Kirchenprovinz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Juli 2008, 15:00 Uhr
Eine Kirchenprovinz ist ein Verband mehrerer Diözesen der katholischen Kirche. An der Spitze der Kirchenprovinz steht ein Metropolit. Die zugehörigen Bistümer werden Suffraganbistümer genannt. Dasjenige Bistum, das Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz ist, heißt deshalb Erzbistum. Die rechtliche Bedeutung der Kirchenprovinz ist heute nicht mehr groß. Jedoch wird dem Metropoliten als Erzbischof vom Papst das Pallium verliehen, um die besondere Verbundenheit mit dem Nachfolger des Heiligen Petrus zu signalisieren.
Deutschland
In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen:
- Die Kirchenprovinz Bamberg
- Die Kirchenprovinz Berlin
- Die Kirchenprovinz Freiburg (Oberrheinische Kirchenprovinz)
- Die Kirchenprovinz Hamburg
- Die Kirchenprovinz Köln (Niederrheinische Kirchenprovinz)
- Die Kirchenprovinz München-Freising
- Die Kirchenprovinz Paderborn (Mitteldeutsche Kirchenprovinz)
Österreich
In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen:
- Die Kirchenprovinz Salzburg
- Die Kirchenprovinz Wien
Schweiz
Die Schweizer Bistümer sind exemt, d.h. sie gehören keiner Kirchenprovinz an und sind direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt.