Schweizer Staatskirchentum: Unterschied zwischen den Versionen
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* Auf der Stufe der Pfarrei gibt es die '''[[Kirchgemeinde]]'''. Alle Katholiken sind Mitglied der Kirchgemeinde und müssen auch dieser die [[Kirchensteuer]] abliefern. Der '''Kirchenrat oder -vorstand''' leitet die Amtsgeschäfte und sind demokratisch gewählt. | * Auf der Stufe der Pfarrei gibt es die '''[[Kirchgemeinde]]'''. Alle Katholiken sind Mitglied der Kirchgemeinde und müssen auch dieser die [[Kirchensteuer]] abliefern. Der '''Kirchenrat oder -vorstand''' leitet die Amtsgeschäfte und sind demokratisch gewählt. | ||
− | * Aus den Kirchgemeinden werden Vertreter in die [[Landeskirche]] gewählt, im Kanton St. Gallen trägt diese den Namen '''Katholisches Kollegium''' (Katholisches Konfessionsteil des Kantons St. Gallens). | + | * Aus den Kirchgemeinden werden Vertreter in die [[Landeskirche]] gewählt, im Kanton St. Gallen trägt diese den Namen '''Katholisches Kollegium''' (Katholisches Konfessionsteil des Kantons St. Gallens). Es ist ein Parlament, genannt Synode. |
* Aus den Vetretern wird eine Art "Exekutive" (SG: '''Administrationsrat''') gewählt, der nebenbei gesagt im Bistum St. Gallen Bischofskandidaten von einer Liste des Papstes streichen kann. | * Aus den Vetretern wird eine Art "Exekutive" (SG: '''Administrationsrat''') gewählt, der nebenbei gesagt im Bistum St. Gallen Bischofskandidaten von einer Liste des Papstes streichen kann. | ||
− | * Die einzelnen Landeskirche sind in der "'''[[Römisch-katholische Zentralkonferenz|Römisch-katholischen Zentralkonferenz]]'''" zusammengefasst (kurz: RKZ). | + | * Die einzelnen Landeskirche sind in der "'''[[Römisch-katholische Zentralkonferenz|Römisch-katholischen Zentralkonferenz]]'''" zusammengefasst (kurz: RKZ). Diese ist aber privatrechtlich. |
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+ | Die Kirchensteuer wird auf kommunaler Ebene (Kirchgemeinde) erhoben, dann im ungefähr Verhältnis 1:10:100 an Bistum, Landeskirche und Kirchgemeinden verteilt. Die Aufgabe der Kirchgemeinden wäre es für den Unterhalt aufzukommen, jedoch inhaltlich sich nicht einzumischen. Doch finanzielle Entscheide haben immer auch pastorale Auswirkungen. | ||
Der Pfarrer gehört zwar meist zum Kirchenrat, aber oft nur mit beratender Stimme wie im Kanton St. Gallen. Erst durch die Wahl durch die Kirchgemeindeversammlung eines Pfarradministrators oder -moderators zum Pfarrer hat ein Priester das Recht eines Pfarrers. Bei einer Nichtwahl kann der Bischof einen Priester nur interimistisch weiter in so einer Kirchgemeinde belassen. Den Lohn bekommt der Pfarrer, bzw. alle kirchlichen Angestellten von der Kirchgemeinde.<br> | Der Pfarrer gehört zwar meist zum Kirchenrat, aber oft nur mit beratender Stimme wie im Kanton St. Gallen. Erst durch die Wahl durch die Kirchgemeindeversammlung eines Pfarradministrators oder -moderators zum Pfarrer hat ein Priester das Recht eines Pfarrers. Bei einer Nichtwahl kann der Bischof einen Priester nur interimistisch weiter in so einer Kirchgemeinde belassen. Den Lohn bekommt der Pfarrer, bzw. alle kirchlichen Angestellten von der Kirchgemeinde.<br> | ||
An einigen Orten gibt es für den Pfarrer sogar die Pflicht, sich einer regelmässigen Wiederwahl stellen zu müssen. | An einigen Orten gibt es für den Pfarrer sogar die Pflicht, sich einer regelmässigen Wiederwahl stellen zu müssen. | ||
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+ | Diese staatskirchenrechtliche Organisationsform ist stark durch protestantische Einflüsse gewachsen und kann nicht mit dem kanonischen Recht in Einklang gebracht werden. | ||
== Kirchensteuer als 'Gretchenfrage' == | == Kirchensteuer als 'Gretchenfrage' == | ||
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Version vom 17. Juni 2007, 12:44 Uhr
In der Schweiz gibt es religiös die kirchliche (kanonische) und staatskirchliche (staatskirchenrechtliche) Organisationsform zu unterscheiden. Neben der kirchlichen Strukturen (Pfarrei - Bistum - Weltkirche) gibt es diese zweite Struktur. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Kanton der Schweiz die staatskirchenrechtliche Organisationsform unterschiedlich sein kann, wie auch die Namen für die jeweiligen Institutionen. Die Schweiz ist zwar säkularisiert, aber Religion wird vom Staat eigentlich dominiert. Der Staat erkennt auch nur die staatlichen Organisationsformen der Kirche an, nicht aber die Kirche und deren Kirchenrecht selbst. (So hat die Schweiz auch erst seit dem Papstbesuch im Jahre 2005 einen Botschafter beim Kirchenstaat.)
