Segen: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder Getaufte soll segnen (benedicere-gutes sagen). Der [[priester]]liche Segen ist besonders kraftvoll, da Christus es selbst ist, der durch den Priester kraft der Weihe segnet. Eltern sollen ihre Kinder segnen, die dies mit einfachen Segensworten wie z.B. "Der Herr sei mit Dir" oder "Gott beschütze dich" tun können, indem sie z.B. ein Kreuz mit Weihwasser auf deren Stirn zeichnen. | Jeder Getaufte soll segnen (benedicere-gutes sagen). Der [[priester]]liche Segen ist besonders kraftvoll, da Christus es selbst ist, der durch den Priester kraft der Weihe segnet. Eltern sollen ihre Kinder segnen, die dies mit einfachen Segensworten wie z.B. "Der Herr sei mit Dir" oder "Gott beschütze dich" tun können, indem sie z.B. ein Kreuz mit Weihwasser auf deren Stirn zeichnen. | ||
− | "Die Pastorale Einführung in das deutschsprachige | + | "Die Pastorale Einführung in das deutschsprachige [[Benediktionale]] erklärt: „Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie dem Träger eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet.“ (Nr. 18) Bei Fehlen geweihter Amtsträger können auch Laien zu solchen Diensten der Segnung beauftragt werden. Hierbei geht es um Anlässe, zu denen jemand als offizieller Repräsentant der Kirche auftritt, im Namen der Kirche handelt, als geweihter Amtsträger oder dessen Vertreter. Doch im privaten, im familiären Bereich, im Miteinander glaubender Christen kann und darf jeder Christ segnen: Aufgrund des durch die Sakramente der [[Taufe]] und der [[Firmung]] verliehenen gemeinsamen Priestertums sowie seiner aktuell eigenen Glaubensüberzeugung ist jeder Getaufte und Gefirmte berechtigt und berufen, in seinem Lebensbereich zu segnen, auf diese Weise einem anderen Menschen den Segen Gottes in Erinnerung zu rufen, zu erbitten und ihn mit auf den Weg zu geben. Diese persönliche Überzeugung bildet aber insofern eine Voraussetzung, als dass Gott damit die Ehre gegeben und jeder Anschein von Magie vermieden wird (vgl. Pastorale Einführung Nr. 10). In der Sprache des Kirchenrechts ausgedrückt kommt ein Gläubiger mit dem Segnen seinem Recht und seiner Pflicht nach, „dazu beizutragen, dass die göttliche Heilsbotschaft immer mehr zu den Menschen aller Zeiten auf der ganzen Welt gelangt.“ (c. 211 CIC) Zudem setzt er sich dafür ein, „ein heiliges Leben zu führen sowie das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung zu fördern.“ (c. 210 CIC)" |
− | (Rüdiger Althaus, zitiert aus Büssing & Patzek: [http://www.geocities.com/arbuess/Segens.html"Gesegnet sein, zum Segen werden. Impulse, Texte und Lieder für die Praxis"], Kevelaer: Butzon & Bercker) | + | (Prof. Dr. theol. [[Rüdiger Althaus]], zitiert aus Arndt Büssing & Martin Patzek: [http://www.geocities.com/arbuess/Segens.html"Gesegnet sein, zum Segen werden. Impulse, Texte und Lieder für die Praxis"], Kevelaer: Butzon & Bercker) |
==Zitate== | ==Zitate== |
Version vom 5. September 2008, 13:00 Uhr
Der Segen (lat. benedictio) ist ein Spruch, der jemandem oder einem Ding etwas Gutes wünscht. Der Segen oder die Segnung im christliche Sinn, ist ein von der Kirche festgelegtes (Formel) Bittgebet über Personen (Segen) oder Sachen (Segnung), das der bevollmächtigte Vertreter der Kirche (Kleriker), in ihrem Namen spricht, um Gottes Schutz auf Personen und Gegenstände, der auf diejenige die sie gebrauchen herabzurufen (Sakramentalien, Weihen).
Der Begriff taucht bereits im Alten Testamtent auf und entspricht der jüdischen Tradition, die beim Pascha die Segnung der Speisen kennt. Gott Vater segnete die Menschen nachdem er sie erschaffen hatte (vgl. Gen 1,22.28).
