Ordensgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* „Die Orden sind die Edelsteine auf dem [[Bräutigam und Braut#Brautkleid|Brautschleier]] der Kirche" ([[Pius XII.]]).<ref>[[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#90. Der Ordensstand]].</ref>
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* „Die Orden sind die Edelsteine auf dem [[Bräutigam und Braut#Brautkleid|Brautschleier]] der Kirche" ([[Pius XII.]]).<ref>[[Katholischer Katechismus der Bistuemer Deutschlands#90. Der Ordensstand]].</ref>
  
 
==Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben==
 
==Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben==
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* 8. Dezember 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Dekret]] ''[[Dum canonicarum legum]]'' Richtlinien über den Empfang und Spendung des [[Bußsakrament]]es, besonders bei den [[Ordensfrau]]en.
 
* 8. Dezember 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Dekret]] ''[[Dum canonicarum legum]]'' Richtlinien über den Empfang und Spendung des [[Bußsakrament]]es, besonders bei den [[Ordensfrau]]en.
 
* 14. Dezember 1970  Normen [[Kongregation für die Glaubenslehre]], ''[[Antequam causam]]'' zur Behandlung von Laisierungsfällen mit Dispens von den Weiheverpflichtungen in den Diözesan- und Ordenskurien.
 
* 14. Dezember 1970  Normen [[Kongregation für die Glaubenslehre]], ''[[Antequam causam]]'' zur Behandlung von Laisierungsfällen mit Dispens von den Weiheverpflichtungen in den Diözesan- und Ordenskurien.
* 13. Januar 1971 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Rundschreiben ''[[Litteris encyclicis]]'' an alle Ortsordinarien und Generaloberen klerikaler Ordensverbände.
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* 13. Januar 1971 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Schreiben ''[[Litteris encyclicis]]'' an alle Ortsordinarien und Generaloberen von Klerikerorden über die Rückversetzung in den Laienstand.
 
* 29. Juni 1971 Apostolisches Lehrschreiben ''[[Evangelica testificatio]]'' an die Mitglieder aller Ordensfamilien auf dem katholischen Erdkreis über die Erneuerung des Ordenslebens nach den Weisungen des [[II. Vatikanum|Zweiten Vatikanischen Konzils]].
 
* 29. Juni 1971 Apostolisches Lehrschreiben ''[[Evangelica testificatio]]'' an die Mitglieder aller Ordensfamilien auf dem katholischen Erdkreis über die Erneuerung des Ordenslebens nach den Weisungen des [[II. Vatikanum|Zweiten Vatikanischen Konzils]].
 
* 20. September 1972 [[Paul VI.]] an die Leiter der Säkularinstitute
 
* 20. September 1972 [[Paul VI.]] an die Leiter der Säkularinstitute
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* 6. April 1980 (Ostern) Die Ausbildung in den Säkularinstituten  
 
* 6. April 1980 (Ostern) Die Ausbildung in den Säkularinstituten  
 
* März 1980 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] ''[[Die kontemplative Dimension des Ordenslebens]]'' Vollversammlung der [[SCRIS]].
 
* März 1980 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]] ''[[Die kontemplative Dimension des Ordenslebens]]'' Vollversammlung der [[SCRIS]].
* [[12. August]] [[1980]] [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: ''[[Das Ordensleben und die Förderung des Menschen]]'' Vollversammlung der SCRIS vom 25-28. April 1978.
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* [[12. August]] [[1980]] [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: ''[[DDie kontemplative Dimension des Ordenslebens]]'' Vollversammlung der SCRIS vom 25-28. April 1978.
 
* 28. August 1980 [[Johannes Paul II.]] an die Vertreter der Säkularinstitute aus aller Welt.
 
* 28. August 1980 [[Johannes Paul II.]] an die Vertreter der Säkularinstitute aus aller Welt.
 
* [[2. Mai]] [[1982]] [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]], [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens|Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]], [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker|Kongregation für die Glaubensverbreitung]] und der [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]]: Übergabe des Schlussdokumentes des [[Kongress]]es für geistliche [[Berufung]]en am 10.-16.5.1981 mit dem Thema: ''[[Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen 1981|Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen]]'': Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft.
 
