische Konstitution ''[[Pontificalis romani]]'' Approbation der  liturgischen Ordnung für die Weihe des [[Diakon]]s, [[Priester]]s und [[Bischof]]s ([[AAS]] 60 [1968] 569-573).
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* 4. November 1969 [[Kongregation für den Klerus]]: [[Instruktion]] ''[[Inter ea]]'' und Rundbrief an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die dauernde Aus- und Weiterbildung des Klerus, namentlich des jüngeren ([[AAS]] 62 [1970] 123-134).([http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_cclergy_doc_19691104_inter-ea_it.html ital.])
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* 13. Januar 1971 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Regeln für die Diözesan- und Ordensbehörden zur Behandlung von Laisierungsfällen mit Dispens von den Weiheverpflichtungen]].
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* 13. Januar 1971 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Schreiben an alle Ortsordinarien und Generaloberen von Klerikerorden über die Rückversetzung in den Laienstand]].
  
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
* [[25. März]] [[1980]] [[Kongregation für den Klerus]], Instruktion [[Postquam apostoli]] für die Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit der Teilkirchen und insbesondere für die geeignete Verteilung de Klerus.
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* [[25. März]] [[1980]] [[Kongregation für den Klerus]]: Instruktion ''[[Postquam apostoli]]'' für die Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit der Teilkirchen und insbesondere für die geeignete Verteilung des Klerus.
* [[25. Juni]] [[2001]] [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker]] Instruktion über die [[Entsendung von Priestern des Diözesanklerus der Missionsgebiete ins Ausland]] und über die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland
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* 8. März 1982 [[Kongregation für den Klerus]], Erklärung ''[[Quidam episcopi]]'' de quibusdam associationibus vel coadunationibus quae omnibus clericis prohibentur ([[AAS]] 74 [1982] 642-645).
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* [[25. Juni]] [[2001]] [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker]] Instruktion über die ''[[Entsendung von Priestern des Diözesanklerus der Missionsgebiete ins Ausland]]'' und über die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland.
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'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
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* [[2. Februar]] [[2020]]  [[Nachsynodales Apostolisches Schreiben]] [[Querida Amazonia]] an das [[Volk Gottes]] und alle [[Mensch]]en guten [[Wille]]ns. Darin sagt er [[Querida Amazonia (Wortlaut)#Die Inkulturation der Dienste und Ämter|in Nr. 90]]: ''Diese drängende Notwendigkeit veranlasst mich, alle [[Bischöfe]], besonders die Lateinamerikas, zu ermutigen, nicht nur '''das Gebet um Priesterberufungen zu fördern, sondern auch großzügiger zu sein und diejenigen, die eine [[mission]]arische [[Berufung]] zeigen, dazu zu bewegen, sich für das Amazonasgebiet zu entscheiden'''. Es macht nachdenklich, dass es in einigen Ländern des Amazonasgebiets mehr Missionare für [[Europa]] oder die [[USA|Vereinigten Staaten]] gibt, als solche, die bereit sind, in den eigenen Vikariaten Amazoniens mitzuhelfen (Anmerkungssatz). Gleichzeitig ist es notwendig, die Struktur und den Inhalt sowohl der [[Priesterausbildung|Erstausbildung als auch der ständigen Weiterbildung der Priester]] gründlich zu überprüfen, damit sie die für den [[Dialog]] mit den [[Kultur]]en des Amazonasgebiets erforderlichen Haltungen und Fähigkeiten erwerben können. Diese Ausbildung sollte in hohem Maße pastoral sein und ein Wachstum priesterlicher Barmherzigkeit fördern.''
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* 16. November 2019  "Und bevor ich schließe, möchte ich auf zwei Punkte zurückkommen, die implizit schon enthalten waren. Vor allem die Gefahr, die Laien (in der Liturgie) zu klerikalisieren. Ihr seid Laien, ihr müsst mit den Laien arbeiten, nicht die Laien klerikalisieren. ... Die Klerikalisierung ist ein wichtiger Punkt."<ref>[http://www.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2019/november/documents/papa-francesco_20191116_laici-famiglia-vita.html ANSPRACHE VON PAPST FRANZISKUS AN DIE VOLLVERSAMMLUNG DES DIKASTERIUMS FÜR DIE LAIEN, DIE FAMILIE UND DAS LEBEN, Clementina-Saal, Samstag, 16. November 2019] auf der Vatikanseite</ref>
  
 
'''Siehe auch:''' [[Priesterkleidung]]
 
'''Siehe auch:''' [[Priesterkleidung]]
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cbishops/index_ge.htm Information zur Kongregation der Bischöfe auf den Seiten des Vatikans]
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*[https://www.vatican.va/content/romancuria/de/dicasteri/dicastero-vescovi.index.html Information zur Kongregation der Bischöfe auf den Seiten des Vatikans]
*[http://www.clerus.org/index_ted.html Kleruskongregation]
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*[https://www.clerus.va/it.html Kleruskongregation www.clerus.va]
*[http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idcat=4&idart=158 Zur Pensionierung von Geistlichen]
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*[http://geroweishaupt.com/zweites-vatikanisches-konzil/interpretation/kompromissformeln/er Unterschied zwischen Klerikern und Laien wurde in der Nachkonzilszeit verwischt] von [[Gero Weishaupt]]
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== Anmerkungen ==
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<references />
  
 
[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2024, 09:00 Uhr

Der Klerus oder die Geistlichen sind der Stand der Amtsträger in der Kirche, die einen Dienst am Volk Gottes ausüben. Ein Kleriker ist, wer mindestens die Diakonatsweihe und durch das Weihesakrament von Gott ein für immer unauslöschliches Merkmal (character indelebilis) empfangen hat: Bischöfe, Priester und Diakone.