Der lateinische Begriff für Segen, benedictio oder Benediktion, bedeutet wörtlich: jemandem Gutes zusagen. Die "amtlichen" Segensformeln sind im Benedictionale gesammelt. Besondere Kraft hat neben dem priesterlichen Segen auch noch der Elternsegen.
Gerne wird als Segen ein Kreuzzeichen mit Weihwasser gemacht. Auf diese Weise bekreuzigt sich der Gläubige beim Betreten und Verlassen eines katholischen Gotteshauses. Auch in den Wohnungen der Gläubigen fanden sich in der Vergangenheit Behältnisse mit Weihwasser zur Verwendung im Alltag. Diese Tradition wurde in den letzten Jahrzehnten allerdings in den Hintergrund gedrängt.
Inhaltsverzeichnis
Segen
- Blasiussegen
- Elternsegen
- Erstgeburtssegen
- Eucharistischer Segen
- Haussegen (vgl. Ps 128,1-6)
- Kreuzzeichen
- Primizsegen
- Reisesegen [1]
- Urbi et Orbi
- Wettersegen
- Schlussegen (am Ende der Heiligen Messe)
Wer darf segnen?
Jeder Getaufte soll segnen (benedicere-gutes sagen). Der priesterliche Segen ist besonders kraftvoll, da Christus es selbst ist, der durch den Priester kraft der Weihe segnet. Eltern sollen ihre Kinder segnen, die dies mit einfachen Segensworten wie z.B. "Der Herr sei mit Dir" oder "Gott beschütze dich" tun können, indem sie z.B. ein Kreuz mit Weihwasser auf deren Stirn zeichnen.
"Die Pastorale Einführung in das deutschsprachige Benediktionale erklärt: „Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie dem Träger eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet.“ (Nr. 18) Bei Fehlen geweihter Amtsträger können auch Laien zu solchen Diensten der Segnung beauftragt werden. Hierbei geht es um Anlässe, zu denen jemand als offizieller Repräsentant der Kirche auftritt, im Namen der Kirche handelt, als geweihter Amtsträger oder dessen Vertreter. Doch im privaten, im familiären Bereich, im Miteinander glaubender Christen kann und darf jeder Christ segnen: Aufgrund des durch die Sakramente der Taufe und der Firmung verliehenen gemeinsamen Priestertums sowie seiner aktuell eigenen Glaubensüberzeugung ist jeder Getaufte und Gefirmte berechtigt und berufen, in seinem Lebensbereich zu segnen, auf diese Weise einem anderen Menschen den Segen Gottes in Erinnerung zu rufen, zu erbitten und ihn mit auf den Weg zu geben. Diese persönliche Überzeugung bildet aber insofern eine Voraussetzung, als dass Gott damit die Ehre gegeben und jeder Anschein von Magie vermieden wird (vgl. Pastorale Einführung Nr. 10). In der Sprache des Kirchenrechts ausgedrückt kommt ein Gläubiger mit dem Segnen seinem Recht und seiner Pflicht nach, „dazu beizutragen, dass die göttliche Heilsbotschaft immer mehr zu den Menschen aller Zeiten auf der ganzen Welt gelangt.“ (c. 211 CIC) Zudem setzt er sich dafür ein, „ein heiliges Leben zu führen sowie das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung zu fördern.“ (c. 210 CIC)" (Prof. Dr. theol. Rüdiger Althaus, zitiert aus Arndt Büssing & Martin Patzek: "Gesegnet sein, zum Segen werden. Impulse, Texte und Lieder für die Praxis", Kevelaer: Butzon & Bercker)
Zitate
- Gott segnete sie und sprach: Seid fruchtbar und vermehrt euch und bevölkert das Wasser im Meer und die Vögel sollen sich auf dem Land vermehren.
- Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch und herrscht über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf dem Land regen.
- Des Abends, wenn du zu Bette gehst, magst du dich segnen mit dem Zeichen des heiligen Kreuzes und sollst sagen: „Das walte Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist. Amen. (Martin Luther)