Inhaltsverzeichnis
Struktur / Organisation
Da es 26 unterschiedliche Systeme und Namen gibt, sei hier Bezug genommen auf den Kanton St. Gallen:
- Auf der Stufe der Pfarrei gibt es die Kirchgemeinde. Alle Katholiken sind Mitglied der Kirchgemeinde und müssen auch dieser die Kirchensteuer abliefern. Der Kirchenrat oder -vorstand leitet die Amtsgeschäfte und sind demokratisch gewählt.
- Aus den Kirchgemeinden werden Vertreter in die Landeskirche gewählt, im Kanton St. Gallen trägt diese den Namen Katholisches Kollegium (Katholisches Konfessionsteil des Kantons St. Gallens). Es ist ein Parlament, genannt Synode.
- Aus den Vetretern wird eine Art "Exekutive" (SG: Administrationsrat) gewählt, der nebenbei gesagt im Bistum St. Gallen Bischofskandidaten von einer Liste des Papstes streichen kann.
- Die einzelnen Landeskirche sind in der "Römisch-katholischen Zentralkonferenz" zusammengefasst (kurz: RKZ). Diese ist aber privatrechtlich.
System
Die Kirchensteuer wird auf kommunaler Ebene (Kirchgemeinde) erhoben, dann im ungefähr Verhältnis 1:10:100 an Bistum, Landeskirche und Kirchgemeinden verteilt. Die Aufgabe der Kirchgemeinden wäre es für den Unterhalt aufzukommen, jedoch inhaltlich sich nicht einzumischen. Doch finanzielle Entscheide haben immer auch pastorale Auswirkungen.
Der Pfarrer gehört zwar meist zum Kirchenrat, aber oft nur mit beratender Stimme wie im Kanton St. Gallen. Erst durch die Wahl durch die Kirchgemeindeversammlung eines Pfarradministrators oder -moderators zum Pfarrer hat ein Priester das Recht eines Pfarrers. Bei einer Nichtwahl kann der Bischof einen Priester nur interimistisch weiter in so einer Kirchgemeinde belassen. Den Lohn bekommt der Pfarrer, bzw. alle kirchlichen Angestellten von der Kirchgemeinde.
An einigen Orten gibt es für den Pfarrer sogar die Pflicht, sich einer regelmässigen Wiederwahl stellen zu müssen.
Ansprechpartner für den Staat der Katholiken in der Schweiz sind Repräsentanten der staatskirchlichen Organisationen, also der Sekretär der RKZ, der Präsident der Landeskirche.
In der Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitern kann ein Bischof lediglich bei seinem Regens, bei einem diözesanen Programm bestimmen. Jedoch sind Professoren an den Universitäten nicht vom Bischof beauftragt sondern vom Aufsichtsrat einer Universität. Dies stimmt nur bedingt für die beiden theologischen Hochschulen in Lugano und Chur.
Kirchensteuer
Die finanziellen Mittel, die die Kirchgemeinde einziehen darf, kann sie selber verwalten, ausgeben, usw. Wenig davon geht ans Bistum, an die Pfarrei, weit mehr an die kantonale staatskirchliche Organisationsform.
Prinzipien
- Der Staat erkennt nur eine Organisation innerhalb des Staates an, die sich demokratisch organisiert. Prinzip Demokratie.
- Die Entscheide werden von der Basis, vom Volk, gefällt. Prinzip Volkskirche.
Geschichte
Diese staatskirchenrechtliche Organisationsform ist stark durch protestantische Einflüsse gewachsen und kann nicht mit dem kanonischen Recht in Einklang gebracht werden.