Apostolisches Vikariat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Juli 2007, 14:56 Uhr
Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen [[[Apostolischen Vikar]]. Dieser ist normalerweise ein Titularbischof und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen Diözesanbischof gleichgestellt.