Codex Iuris Canonici: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm CIC/1983 Deutsch]
 
* [http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm CIC/1983 Deutsch]
 
* [http://www.codex-iuris-canonici.de/indexlat.htm CIC/1983 Latein]
 
* [http://www.codex-iuris-canonici.de/indexlat.htm CIC/1983 Latein]
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* [http://www.catho.org/9.php?d=fo CIC/1917 Latein]

Version vom 14. März 2006, 02:00 Uhr

Der Codex Iuris Canonici (CIC; Kodex des kanonischen Rechts) ist das Gesetzbuch für die lateinische Kirche. Die mit der katholischen Kirchen [unierte Ostkirchen|unierten Ostkirchen] haben ein eigenes Gesetzbuch, den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).

Die aktuelle Fassung des CIC wurde am 1.Adventssonntag 1983 promulgiert und ersetzt den CIC, der seit Pfingsten 1917 gültig war. Die Revision des CIC geht auf einen Entschluß von Papst Johannes XXIII. zurück, den er am 25.Januar 1959 bekanntgab, wobei er auch die Absicht äusserte, eine Synode der Diözese Rom abzuhalten und ein Ökumenisches Konzil einzuberufen (Zweites Vatikanisches Konzil).

Gliederung

Der CIC besteht aus sieben Büchern:

  1. Allgemeine Normen
  2. Volk Gottes
  3. Verkündigungsdienst der Kirche
  4. Heiligungsdienst der Kirche
  5. Kirchenvermögen
  6. Strafbestimmungen in der Kirche
  7. Prozesse

Weblinks