Exkommunikation: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einer '''Exkommunikation''' wird der Gläubige aus der Gemeinschaft der katholischen Gläubigen ausgeschlossen. In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche.
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Bei einer '''Exkommunikation''' wird der Gläubige aufgrund schwerwiegender Vergehen, vor allem im Bereich des Lebens und des Beichtgeheimnisses, aber auch aufgrund öffentlicher [[Apostasie]], aus der Gemeinschaft der katholischen Gläubigen ausgeschlossen. Dabei gilt, dass dieser Ausschluss nicht den Empfang der Taufe rückgängig macht. Der Gläubige hat sich jedoch im Vorfeld so von der Kirche distanziert, dass ihm der Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen verwehrt bleibt.
  
==Historie==
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Man unterscheidet zwischen der ''excommunicatio latae sententiae'', die automatisch mit dem Vergehen einhergeht, und der ''excommunicatio ferendae sententiae'', die von der zuständigen Autorität festgestellt wird, wenn die betreffende Person öffentliches Ärgernis erregt.
Im Mittelalter hatte die Exkommunikation, der Kirchenbann, die weltliche Reichsacht zur Folge und bedeutete damit den wirtschaftlichen oder politischen Ruin der betreffenden Person.
 
  
==Unterscheidungen in der römisch-katholischen Kirche==
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Im Mittelalter hatte die Exkommunikation, der Kirchenbann, die weltliche Reichsacht zur Folge.
Eine Exkommunikation kann als Tatstrafe (''excommunicatio latae sententiae'') und als Beugestrafe (''excommunicatio ferendae sententiae'') ausgesprochen werden
 
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 3. November 2007, 20:37 Uhr

Bei einer Exkommunikation wird der Gläubige aufgrund schwerwiegender Vergehen, vor allem im Bereich des Lebens und des Beichtgeheimnisses, aber auch aufgrund öffentlicher Apostasie, aus der Gemeinschaft der katholischen Gläubigen ausgeschlossen. Dabei gilt, dass dieser Ausschluss nicht den Empfang der Taufe rückgängig macht. Der Gläubige hat sich jedoch im Vorfeld so von der Kirche distanziert, dass ihm der Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen verwehrt bleibt.

Man unterscheidet zwischen der excommunicatio latae sententiae, die automatisch mit dem Vergehen einhergeht, und der excommunicatio ferendae sententiae, die von der zuständigen Autorität festgestellt wird, wenn die betreffende Person öffentliches Ärgernis erregt.

Im Mittelalter hatte die Exkommunikation, der Kirchenbann, die weltliche Reichsacht zur Folge.

Siehe auch

Weblinks