Hierarchie: Unterschied zwischen den Versionen
(→Unverzichtbare Elemente) |
(→allgemeiner Gehorsam) |
||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
== allgemeiner Gehorsam == | == allgemeiner Gehorsam == | ||
− | Wegen des im [[Sakrament]] wurzelnden Aufbaus der Kirche als ''mystischer Leib Christi'' sind, in gewisser Hinsicht, alle Getauften, auch die Laienmitglieder von Orden oder [[Movimenti]], auch Theologieprofessoren, je einem Priester/Bischof als ''alter Christus'' (anderer Christus) zugeordnet. Bei der Wahl des Sakramentenspenders, insb. des [[Beichtvater]]s besteht immer volle Freiheit. Die Zugehörigkeit zur [[Diözese]] richtet sich nach dem Territorium (Wohnsitz), die Zugehörigkeit zu einem besonderen [[Charisma]] (Orden, Gemeinschaft etc.) folgt der frei gegebenen Antwort auf einen besonderen Ruf Christi. | + | Wegen des im [[Sakrament]] wurzelnden Aufbaus der Kirche als ''mystischer Leib Christi'' sind, in gewisser Hinsicht, alle Getauften, auch die Laienmitglieder von Orden oder [[Movimenti]], auch Theologieprofessoren, geistlicherweise je einem Priester/Bischof als ''alter Christus'' (anderer Christus) zugeordnet. Bei der Wahl des Sakramentenspenders, insb. des [[Beichtvater]]s besteht immer volle Freiheit. Die Zugehörigkeit zur [[Diözese]] richtet sich nach dem Territorium (Wohnsitz), die Zugehörigkeit zu einem besonderen [[Charisma]] (Orden, Gemeinschaft etc.) folgt der frei gegebenen Antwort auf einen besonderen Ruf Christi. |
Die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die ''nicht'' die "Autorität" eines besonderen, amtlich anerkannten Charismas in der [[Communio]] der ''Einen Kirche'' haben, ist völlig frei, ändert aber im Wesentlichen nichts an der kirchenrechtlichen Zuordnung zum [[Bischof]] (oder sonstigen Oberen). '''Kein''' [[Kleriker]] und '''kein''' [[Laie]] ist, außer in der Diözese Rom, ''unmittelbar'' dem Papst untergeben. | Die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die ''nicht'' die "Autorität" eines besonderen, amtlich anerkannten Charismas in der [[Communio]] der ''Einen Kirche'' haben, ist völlig frei, ändert aber im Wesentlichen nichts an der kirchenrechtlichen Zuordnung zum [[Bischof]] (oder sonstigen Oberen). '''Kein''' [[Kleriker]] und '''kein''' [[Laie]] ist, außer in der Diözese Rom, ''unmittelbar'' dem Papst untergeben. | ||
[[Kategorie:Kirchenrecht]] | [[Kategorie:Kirchenrecht]] |
Version vom 22. Juni 2008, 20:08 Uhr
Unter Hierarchie (griech.: heiliger Ursprung) versteht die [[Kirche)) ihre von Gott gewollte, wesentliche Ordnung. Jesus Christus hat die Kirche auf die Apostel gegründet (die Zwölf, deren fester Kreis so wichtig war, dass für Judas, den Verräter, ein neuer zwölfter Apostel einrücken musste, Matthias). Der Kreis der Apostel formierte sich von Anfang an mit und unter Petrus, dem Jesus besondere Autorität verlieh.
Der heilige Ursprung heutiger Über- und Unterordnung in der Kirche in geistlichen Dingen besteht darin, dass die Vollmacht der Apostel in nachapostolischer Zeit von den Bischöfen der jungen Kirche wahrgenommen wurde. Wie der Katholizismus bekennt, unter Führung des Heiligen Geistes, klärte sich das verbindliche Profil des geistlichen Amtes im Laufe der Geschichte immer präziser und leistungsfähiger. (So der Gedanke des development bei John Henry Newman.)
Den vorläufigen Abschluss erreichte die Lehrentwicklung zur Hierarchie der Kirche im Dokument Lumen gentium des II. Vatikanums, das, unter Einschluss der Entscheidungen des I. Vatikanums und des Tridentinums, eine verbindliche Gesamtschau von der gestuften Ordnung der Kirche bietet. Mit und unter 'Petrus' und den Bischöfen vereint, feiert die Kirche die Mysterien Christi zum Heil der Welt.
Unverzichtbare Elemente
Nach katholischer Auffassung sind für christliche Kirchlichkeit im Vollsinn unverzichtbar:
- Die Feier der Eucharistie und der wesentlichen Sakramente durch Bischof oder Priester inmitten der Gemeinde der Getauften (die auf ihre Weise auch Anteil haben am königlichen Priestertum Christi).
- Lehre, Leitung und Caritas durch Bischöfe, unter stetiger Mithilfe der Priester und Diakone, aber auch unter Mitarbeit der Ordensleute und Laien.
- Die Einheit der kleinsten geistlichen Gemeinschaft (Pfarrei, Kloster, etc.) unter einem Priester oder Oberen (ggf. ein Laie, dem aber wiederum ein Kleriker zugeordnet ist).
- Die Einheit der Priester und Gemeinden, sonstigen Gemeinschaften und ihrer Oberen unter einem Bischof (bei Orden: einem höheren Oberen).
- Die Einheit der Ortskirchen in legitimer Vielfalt, durch ihre Bischöfe, mit der Weltkirche unter dem Papst. Auch die geistlichen Gemeinschaften und Orden haben diese Gemeinschaft zu wahren.
Gewissermaßen durchzieht das petrinische Prinzip, das jedem "Kollegium" ein "Erster" zugeordnet sein muss, der dieses erst mit Vollmacht (von "oben") konstituiert und als Kollegium Gleicher wirksam macht, das gesamte Ordnungsdenken der Kirche. Dass auch "die Welt" (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft) etwa hierarchisch gegliedert sein muss, hat die Kirche nie mit Ausschließlichkeit vertreten und für die Staatslehre mittlerweile stark relativiert (vgl. Laizität).
allgemeiner Gehorsam
Wegen des im Sakrament wurzelnden Aufbaus der Kirche als mystischer Leib Christi sind, in gewisser Hinsicht, alle Getauften, auch die Laienmitglieder von Orden oder Movimenti, auch Theologieprofessoren, geistlicherweise je einem Priester/Bischof als alter Christus (anderer Christus) zugeordnet. Bei der Wahl des Sakramentenspenders, insb. des Beichtvaters besteht immer volle Freiheit. Die Zugehörigkeit zur Diözese richtet sich nach dem Territorium (Wohnsitz), die Zugehörigkeit zu einem besonderen Charisma (Orden, Gemeinschaft etc.) folgt der frei gegebenen Antwort auf einen besonderen Ruf Christi.
Die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die nicht die "Autorität" eines besonderen, amtlich anerkannten Charismas in der Communio der Einen Kirche haben, ist völlig frei, ändert aber im Wesentlichen nichts an der kirchenrechtlichen Zuordnung zum Bischof (oder sonstigen Oberen). Kein Kleriker und kein Laie ist, außer in der Diözese Rom, unmittelbar dem Papst untergeben.