Bestimmte Befugnisse und Vollmachten sind von der Zugehörigkeit zum Klerus abhängig. Nach katholischer Auffassung und in der Orthodoxie setzt der Zugang zum Klerus eine besondere persönliche Berufung durch Jesus Christus als dem Haupt der Kirche voraus. Die Erteilung der Weihe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie wird nur Männern gespendet, die mit Ausnahme der Diakone nicht verheiratet sind. Auch werden bestimmte Anforderungen an persönliche Lebensführung, Glaubensausrichtung und Ausbildung gestellt.

Früher begann der Eintritt in den rechtlichen Klerikerstand mit der Tonsur, nach dem neuen CIC von 1983 mit der Diakonenweihe (vgl. c. 266 §1 CIC; c. 358 CCEO). Die neue Rechtsordnung nimmt Rücksicht auf die Bestimmung des Zweiten Vatikanischen Konzils, das in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium vom "heiligen Priestertum aller Getauften" spricht. Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das hierarchische "Priestertum des Dienstes" der Kleriker sind einander zugeordnet: Beide nehmen je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil.<ref>LG 10</ref>

Erklärung des Standes

Das Amt der Apostel wird in unterschiedlicher Teilhabe ausgeübt (LG 21; 28): der Bischof hat das Amt in Fülle, weiter haben es die Priester und Diakone. Dies kann nur im Licht der Sendung Jesu vom Vater zum Heil der Welt verstanden und erklärt werden. Es ist Anteil (kleros) von Menschen an der Sendung und Vollmacht Jesu, (LG 19-21), der nach der Auferstehung zu den Jüngern sagte: "Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch... Empfangt den Heiligen Geist. Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen..." (Joh 20, 21 ff). Als für Judas ein zwölfter Apostel nachgewählt werden musste, sagte Petrus: "sein Anteil (kleros) am Apostolat und Episkopat soll ein anderer erhalten. Dieser wurde dann aber durch den Heiligen Geist erwählt, während die Apostel das Los (kleros, sors) warfen und dann Matthias an seiner Stelle den Aposteln kooptierten (Apg 1, 17.20). Die Repräsentanten und Verantwortungsträger der Kirche und des dreifaltigen Gottes können weder "von Menschen noch durch Menschen bestellt" werden- wie Paulus im Hinblick auf seine Berufung zum Apostelamt allein "durch Jesus Christus und durch Gott, den Vater" (Gal 1,1) unterstreicht- noch sich wie die Funktionäre oder Aktionäre eines religiös-sozialen Konzerns betätigen können.<ref>"Zweideutige Redeweisen wie 'Wir brauchen eine neue Kirche'" Kath.net am 29. September 2019 von Gerhard Kardinal Müller</ref>

In den Gemeinschaften der Reformation besteht theologisch kein von der Gemeinde verschiedener Klerus. In der Praxis wird die Kirchen- und Gemeindeleitung jedoch gleichfalls von "Ordinierten" wahrgenommen, die zum Leitungsdienst beauftragt sind.

Anredeformen für kirchliche Personen

Diakon: Herr Diakon
Vikar: Herr Vikar, Herr Kaplan
Priester: Hochwürdiger Herr ...
Pfarrer : Herr Pfarrer, Hochwürdiger Herr Pfarrer
Ordenspriester: Herr Pater
Ordensbruder: Ehrwürdiger Bruder

Ordensfrau: Ehrwürdige Schwester
Ordensoberin: Ehrwürdige Mutter
Abt: Vater Abt oder Herr Abt
Bischof: Herr Bischof oder Eure Excellenz
Kardinal: Herr Kardinal oder Eure Eminenz
Papst: Heiliger Vater oder Eure Heiligkeit

Die aus dem Klerikerstand Entlassenen<ref>25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 168</ref>

Einem «Kleriker, der nach Maßgabe des Rechts den klerikalen Stand verliert, [...] ist verboten, die Weihegewalt auszuüben».<ref>Codex Iuris Canonici, can. 292; vgl. Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte, Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nr. 3: AAS 90 (1998) 64.</ref> Daher ist es ihm, mit Ausnahme nur des im Recht festgelegten Falles,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, cann. 976; 986 § 2.</ref> unter keinem Vorwand erlaubt, Sakramente zu feiern, und den Christgläubigen ist es nicht gestattet, wegen einer Zelebration auf ihn zurückzukommen, wenn kein gerechter Grund vorliegt, der dies gemäß der Norm von can. 1335 erlaubt.<ref>Vgl. Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte, Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nrn. 1-2: AAS 90 (1998) 63-64.</ref> Außerdem dürfen diese Männer weder die Homilie halten<ref>In Bezug auf Priester, die eine Dispens vom Zölibat erhalten haben, vgl. Hl. Kongregation für die Glaubenslehre, Normae de dispensatione a sacerdotali caelibatu ad instantiam partis Normae substantiales (14. Oktober 1980), Art. 5; vgl. auch Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 5: AAS 89 (1997) 865.</ref> noch irgendein Amt oder irgendeine Aufgabe in der Feier der heiligen Liturgie übernehmen, damit unter den Christgläubigen keine Verwirrung entsteht und die Wahrheit nicht verdunkelt wird.

Päpstliche Schreiben

Leo XIII.

  • 20. Mai 1885 Schreiben an den Kardinal-Vicar Parocchi über die Weiterbildung des Klerus in den klassischen Studien. Errichtung von Lehrstühlen der italienischen, lateinischen und der griechischen Literatur.
  • 24. Juni 1893 Enzyklika Ad extremas über die Seminare des heimischen Klerus.
  • 18. September 1899 Enzyklika Paternae über die Erziehung des Klerus.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Siehe auch: Priesterkleidung

Weblinks

Anmerkungen

<references />