Suffragan: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein '''Suffragan''' ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof), der einem [[Metropolit]]en (normalerweise einem [[Erzbischof]]) untergeordnet ist. Ein '''Suffraganbistum''' ist demnach ein einem Erzbistum unterstelltes Bistum. | + | Ein '''Suffragan''' ist ein [[Ordinarius|Ortsordinarius]] (Diözesanbischof), der einem [[Metropolit]]en (normalerweise einem [[Erzbischof]]) untergeordnet ist. Ein '''Suffraganbistum''' ist demnach ein einem [[Erzbistum]] unterstelltes [[Bistum]]. |
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Aktuelle Version vom 15. Juli 2008, 10:58 Uhr
Ein Suffragan ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof), der einem Metropoliten (normalerweise einem Erzbischof) untergeordnet ist. Ein Suffraganbistum ist demnach ein einem Erzbistum unterstelltes Bistum.