Apostolisches Schreiben: Unterschied zwischen den Versionen
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Sind unmittelbare Rechtswirkungen bezweckt, wird ein apostolisches Schreiben meist in der Form des [[Motu proprio]] erlassen. Auch eine [[Enzyklika]] ist ein apostolisches Schreiben, aber in feierlicher Form des Rundbriefs an die Bischöfe abgefasst. | Sind unmittelbare Rechtswirkungen bezweckt, wird ein apostolisches Schreiben meist in der Form des [[Motu proprio]] erlassen. Auch eine [[Enzyklika]] ist ein apostolisches Schreiben, aber in feierlicher Form des Rundbriefs an die Bischöfe abgefasst. | ||
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Aktuelle Version vom 14. September 2024, 17:57 Uhr
Als Apostolische Schreiben werden die schriftlichen Äußerungen des Papstes in Ausübung seines Amtes bezeichnet, die einen Lehr- oder Regelungsgehalt haben, der über eine Einzelmitteilung durch einen Apostolischen Brief (Breve oder Bulle) hinausreicht.
Sind unmittelbare Rechtswirkungen bezweckt, wird ein apostolisches Schreiben meist in der Form des Motu proprio erlassen. Auch eine Enzyklika ist ein apostolisches Schreiben, aber in feierlicher Form des Rundbriefs an die Bischöfe abgefasst.
Seit 1975 werden die von Papst und Bischöfen in der Bischofssynode erarbeiteten Themen durch ein päpstliches nachsynodales apostolisches Schreiben (Adhortatio apostolica postsynodalis) vorgestellt.
Papst Leo XIII. errichtete Diözesen mit Apostolischen Schreiben, was heute durch Apostolische Konstitutionen geschieht.