Exsurge Domine: Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) (kat) |
|||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Die Bulle ist mit derselben Problematik behaftet, die alle Verurteilungen von satzhaften Aussagen kennzeichnet (auch etwa im [[Syllabus]] von 1864 oder zuletzt im Dekret [[Lamentabili]] (1907)). Die positive Stoßrichtung des [[Lehramt]]es ist nur unpräzise zu fassen; der Verurteilte hingegen kann durch moderates Umformulieren (scheinbar) dem Urteil bereits entgehen. | Die Bulle ist mit derselben Problematik behaftet, die alle Verurteilungen von satzhaften Aussagen kennzeichnet (auch etwa im [[Syllabus]] von 1864 oder zuletzt im Dekret [[Lamentabili]] (1907)). Die positive Stoßrichtung des [[Lehramt]]es ist nur unpräzise zu fassen; der Verurteilte hingegen kann durch moderates Umformulieren (scheinbar) dem Urteil bereits entgehen. | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Lehramtstexte]] |
+ | [[Kategorie:Konfessionskunde]] |
Version vom 8. Juli 2008, 17:38 Uhr
Die berühmte Bulle Exsurge Domine (dt. Erhebe Dich, Herr), mit der Papst Leo X. 1520 gegen Martin Luther den Bann androhte, enthält die Verurteilung etlicher Sätze aus den Werken des Reformators. Auch heute überzeugen diese, oft zornigen Sätze Luthers im einzelnen, aus katholischer Sicht, keineswegs. Immer wieder zitiert wird aber nur der verurteilte Satz 33, demnach es dem Geist zuwider sei, Ketzer zu verbrennen. Indem Leo X. diesen Satz Luthers sinngemäß verurteilt, lehrt er aber nicht (konträr), dass es gut und geboten sei, Ketzer zu verbrennen. Es darf aber nicht in Abrede gestellt werden, dass die zuständige Autorität das Recht hat, gegen Häresie rechtsförmlich tätig zu werden.
Die Bulle ist mit derselben Problematik behaftet, die alle Verurteilungen von satzhaften Aussagen kennzeichnet (auch etwa im Syllabus von 1864 oder zuletzt im Dekret Lamentabili (1907)). Die positive Stoßrichtung des Lehramtes ist nur unpräzise zu fassen; der Verurteilte hingegen kann durch moderates Umformulieren (scheinbar) dem Urteil bereits entgehen.