* [[2. Mai]] [[1982]] [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]], [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens|Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]], [[Kongregation für die Evangelisierung der Völker|Kongregation für die Glaubensverbreitung]] und der [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]]: Übergabe des Schlussdokumentes des [[Kongress]]es für geistliche [[Berufung]]en am 10.-16.5.1981 mit dem Thema: ''[[Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen 1981|Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen]]'': Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft.
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* 18. Mai 2022 Reskript zu Änderung des Kanon 588 §2 CIC. Die vatikanische Ordenskongregation räumt die Befugnis ein, „nach ihrem Ermessen und in Einzelfällen" das Amt des Oberen klerikalen Ordensinstituten päpstlichen Rechts und in klerikalen Gesellschaften des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechts der lateinischen Kirche auch für Nichtkleriker zu öffnen. Einzelheiten sind in dem Erlass geregelt.<ref>[https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2022/05/18/0371/00782.html Reskript in italienischer Sprache] beim [[Presseamt des Heiligen Stuhls]]; [https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2022-05/papst-franziskus-reskriptum-kirchenrecht-orden-superior-laien.html Papst verfügt: Laienbrüder können Ordensobere werden] [[Vatican News]] am 18. Mai 2022; Ein Reskript ist ein Verwaltungsakt, der auf eine zuvor eingebrachte Bitte reagiert.</ref>
 
* 18. Mai 2022 Reskript zu Änderung des Kanon 588 §2 CIC. Die vatikanische Ordenskongregation räumt die Befugnis ein, „nach ihrem Ermessen und in Einzelfällen" das Amt des Oberen klerikalen Ordensinstituten päpstlichen Rechts und in klerikalen Gesellschaften des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechts der lateinischen Kirche auch für Nichtkleriker zu öffnen. Einzelheiten sind in dem Erlass geregelt.<ref>[https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2022/05/18/0371/00782.html Reskript in italienischer Sprache] beim [[Presseamt des Heiligen Stuhls]]; [https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2022-05/papst-franziskus-reskriptum-kirchenrecht-orden-superior-laien.html Papst verfügt: Laienbrüder können Ordensobere werden] [[Vatican News]] am 18. Mai 2022; Ein Reskript ist ein Verwaltungsakt, der auf eine zuvor eingebrachte Bitte reagiert.</ref>
 
* 15. Juni 2022 [[Papst Franziskus]] hat die Kontrolle über die Errichtung neuer geistlicher Vereinigungen weiter zentralisiert. In einem am 15. Juni 2022 veröffentlichten Reskript legte er fest, dass Diözesanbischöfe bereits für die Errichtung eines öffentlichen Vereins von Gläubigen die schriftliche Genehmigung des Ordensdikasteriums benötigen, wenn die Vereinigung das Ziel hat, zum Orden diözesanen Rechts zu werden. Dies gilt sowohl für künftige Institute des geweihten Lebens wie für Gesellschaften des apostolischen Lebens, die beiden Formen von Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften, die das Kirchenrecht vorsieht. Die Neuregelung tritt sofort in Kraft.<ref>[https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2022/06/15/0462/00950.html ; [https://www.katholisch.de/artikel/39709-vatikan-sichert-sich-mehr-kontrolle-ueber-orden-in-gruendungsphase Vatikan sichert sich mehr Kontrolle über Orden in Gründungsphase] [[Katholisch.de]] am 15. Juni 2022</ref>
 
* 15. Juni 2022 [[Papst Franziskus]] hat die Kontrolle über die Errichtung neuer geistlicher Vereinigungen weiter zentralisiert. In einem am 15. Juni 2022 veröffentlichten Reskript legte er fest, dass Diözesanbischöfe bereits für die Errichtung eines öffentlichen Vereins von Gläubigen die schriftliche Genehmigung des Ordensdikasteriums benötigen, wenn die Vereinigung das Ziel hat, zum Orden diözesanen Rechts zu werden. Dies gilt sowohl für künftige Institute des geweihten Lebens wie für Gesellschaften des apostolischen Lebens, die beiden Formen von Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften, die das Kirchenrecht vorsieht. Die Neuregelung tritt sofort in Kraft.<ref>[https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2022/06/15/0462/00950.html ; [https://www.katholisch.de/artikel/39709-vatikan-sichert-sich-mehr-kontrolle-ueber-orden-in-gruendungsphase Vatikan sichert sich mehr Kontrolle über Orden in Gründungsphase] [[Katholisch.de]] am 15. Juni 2022</ref>
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* 14. September 2021 [[Kongregation für die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens]]: Leitlinien: Die Form des eremitischen Lebens in der Teilkirche [[Ponam in deserto viam]] (Jesaja 43,19)
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* 2. April 2023 Motu Proprio "Expedit ut iura personarum" zur Änderung der Einspruchsfristen im Falle der Entlassung aus einer Ordensgemeinschaft [https://www.vatican.va/content/francesco/en/motu_proprio/documents/20230402-motu-proprio-expedit-ut-iura.html]
  
