Verdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verdienst''' im [[Ethik|sittlichen]] Sinne, ist der Wert, den eine freie Handlung vor [[Gott]] hat und dem Menschen bei Ihm Anspruch auf Belohnung (Vergeltung) gibt. Der Verdienst ist der Zweck der [[mensch]]lichen [[Freiheit]].  
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'''Verdienst''' im [[sittlich]]en Sinne, ist der Wert, den eine freie Handlung vor [[Gott]] hat und Anspruch auf Belohnung ([[Vergeltung]]) gibt. Der Verdienst ist der Zweck der [[Freiheit]].  
  
Der Anspruch auf Belohnung kann ein Rechtsanspruch (meritum de condigno) oder ein bloßer Billigkeitsanspruch (meritum de congruo) sein. Verdienst im ersteren Sinne hat nur eine [[Heiligmachende Gnade|im Stande der Gnade]] vollbrachte gute Handlung. In diesem Fall hat der Mensch auf Grund der Verheißung Gottes bei ihm einen Rechtsanspruch auf einen übernatürlichen Lohn, d. h. auf Vermehrung der Gnade und wenn er im Stande der Gnade [[Sterben|stirbt]], auf die ewige Seligkeit und eine größere Herrlichkeit im [[Himmel]]. Allerdings haben seine guten Werke dieses Verdienst nicht durch sein eigenes Bemühen, sondern nur auf Grund der [[Gnade]] Gottes und der Verdienste Christi. Außerdem kann der Mensch durch seine im Stande der Gnade vollbrachten guten Werke auch für andere Gnaden verdienen, z. B. die Gnade der [[Bekehrung]] oder die Gnade der Beharrlichkeit, wie er auch [[Sühne|für andere Genugtuung leisten]] kann, aber ohne dass dabei ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden könnte. Da der Stand der Gnade Vorbedingung ist für das Verdienst der sittlich guten Handlungen vor Gott, kann der Mensch sich die [[Rechtfertigung]] nicht verdienen, so dass er einen Rechtsanspruch darauf hätte, sondern sich nur mit Hilfe der zuvorkommenden helfenden Gnade durch [[Glaube]], [[Hoffnung]] und [[Liebe]] und andere gute Werke darauf vorbereiten. Wer den Gnadenstand verliert, verliert damit auch alle Verdienste, die er sich erworben hatte, die aber wieder aufleben, wenn er den Gnadenstand wiedererlangt.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 260 (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref>  
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Der Anspruch auf Belohnung kann ein Rechtsanspruch (meritum de condigno) oder ein bloßer Billigkeitsanspruch (meritum de congruo) sein. Verdienst im ersteren Sinne hat nur eine [[Heiligmachende Gnade|im Stande der Gnade]] vollbrachte gute Handlung. In diesem Fall hat der [[Mensch]] auf Grund der Verheißung Gottes bei ihm einen Rechtsanspruch auf einen übernatürlichen Lohn, d. h. auf Vermehrung der Gnade und wenn er im Stande der Gnade [[Sterben|stirbt]], auf die [[ewige Seligkeit]] und eine größere Herrlichkeit im [[Himmel]]. Allerdings haben seine guten Werke dieses Verdienst nicht durch sein eigenes Bemühen, sondern nur auf Grund der [[Gnade]] Gottes und der Verdienste Christi. Außerdem kann der Mensch durch seine im Stande der Gnade vollbrachten guten Werke auch für andere Gnaden verdienen, z. B. die Gnade der [[Bekehrung]] oder die Gnade der Beharrlichkeit, wie er auch [[Sühne|für andere Genugtuung leisten]] kann, aber ohne dass dabei ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden könnte. Da der Stand der Gnade Vorbedingung ist für das Verdienst der sittlich guten Handlungen vor Gott, kann der Mensch sich die [[Rechtfertigung]] nicht verdienen, so dass er einen Rechtsanspruch darauf hätte, sondern sich nur mit Hilfe der zuvorkommenden helfenden Gnade durch [[Glaube]], [[Hoffnung]] und [[Liebe]] und andere gute Werke darauf vorbereiten. Wer den [[Gnadenstand]] verliert, verliert damit auch alle Verdienste, die er sich erworben hatte, die aber wieder aufleben, wenn er den Gnadenstand wiedererlangt.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 260 (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#Die guten Werke]].</ref>
  
 
Schlechte "Verdienste", erwirbt man sich durch schlechte Taten. Schlechte Taten können eine [[Person]] so weit bringen, dass [[Gott]] und sein Wille vollständig abgelehnt und [[Hölle|es vorgezogen wird, für immer fern von ihm zu sein]]. Dies geschieht dann, wenn der Mensch in der [[Todsünde]] ohne [[Sakrament]]e ([[Taufe]], [[Beichte]], [[Heilige Ölung]]: es reicht hier die Furcht[[reue]]) oder/und ohne Liebesreue stirbt.  
 
