Instruktion: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(kat)
(des Papstes)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.
+
Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es) auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.
  
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte |!]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte |!]]

Version vom 8. Juli 2008, 10:10 Uhr

Eine Instruktion ist im Kirchenrecht eine allgemeine Anweisung einer zuständigen Behörde (des Papstes) auf ihrem Gebiet zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle, während ein Dekret regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.