 
'''Siehe auch:''' [[Ordensbezeichnungen]], [[Ordensleute]], [[Gesellschaft apostolischen Lebens]], [[Säkularinstitut]], [[Personalprälatur]], [[Katholische Männerorden]], [[Katholische Frauenorden]]
 
'''Siehe auch:''' [[Ordensbezeichnungen]], [[Ordensleute]], [[Gesellschaft apostolischen Lebens]], [[Säkularinstitut]], [[Personalprälatur]], [[Katholische Männerorden]], [[Katholische Frauenorden]]

Aktuelle Version vom 23. August 2024, 08:16 Uhr

Eine Ordensgemeinschaft (auch Orden) ist eine Gemeinschaft, die in der Nachfolge Christi nach einer bestimmten Regel (= Ordo) lebt und bestimmte Gelübde abgelegt hat.

Im engeren Sinn unterscheidet die katholische Kirche zwischen Orden und Kongregationen;

  • Ordensgemeinschaften leben in einem Kloster und verpflichten sich mit feierlichen Gelübden (Versprechen gegenüber Gott).
  • In den Kongregationen (= Gemeinschaften) sind einfache Gelübde üblich.

Ordensgemeinschaften und Kongregationen gehören zusammen mit den Säkularinstituten zu den Instituten geweihten Lebens. Gemäss der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus fallen diese Institute zusammen mit den Gesellschaften apostolischen Lebens in den Kompetenzbereich der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (bis 1967 Religiosenkongregation, dann bis 1988 Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute).

Siehe auch: Ordensbezeichnungen, Ordenskürzel

Was ist der Ordensstand ?

Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Weltchristen, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. LG, 43).

Das Leben von Ordenschristen ist geprägt von der Nachfolge Christi, dem öffentlichen Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich von gottgeweihter Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam, und der Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige "gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird" (LG, 44).

Hieraus ergibt sich, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes Gottes ist. Das Gelübde hat vor allem das Ziel, der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi zu geben, insofern sie ihn selbst sichtbar machen, "wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat" (LG, 46).<ref>14. Mai 1978 Kongregation für die Ordensleute und der Kongregation für die Bischöfe Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 10. </ref>

Der besonderen Charakter der einzelnen Institute

In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. PC, 7, 8, 9, 10), aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde. <ref>14. Mai 1978 Kongregation für die Ordensleute und der Kongregation für die Bischöfe Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 11. </ref>

Orden (im engeren Sinn)

Die Orden der katholischen Kirche können eingeteilt werden in:

Alle Mitglieder dieser Orden legen feierliche Gelübde ab und pflegen das Chorgebet.

Mönchsorden

Bettelorden

Regularkanoniker

Kongregationen

Klerikerkongregationen

Klerikerkongregationen sind Gemeinschaften von Regularklerikern, das heißt von Priestern, welche zu einer Gemeinschaft gehören und bestimmte Gelübde abgelegt haben. Die Jesuiten sind ein bekanntes Beispiel dafür.

Brüder- und Schwesternkongregationen

Religiöse Kongregationen sind Gemeinschaften von Priestern, Brüdern oder Schwestern, welche durch Gelübde gebunden ihren Dienst ausüben. Dazu gehören unter anderem die Passionisten, die Redemptoristen und die Vinzentiner.

Ordensfamilien

Diese "alten" Orden haben meist eine eigene Spiritualität entwickelt, die von später entstandenen religiösen Kongregationen oder Instituten derselben Tradition (auch "Familie" genannt) übernommen und weiterentwickelt wurden.

Ein Beispiel einer reich verzweigten Ordenstradition ist der Franziskanerorden, der aus drei Hauptzweigen besteht und über 200 Gemeinschaften umfasst, die sich auf seine Spiritualität berufen, aber nicht im eigentlichen Sinne ein und demselben Orden angehören.

Insbesondere die Franziskaner, Dominikaner und Karmeliten kenne je einen Dritten Orden, dem sich Weltchristen anschließen können (vgl. Terziar).

In der katholischen Kirche gibt es etwa 2000 solcher Gemeinschaften. Die Gründung einer solchen Gemeinschaft erfolgt oft aus einem bestimmten geistlichen oder materiellen Bedürnis der entsprechenden Zeit heraus.

