Heinrich Mussinghoff: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Heinrich]] Mussinghof studierte nach dem Abitur 1962 [[Theologie]] in Münster und Freiburg und wurde am 29. Juni 1968 durch [[Bischof]] [[Joseph Höffner]] in Münster zum [[Priester]] geweiht. Zunächst [[Kaplan]] in Herten, von 1971 bis 1976 war er dann [[Kaplan]] und Sekretär bei Bischof [[Heinrich Tenhumberg]]. Mit dem kirchenrechtsgeschichtlichen Thema „''Theologische Fakultäten im Spannungsfeld von Staat und Kirche nach dem Preußenkonkordat''“ promovierte er 1978 in Münster. Von 1980 bis 1995 war er Mitglied des Domkapitels in Münster und von 1981 bis 1995 als [[Offizial]] Leiter des Kirchlichen Gerichtes in Münster. 1990 wurde er zum [[Dompropst]] in Münster ernannt, 1995 wurde er Ehrendomkapitular. Heinrich Mussinghoff wurde am 11. Februar 1995 durch Papst [[Johannes Paul II.]] als Nachfolger von [[Klaus Hemmerle]] (1975-1994) zum [[Bischof]] von [[Bistum Aachen|Aachen]] ernannt und am 13. Februar 1995 durch [[Joachim Meisner|Joachim Kardinal Meisner]] im [[Dom zu Aachen]] zum [[Bischof]] geweiht. Seit 1995 gehörte er der Apostolischen Signatur in Rom an. In der [[DBK|Deutschen Bischofskonferenz]] leitet er die Unterkommission „für die religiösen Beziehungen zum Judentum“. | [[Heinrich]] Mussinghof studierte nach dem Abitur 1962 [[Theologie]] in Münster und Freiburg und wurde am 29. Juni 1968 durch [[Bischof]] [[Joseph Höffner]] in Münster zum [[Priester]] geweiht. Zunächst [[Kaplan]] in Herten, von 1971 bis 1976 war er dann [[Kaplan]] und Sekretär bei Bischof [[Heinrich Tenhumberg]]. Mit dem kirchenrechtsgeschichtlichen Thema „''Theologische Fakultäten im Spannungsfeld von Staat und Kirche nach dem Preußenkonkordat''“ promovierte er 1978 in Münster. Von 1980 bis 1995 war er Mitglied des Domkapitels in Münster und von 1981 bis 1995 als [[Offizial]] Leiter des Kirchlichen Gerichtes in Münster. 1990 wurde er zum [[Dompropst]] in Münster ernannt, 1995 wurde er Ehrendomkapitular. Heinrich Mussinghoff wurde am 11. Februar 1995 durch Papst [[Johannes Paul II.]] als Nachfolger von [[Klaus Hemmerle]] (1975-1994) zum [[Bischof]] von [[Bistum Aachen|Aachen]] ernannt und am 13. Februar 1995 durch [[Joachim Meisner|Joachim Kardinal Meisner]] im [[Dom zu Aachen]] zum [[Bischof]] geweiht. Seit 1995 gehörte er der Apostolischen Signatur in Rom an. In der [[DBK|Deutschen Bischofskonferenz]] leitet er die Unterkommission „für die religiösen Beziehungen zum Judentum“. | ||
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Version vom 5. November 2010, 11:41 Uhr
Heinrich Mussinghoff (*29. Oktober 1940 in Osterwick bei Coesfeld/Westfalen) ist seit 1995 Bischof des Bistums Aachen.
Biografie
Heinrich Mussinghof studierte nach dem Abitur 1962 Theologie in Münster und Freiburg und wurde am 29. Juni 1968 durch Bischof Joseph Höffner in Münster zum Priester geweiht. Zunächst Kaplan in Herten, von 1971 bis 1976 war er dann Kaplan und Sekretär bei Bischof Heinrich Tenhumberg. Mit dem kirchenrechtsgeschichtlichen Thema „Theologische Fakultäten im Spannungsfeld von Staat und Kirche nach dem Preußenkonkordat“ promovierte er 1978 in Münster. Von 1980 bis 1995 war er Mitglied des Domkapitels in Münster und von 1981 bis 1995 als Offizial Leiter des Kirchlichen Gerichtes in Münster. 1990 wurde er zum Dompropst in Münster ernannt, 1995 wurde er Ehrendomkapitular. Heinrich Mussinghoff wurde am 11. Februar 1995 durch Papst Johannes Paul II. als Nachfolger von Klaus Hemmerle (1975-1994) zum Bischof von Aachen ernannt und am 13. Februar 1995 durch Joachim Kardinal Meisner im Dom zu Aachen zum Bischof geweiht. Seit 1995 gehörte er der Apostolischen Signatur in Rom an. In der Deutschen Bischofskonferenz leitet er die Unterkommission „für die religiösen Beziehungen zum Judentum“.
Heinrich Mussinghof bedauerte den von Papst Johannes Paul II. verfügten Ausstieg der Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung mit Ausstellung des Beratungsscheins, den der Papst wegen des eindeutigen christlichem Zeugnisses wollte. Zugleich bekundet er seine Dankbarkeit dafür, „dass der Papst nie davon gesprochen hat, dass das Mitwirken an der Schwangerenkonfliktberatung eine schwere Sünde sei“. Auch die Entscheidung von Papst Benedikt XVI., die Exkommunikation der Piusbruderschaft-Bischöfe aufzuheben, sieht er mit Skepsis. Zwar seien Gespräche wichtig; es müssten aber auch Vorleistungen erbracht werden - etwa die Anerkennung des Zweiten Vatikanums mit seiner Absage an alle antijüdischen Positionen.
weitere Ämter
- seit 1995 Vorsitzender der Kommission VIII der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen der Wissenschaft und Kultur
- seit 1995 Mitglied des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur in Rom
- seit 1999 Mitglied der römischen Kleruskongregation
- seit 1999 Stellvertretender Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz
- seit 2001 Mitglied der Kommission X der Deutschen Bischofskonferenz für Weltkirchliche Aufgaben
- In der Deutschen Bischofskonferenz leitet er die Unterkommission „für die religiösen Beziehungen zum Judentum“.