Priesterbruderschaft St. Pius: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
 
Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der [[1970]] gegründeten und sich seit [[1975]] in offenem Konflikt mit Rom befindenden „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône ([[Schweiz]]) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des 2. Vat. Konzils sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbf. Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar kritisiert wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom [[21. November]] 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische, vor allem protestantisierende Tendenzen hätte. Rom reagierte darauf mit der umso forcierteren Durchsetzung des [[Missale Romanum]] von 1970. Papst [[Paul VI.]] sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.  
 
Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der [[1970]] gegründeten und sich seit [[1975]] in offenem Konflikt mit Rom befindenden „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône ([[Schweiz]]) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des 2. Vat. Konzils sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbf. Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar kritisiert wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom [[21. November]] 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische, vor allem protestantisierende Tendenzen hätte. Rom reagierte darauf mit der umso forcierteren Durchsetzung des [[Missale Romanum]] von 1970. Papst [[Paul VI.]] sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.  
  
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr [[1988]] zog sich Lefebvre gemäß einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst [[Johannes Paul II.]] hat am [[2. Juli]] im Apostolischen Schreiben [[Ecclesia Dei]] die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt.  
+
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr [[1988]] zog sich Lefebvre gemäß einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst [[Johannes Paul II.]] hat am [[2. Juli]] im Apostolischen Schreiben [[Ecclesia Dei]] die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt. Die Anhäger der Bruderschaft sehen diese Festellung, wie auch schon die Verurteilungen und Strafmaßnahmen zuvor, als null und nichtig an, teils aus inhaltlichen Gründen, teils wegen formaler Fehler. So verweisen sie etwa bezüglich der erklärten Exkommunikation auf can. 1323, 4°.7° sowie 1324, §1, 8° u. §3, wonach bei einer Notlage, auf die sich Lefebvre berief, keine Tatstrafe eintreten kann (c.1323 §3), selbst wenn die Notlage nur subjektiv angenommen ist, ja sogar wenn diese irrtümliche Annahme schuldhaft ist (c.1323 §1 8°). Insofern Lefebvre also von einer Notlage ausging und so gemäß zit. §3 keine Tatstrafe eintreten kann, die Inkurrierung der Exkommunikation aber gerade als Tatstrafe festgestellt und erklärt wurde (s.u. den Text der Bischofskongregation), sei diese Erklärung kirchenrechtlich null und nichtig. Rom wiederum weist diese Argumentation zurück, so daß der Konflikt andauert.
  
Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den fast 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft (vgl. auch das [[Motu proprio]] [[Summorum Pontificum]]). Diese verlangt vielmehr die "Rückkehr" Roms zu einer von der 2000jährigen Tradition geprägten Identität und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne diesr Tradition. Aus römischer Sicht hingegen verbreitet die Bruderschaft eine Lesart der katholischen Tradition, die nicht dem kirchlichen Selbstverständnis entspreche und diesem auch in früheren Zeiten nicht entsprochen hätte.
+
Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den fast 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft (vgl. auch das [[Motu proprio]] [[Summorum Pontificum]]). Diese verlangt vielmehr die "Rückkehr" Roms zu einer von der 2000jährigen Tradition geprägten Identität und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne dieser Tradition. Aus römischer Sicht hingegen verbreitet die Bruderschaft eine Lesart der katholischen Tradition, die nicht dem kirchlichen Selbstverständnis entspreche und diesem auch in früheren Zeiten nicht entsprochen hätte.
  
Eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils im Sinne der Tradition sei jedoch nach Worten des FSSPX-Weihbischofs Richard Williamson wie auch anderer Vertreter der Bruderschaft nicht möglich.
+
Dem halten Vertreterder Priesterbruderschaft wie FSSPX-Weihbischof Richard Williamson entgegen, daß eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils im Sinne gerade der richtig verstandenen Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Dokumente.
  
Als Beispiele für die Unvereinbarkeit mit der Tradition werden gewisse zumindest zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt.
+
Als Beispiele für die Unvereinbarkeit mit der Tradition werden gewisse zumindest zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den entsprechenden Konzilsdokumenten genannt.
  
 
== Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft ==
 
== Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft ==
Zeile 39: Zeile 39:
 
“As a journalist seeking accuracy in terminology,” I asked him, “is ‘schism’ the correct word to describe the standing of the SSPX?”  
 
“As a journalist seeking accuracy in terminology,” I asked him, “is ‘schism’ the correct word to describe the standing of the SSPX?”  
 
“No, there isn't a schism! They have an ‘irregular standing.’” The Cardinal then proceeded to explain why the SSPX is not in schism (see interview below).  
 
“No, there isn't a schism! They have an ‘irregular standing.’” The Cardinal then proceeded to explain why the SSPX is not in schism (see interview below).  
(Original-Interview, wie gesagt, auf media.journalstar.com)
+
[Es ist dann dort der link auf obige Journalstar-Seite gesetzt.]
  