Errichtung von Ordenskongregationen

Die Errichtung einer Ordensgemeinschaft (»Institute des geweihten Lebens«) auf Diözesanebene ist ab 1. Juni 2016 nur dann kirchenrechtlich gültig, wenn zuvor ein positives Gutachten der vatikanischen Ordenskongregation eingeholt wurde, nicht nur nach Beratung mit derselben. Die Prüfung solle vermeiden helfen, dass in Di­özesen neue Gemeinschaften gegründet würden, ohne dass die »Echtheit ihres Charismas« hinreichend festgestellt sei (OR 27. Mai 2016, S. 1).

Wiederbelebung eines Ordens

Einen neuen Orden zu errichten erlaubt der Heilige Stuhl nicht mehr, nur noch Kongregationen. Ein Orden, bei dem das letzte Mitglied noch keine 100 Jahre tot ist, darf "wiederbelebt" werden.

Zitat

Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben

Enchiridion de statibus perfectionis, Päpstliche Verlautbarungen zur Jungfrauenweihe, Lehramtliche Schreiben zum Zölibat

Pius IV.

Leo XIII.

Pius X.

Benedikt XV.

  • 15. August 1915 Instruktion Illud saepius

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

VAS im Pontifikat Johannes Pauls II. Nr. 97.JPG

Benedikt XVI.

Franziskus

  • 2. April 2023 Motu Proprio "Expedit ut iura personarum" zur Änderung der Einspruchsfristen im Falle der Entlassung aus einer Ordensgemeinschaft [1]

Siehe auch: Ordensbezeichnungen, Ordensleute, Gesellschaft apostolischen Lebens, Säkularinstitut, Personalprälatur, Katholische Männerorden, Katholische Frauenorden

Literatur

Gelübde im Ordensleben → Evangelische Räte‎

  • René Carpentier SJ: Zeugen des Gottesreiches. Einführung in das Ordensleben, aus dem Französischen übersetzt von Paul Pauspertl SJ, Herold Verlag Wien-München 1958 (166 Seiten, Mit der Druckerlaubnis des Erzbischöflichen Ordinariates Wien vom 10. Mai 1957, Zahl 3384/57).
  • Antonius Wallenstein OFM: Katechismus der christlichen Vollkommenheit unter besonderer Berücksichtigung des Ordenslebens, mit einem Anhang des hl. Leonhard von Porto Mauricio "Vorsätze" und "Anleitung für eine gottliebende Seele", in Frakturschrift, mit Sachregister, Herder & Co. G.m.b.H. Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau 1936 (268 Seiten, 2. verbesserte Auflage, Imprimatur Friburgi Brisgoviae, die 24 Septembers 1935 Rösch Vic. Gen.).
  • Marian Dolores: Entfaltung der Persönlichkeit im Ordensleben, aus dem englischen übersetzt von Paul F. Wortmann, Räder Verlag Luzern-Stuttgart 1965 (188 Seiten, Mit kirchlicher Druckerlaubnis des bischöflichen Ordinariates des Bistums Basel vom 8. Februar 1965).
  • Menschliche Reife im Ordensleben. Vorträge, gehalten auf der 7. Tagung der österreichischen Ordensoberinnen in Innsbruck vom 24. bis 30. Jänner 1960, Vorwort von Erzbischof Andreas Rohracher Salzburg 1962 (116 Seiten, Mit kirchlicher Druckerlaubnis).
  • Ordensleben unter dem Kreuz. Vorträge, gehalten auf der 9. Tagung der österreichischen Ordensoberinnen in Innsbruck vom 21. bis 28. Jänner 1962, Zum Geleit von Erzbischof Andreas Rohracher Salzburg 1964 (120 Seiten, Mit kirchlicher Druckerlaubnis).
  • Ordensleben im Lichte der Auferstehung. Vorträge, gehalten auf der 10. Tagung der österreichischen Ordensoberinnen in Innsbruck, Vorwort von Weihbischof Eduard Macheiner 1967 (126 Seiten, Mit kirchlicher Druckerlaubnis).
  • J. Zürcher: Schwesternführung - Ein Handbuch für Oberinnen, zusammengestellt von der Arbeitsgemeinschaft von Welt- und Ordenspriestern, Benziger Verlag Einsiedeln 1952, Imprimatur Chur 1952 (329 Seiten).

Weblinks

Weblinks: Neue Kongregationen

Anmerkungen

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