Lehramt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Lehramt''' ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]], die in der Kirche gegenwärtig sind. Die [[Soteriologie|soteriologische]] Bedeutung des ''magisterium ecclesiae'' ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als [[Sünde]] sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; ''veritas liberabit vos!''
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'''Lehramt''' bedeutet, der von [[Christus]] seiner [[Kirche]] in den [[Apostel]]n und ihren Nachfolgern, dem [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n, gegebene Auftrag, seine Lehre unverfälscht allen Menschen zu verkünden.  
  
Das Lehramt wird durch das [[Kollegium der Bischöfe]], durch jeden Ortsbischof, ggf. unterstützt von Weihbischöfen, in letzter Instanz aber durch den jeweiligen [[Papst]] definiert. Die Theologie ist für die ''weitere Entfaltung'' der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt aber kein [[sakrament]]ales Lehramt aus.
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Das Lehramt ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]], die in der Kirche gegenwärtig sind. Die [[Soteriologie|soteriologische]] Bedeutung des ''magisterium ecclesiae'' ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der [[Sünde]] sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; ''veritas liberabit vos!'' (vgl. auch: [[Aeterni patris (Wortlaut)#1. Die Kirche ist die Lehrmeisterin der Religion|Aeterni patris Nr. 1]].
  
[[Pius XII.]] schreibt in der Enzyklika [[Humani generis]], [[Humani generis (Wortlaut)#e) Aufgabe der Theodizee und der Ethik|Nr. 34]], dass man auf das Lehramt achten soll: ''Es wäre unnötig, diese Irrtümer zu betrauern, wenn alle, auch auf dem Gebiet der [[Philosophie]], mit gebührender Ehrfurcht auf das Lehramt der Kirche schauten. Seine Aufgabe ist es nach göttlicher Anordnung nicht nur, den Glaubensschatz der [[Offenbarung]] zu bewahren und zu erklären, sondern auch über die philosophischen Fächer zu wachen, damit die katholischen Glaubenslehren durch diese Irrtümer keinen Schaden leiden.''
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==Lehramt und Gläubige==
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Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von [[Gott]] geoffenbart oder mit geoffenbarten [[Wahrheit]]en zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen [[Christus]] seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{B|Mt|28|20}}) und ihnen den [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste  (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in [[Predigt]] und [[Katechese]], gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu  glaubende [[Wahrheit]] lehren.
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Dagegen ist der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben ([[Enzyklika|Enzykliken]]), [[Breve]]n, [[Apostolische Konstitution]]en, [[Motu proprio|Motu proprien]], Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der [[Römische Kurie|römischen Kongregationen]]. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von [[Christus]] verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der [[Kirche]] handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche  Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens in der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren; es ist aber nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, daß der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das [[Hirtenamt]] an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag ([[missio canonica]]). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.
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==Die Theologie und das Lehramt==
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Die Theologie ist für die ''weitere Entfaltung'' der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt jedoch kein [[sakrament]]ales Lehramt aus vgl. [[Humani generis (Wortlaut)#e) Aufgabe der Theodizee und der Ethik|Pius XII., Enzyklika Humani generis Nr. 34]].
  
 
== Lehramt und Seelsorge ==
 
== Lehramt und Seelsorge ==
Die falsche Gegenüberstellung von Lehr- und Seelsorgsauftrag muß vermieden werden, bzw. ist zu überwinden. In der Tat besteht ja das wahre Anliegen der Pastoral in der Aktualisierung und Konkretisierung der Heilswahrheit, welche in sich für alle Zeiten Gültigkeit hat. Als wahre Hirten müssen die [[Bischöfe]] ihrer Herde den rechten Weg zeigen, ihr den Glauben stärken, Gefahren von ihr abwehren ([[Bischofssynode]] Schlussdokument [[Exeunte coetu saeculo]] , II., B, a), 1),
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Die falsche Gegenüberstellung von Lehr- und Seelsorgsauftrag muss vermieden werden, bzw. ist zu überwinden. In der Tat besteht ja das wahre Anliegen der Pastoral in der Aktualisierung und Konkretisierung der Heilswahrheit, welche in sich für alle Zeiten Gültigkeit hat. Als wahre Hirten müssen die [[Bischöfe]] ihrer Herde den rechten Weg zeigen, ihr den Glauben stärken, Gefahren von ihr abwehren ([[Bischofssynode]] Schlussdokument [[Exeunte coetu saeculo]] , II., B, a), 1),
  
== Literatur ==
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'''Siehe auch: ''' [[:Kategorie:Lehramtstexte]], [[Papstbestimmungen für alle Zukunft]], [[:Kategorie:Bischofsworte]].
*''Heilslehre der Kirche'', Dokumente von [[Pius IX.]] bis [[Pius XII.]] Deutsche Ausgabe des französischen Originals von P. Cattin O.P. und H. Th. Conus O.P. besorgt von Anton Rohrbasser, (Paulus Verlag) Freiburg Schweiz, 1953.  ([[Imprimatur]]: Friburgi Helv., die 22. maii 1953 L. Weber V. G.; 58 Schreiben verschiedener Päpste, ab [[Leo XIII.]] bis [[Pius XII.]])
 
  
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
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==Weblinks==
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*[http://www.kath.net/detail.php?id=30536 Das Schreien der Lämmer] von [[Hedwig Beverfoerde]]
  
 
[[Kategorie:Lehramtstexte|!]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte|!]]
 
[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche]]

Version vom 30. März 2011, 13:18 Uhr

Lehramt bedeutet, der von Christus seiner Kirche in den Aposteln und ihren Nachfolgern, dem Papst und den Bischöfen, gegebene Auftrag, seine Lehre unverfälscht allen Menschen zu verkünden.

Das Lehramt ist ein Teil der drei Ämter Christi, die in der Kirche gegenwärtig sind. Die soteriologische Bedeutung des magisterium ecclesiae ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der Sünde sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; veritas liberabit vos! (vgl. auch: Aeterni patris Nr. 1.

Lehramt und Gläubige

Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von Gott geoffenbart oder mit geoffenbarten Wahrheiten zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen Christus seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Lehramt |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und ihnen den Heiligen Geist gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in Predigt und Katechese, gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu glaubende Wahrheit lehren.

Dagegen ist der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben (Enzykliken), Breven, Apostolische Konstitutionen, Motu proprien, Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der römischen Kongregationen. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von Christus verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der Kirche handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens in der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren; es ist aber nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, daß der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das Hirtenamt an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag (missio canonica). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom Papst und den Bischöfen alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.

Die Theologie und das Lehramt

Die Theologie ist für die weitere Entfaltung der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt jedoch kein sakramentales Lehramt aus vgl. Pius XII., Enzyklika Humani generis Nr. 34.

Lehramt und Seelsorge

Die falsche Gegenüberstellung von Lehr- und Seelsorgsauftrag muss vermieden werden, bzw. ist zu überwinden. In der Tat besteht ja das wahre Anliegen der Pastoral in der Aktualisierung und Konkretisierung der Heilswahrheit, welche in sich für alle Zeiten Gültigkeit hat. Als wahre Hirten müssen die Bischöfe ihrer Herde den rechten Weg zeigen, ihr den Glauben stärken, Gefahren von ihr abwehren (Bischofssynode Schlussdokument Exeunte coetu saeculo , II., B, a), 1),

Siehe auch: Kategorie:Lehramtstexte, Papstbestimmungen für alle Zukunft, Kategorie:Bischofsworte.

Weblinks