 
Dies korrespondiert mit der Aussage von Kard Cassidy, seinerzeit Präsident des päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, die er bereits am 1994 schriftlich tätigte:
 
Dies korrespondiert mit der Aussage von Kard Cassidy, seinerzeit Präsident des päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, die er bereits am 1994 schriftlich tätigte:

Version vom 26. Juli 2008, 17:38 Uhr

Die Priesterbruderschaft St. Pius X (lat.:Fraternitas Sacerdotiale St. Pii X; FSSPX) ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Derzeitiger Generaloberer ist Bischof Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts P. Franz Schmidberger.

Geschichte und Bewertung

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1975 in offenem Konflikt mit Rom befindenden „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des 2. Vat. Konzils sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbf. Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar kritisiert wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische, vor allem protestantisierende Tendenzen hätte. Rom reagierte darauf mit der umso forcierteren Durchsetzung des Missale Romanum von 1970. Papst Paul VI. sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.

Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre gemäß einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. hat am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt. Die Anhäger der Bruderschaft sehen diese Festellung, wie auch schon die Verurteilungen und Strafmaßnahmen zuvor, als null und nichtig an, teils aus inhaltlichen Gründen, teils wegen formaler Fehler. So verweisen sie etwa bezüglich der erklärten Exkommunikation auf can. 1323, 4°.7° sowie 1324, §1, 8° u. §3, wonach bei einer Notlage, auf die sich Lefebvre berief, keine Tatstrafe eintreten kann (c.1323 §3), selbst wenn die Notlage nur subjektiv angenommen ist, ja sogar wenn diese irrtümliche Annahme schuldhaft ist (c.1323 §1 8°). Insofern Lefebvre also von einer Notlage ausging und so gemäß zit. §3 keine Tatstrafe eintreten kann, die Inkurrierung der Exkommunikation aber gerade als Tatstrafe festgestellt und erklärt wurde (s.u. den Text der Bischofskongregation), sei diese Erklärung kirchenrechtlich null und nichtig. Rom wiederum weist diese Argumentation zurück, so daß der Konflikt andauert.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den fast 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese verlangt vielmehr die "Rückkehr" Roms zu einer von der 2000jährigen Tradition geprägten Identität und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne dieser Tradition. Aus römischer Sicht hingegen verbreitet die Bruderschaft eine Lesart der katholischen Tradition, die nicht dem kirchlichen Selbstverständnis entspreche und diesem auch in früheren Zeiten nicht entsprochen hätte.

Dem halten Vertreterder Priesterbruderschaft wie FSSPX-Weihbischof Richard Williamson entgegen, daß eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils im Sinne gerade der richtig verstandenen Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Dokumente.

Als Beispiele für die Unvereinbarkeit mit der Tradition werden gewisse zumindest zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den entsprechenden Konzilsdokumenten genannt.

Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft

Dekret der Bischofskongregation und Kardinal Gantin vom 1. Juli 1988, veröffentlicht am 3. Juli im Osservatore Romano:

Msgr. Marcel Lefebvre, ermeritierter Erzbischof von Tulle, hat - trotz des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten, er möge von seinem Vorhaben absehen - durch die Bischofsweihen von vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364 par. 1 und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe zugezogen.

Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, daß sowohl der obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta "ipso facto" sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben.

Weiter erkläre ich, daß Msgr. Antonio de Castro Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte, sich die von ca. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat.

Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich "ipso facto" die schwere Strafe der Exkommunikation zuziehen würden.

Gegeben von der Kongregation für die Bischöfe, am 1. Juli 1988

gez. Kardinal Bernardin Gantin Präfekt der Kongregation für die Bischöfe

(Orig. lat. in O.R. 3.7.88)


Jüngst hat Kardinal Castrillón Hoyos (Kommision Ecclesia Dei) mehrfach bekräftigt, daß die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30.Mai 2008 (abrufbar auf http://media.journalstar.com/podcast/?mid=M4840b17287666).

Dort fragte Michael J. Matt, Herausgeber der Zeitschrift "The Remnant", wie er es auf seiner eigenen homegage (http://www.remnantnewspaper.com/Archives/archive-2008-0630-hoyos.htm) wiedergibt: “As a journalist seeking accuracy in terminology,” I asked him, “is ‘schism’ the correct word to describe the standing of the SSPX?” “No, there isn't a schism! They have an ‘irregular standing.’” The Cardinal then proceeded to explain why the SSPX is not in schism (see interview below). [Es ist dann dort der link auf obige Journalstar-Seite gesetzt.]

Dies korrespondiert mit der Aussage von Kard Cassidy, seinerzeit Präsident des päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, die er bereits am 1994 schriftlich tätigte: "... Die Situation der Mitglieder dieser Bruderschaft ist eine interne Angelegenheit der katholischen Kirche. Die Bruderschaft ist nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität in der in dem Direktorium gebrauchten Bedeutung..." [Antwortschreiben vom 3. Mai 1994 auf eine Anfrage zum Status der Bruderschaft]