Apostolisches Vikariat: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen [[[Apostolischer Vikar|Apostolischen Vikar]]. Dieser ist normalerweise ein [[Titularbischof]] und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen  Diözesanbischof gleichgestellt.
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Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen [[Apostolischer Vikar|Apostolischen Vikar]]. Dieser ist normalerweise ein [[Titularbischof]] und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen  Diözesanbischof gleichgestellt.

Version vom 20. Juli 2007, 15:57 Uhr

Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen Apostolischen Vikar. Dieser ist normalerweise ein Titularbischof und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen Diözesanbischof gleichgestellt.