Sakramentale Kommunion: Unterschied zwischen den Versionen

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Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Verbindung, beispielsweise einer standesamtlichen Ehe, leben, sind dauernd von der Kommunion (und vom Bußsakrament) ausgeschlossen, es sei denn, ihre geschiedene Ehe kann annulliert werden. Darüberhinaus soll jeder Katholik sein Gewissen prüfen, wenn er zur Kommunion geht, um für den Empfang der Gnade bereit zu sein.
 
Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Verbindung, beispielsweise einer standesamtlichen Ehe, leben, sind dauernd von der Kommunion (und vom Bußsakrament) ausgeschlossen, es sei denn, ihre geschiedene Ehe kann annulliert werden. Darüberhinaus soll jeder Katholik sein Gewissen prüfen, wenn er zur Kommunion geht, um für den Empfang der Gnade bereit zu sein.
  
Weiter siehe hier: [[Wer darf die Kommunion empfangen]]
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'''Siehe auch:''' [[Wer darf die Kommunion empfangen]]
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[[Kategorie:Eucharistie]]

Version vom 18. April 2006, 16:26 Uhr

Die Kommunion an Leib und Blut Christi bezeichnet und bewirkt die sakramentale Gemeinschaft zwischen Christus und dem Gläubigen sowie der Gläubigen miteinander. Der Bischof, Priester, Diakon oder Akolyth (Kommunionhelfer/in) reicht den Gläubigen Christus selbst unter den Gestalten von Brot und Wein - die Gläubigen erhalten gewöhnlich nur die Hostie.

Voraussetzung für den würdigen und fruchtbringenden Empfang der Kommunion ist der bereits erfolgte Empfang der Taufe und das Leben in der Taufgnade (heilig machende Gnade) sowie das Bekenntnis des katholischen Glaubens und die rechte Absicht des Empfangs. Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen nötig sowie die Einhaltung der eucharistischen Nüchternheit: D.h. innerhalb einer Stunde vor dem Empfang der Kommunion soll der Gläubige keine festen oder flüssigen Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Für Kranke, Alte und bei akuter Schwäche gelten Ausnahmen. Wasser gegen den Durst und Heilmittel (Medikamente) sind immer erlaubt.

Oft wird auch der feierliche erste Kommunionempfang der Kinder - die Erstkommunion - verkürzt "Kommunion" genannt.

Nicht zur Kommunion zugelassen sind alle, die in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Sie müssen zunächst beichten und die Absolution empfangen. Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Verbindung, beispielsweise einer standesamtlichen Ehe, leben, sind dauernd von der Kommunion (und vom Bußsakrament) ausgeschlossen, es sei denn, ihre geschiedene Ehe kann annulliert werden. Darüberhinaus soll jeder Katholik sein Gewissen prüfen, wenn er zur Kommunion geht, um für den Empfang der Gnade bereit zu sein.

Siehe auch: Wer darf die Kommunion empfangen