Geistlicher Rat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''a)''' eines ''Domkapitulars'' als Mitglied des [[Domkapitel]]s
  
Als Geistlicher Rat wird
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'''a)''' ein Mitglied des [[Domkapitels]]
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'''b)''' eines Priesters, der vom [[Bischof]] diesen ''Ehrentitel'' verliehen bekommt.
 
 
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'''b)''' ein vom Bischof als besondere Ehre ernannter Priester.
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Des weiteren wird die [[geistliche Beratung]] durch einen Geistlichen auch oftmals als ''geistlicher Rat'' (mit kleinem '''g''') bezeichnet. Es existiert auch die Bezeichnung ''Wirklicher Geistlicher Rat''.
  
Des weiteren wird die geistliche Beratung durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher (mit kleinem "g") Rat bezeichnet.
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Aktuelle Version vom 5. November 2007, 08:51 Uhr

Geistlicher Rat ist die Bezeichnung

a) eines Domkapitulars als Mitglied des Domkapitels

oder

b) eines Priesters, der vom Bischof diesen Ehrentitel verliehen bekommt.

Des weiteren wird die geistliche Beratung durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher Rat (mit kleinem g) bezeichnet. Es existiert auch die Bezeichnung Wirklicher Geistlicher Rat.

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