Schlechte "Verdienste", erwirbt man sich durch schlechte Taten. Schlechte Taten können eine [[Person]] so weit bringen, dass [[Gott]] und sein Wille vollständig abgelehnt und [[Hölle|es vorgezogen wird, für immer fern von ihm zu sein]]. Dies geschieht dann, wenn der Mensch in der [[Todsünde]] ohne [[Sakrament]]e ([[Taufe]], [[Beichte]], [[Heilige Ölung]]: es reicht hier die Furcht[[reue]]) oder/und ohne Liebesreue stirbt.  
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Ein Ausdruck des [[Dankbarkeit|Dankes]] ist die Formulierung: "Vergelt´s Gott".
 
Ein Ausdruck des [[Dankbarkeit|Dankes]] ist die Formulierung: "Vergelt´s Gott".
 
   
 
   
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== Literatur ==
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* [[Augustinus von Hippo: Vom Glauben und von den Werken]]
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== Weblinks ==
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* [https://www.stjosef.at/morallexikon/verdiens.htm Verdienst] im [[Lexikon der christlichen Moral]] von [[Karl Hörmann]]
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== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==
 
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[[Kategorie: Moraltheologie]]
 
[[Kategorie: Moraltheologie]]

Aktuelle Version vom 13. September 2024, 10:22 Uhr

Verdienst im sittlichen Sinne, ist der Wert, den eine freie Handlung vor Gott hat und Anspruch auf Belohnung (Vergeltung) gibt. Der Verdienst ist der Zweck der Freiheit.

Der Anspruch auf Belohnung kann ein Rechtsanspruch (meritum de condigno) oder ein bloßer Billigkeitsanspruch (meritum de congruo) sein. Verdienst im ersteren Sinne hat nur eine im Stande der Gnade vollbrachte gute Handlung. In diesem Fall hat der Mensch auf Grund der Verheißung Gottes bei ihm einen Rechtsanspruch auf einen übernatürlichen Lohn, d. h. auf Vermehrung der Gnade und wenn er im Stande der Gnade stirbt, auf die ewige Seligkeit und eine größere Herrlichkeit im Himmel. Allerdings haben seine guten Werke dieses Verdienst nicht durch sein eigenes Bemühen, sondern nur auf Grund der Gnade Gottes und der Verdienste Christi. Außerdem kann der Mensch durch seine im Stande der Gnade vollbrachten guten Werke auch für andere Gnaden verdienen, z. B. die Gnade der Bekehrung oder die Gnade der Beharrlichkeit, wie er auch für andere Genugtuung leisten kann, aber ohne dass dabei ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden könnte. Da der Stand der Gnade Vorbedingung ist für das Verdienst der sittlich guten Handlungen vor Gott, kann der Mensch sich die Rechtfertigung nicht verdienen, so dass er einen Rechtsanspruch darauf hätte, sondern sich nur mit Hilfe der zuvorkommenden helfenden Gnade durch Glaube, Hoffnung und Liebe und andere gute Werke darauf vorbereiten. Wer den Gnadenstand verliert, verliert damit auch alle Verdienste, die er sich erworben hatte, die aber wieder aufleben, wenn er den Gnadenstand wiedererlangt.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 260 (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); Basler Katholischer Katechismus (1947)#Die guten Werke.</ref>

Schlechte "Verdienste", erwirbt man sich durch schlechte Taten. Schlechte Taten können eine Person so weit bringen, dass Gott und sein Wille vollständig abgelehnt und es vorgezogen wird, für immer fern von ihm zu sein. Dies geschieht dann, wenn der Mensch in der Todsünde ohne Sakramente (Taufe, Beichte, Heilige Ölung: es reicht hier die Furchtreue) oder/und ohne Liebesreue stirbt.

Ein Ausdruck des Dankes ist die Formulierung: "Vergelt´s Gott".

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

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