Jungfrauenweihe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. März 2009, 15:31 Uhr
Der Ausdruck Jungfrauenweihe (Consecratio Virginum) bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche den feierlichen Ritus der Weihe einer Frau, die sich dem Dienste Gottes und der Kirche im Stande der Jungfräulichkeit bzw. vollkommener Keuschheit hingegeben hat.
Der im frühen Christentum weit verbreitete Ritus der Jungfrauenweihe, der älter als das Ordensleben ist, war nach dem Mittelalter für Frauen, die "in der Welt" lebten, ungebräuchlich geworden, wurde aber von Papst Paul VI. 1970 wiederhergestellt. Die Kandidatin wird nach einer mehrjährigen Vorbereitungszeit vom Bischof ihrer Diözese durch den feierlichen Ritus der Consecratio Virginium dem Dienst in der Kirche geweiht (siehe Can. 604). Die gottgeweihte Jungfrau lebt von nun an in einem öffentlichen kirchlichen Stand, im Ordo virginum, einer der Formen des geweihten Lebens, und ist dabei dem jeweiligen Ortsbischof unterstellt. Dies beinhaltet vor allem anderen den Auftrag der Kirche zum Halten des kirchlichen Stundengebets, jedenfalls Laudes und Vesper.
Bei der Weihe sieht das Pontifikale die Übergabe des Ringes und des kirchlichen Stundenbuchs als Insignien vor. Zusätzlich kann auch der Schleier übergeben werden.
Die gottgeweihte Jungfrau gehört weder der kirchlichen Hierarchie an, noch sind bestimmte Ämter oder Funktionen mit diesem Stand verbunden. Sie wird auch nicht von der Kirche unterhalten, sondern ist für ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Weltweit gibt es heute über 3.000 Jungfrauen, die außerhalb klösterlicher Gemeinschaften leben.
Die Liturgie versinnbildlicht die Vermählung Christi mit der Frau, die dieser Berufung folgt. Die Jungfrauenweihe ist nicht mit dem Eintritt in eine Ordensgemeinschaft verbunden, sondern ist eine eigenständige Weihe für den Dienst der Kirche (vgl. CIC can 604). Dieses ermöglicht es der Virgo consecrata, ein durch vor dem Bischof abgelegtes Gelübde, gottgeweihtes Leben in ihrer Diözese zu führen, das geprägt ist von Gebet und Ehelosigkeit. Im Jahre 2008 leben in deutschen Diözesen etwa 150 geweihte Jungfrauen.
Bekannte Frauen, die dem Stand der Jungfrauen angehörten, sind zum Beispiel die hl. Agatha, die hl. Agnes, die hl. Scholastika, die hl. Lucia oder die hl. Katharina von Siena.
siehe: Jungfräulichkeit