Abt: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Abt''' (v. hebr. אב: Vater; lat. ''abba'': Vater) ist der Obere eines [[Kloster]]s. Gebräuchlich ist dieser Titel insbesondere für Obere von Mönchsorden. Ein Kloster, dem ein Abt vorsteht, wird als Abtei bezeichnet. Die weibliche Form des Titels lautet '''Äbtissin'''. | Ein '''Abt''' (v. hebr. אב: Vater; lat. ''abba'': Vater) ist der Obere eines [[Kloster]]s. Gebräuchlich ist dieser Titel insbesondere für Obere von Mönchsorden. Ein Kloster, dem ein Abt vorsteht, wird als Abtei bezeichnet. Die weibliche Form des Titels lautet '''Äbtissin'''. | ||
Ein Abt wird von den Mitgliedern einer Klostergemeinschaft gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit ewiger Profess. Gewählt wird ein Abt je nach Ordensstatuten entweder auf Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum (meist 7 oder 12 Jahre). Der gewählte Abt wird durch den Diözesanbischof oder einen anderen Abt in der Abtsbenedikation (oft auch Abtsweihe genannt) in sein Amt eingeführt. Dabei werden ihm als Insignien Pektorale, Stab, Mitra und Ring überreicht. | Ein Abt wird von den Mitgliedern einer Klostergemeinschaft gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit ewiger Profess. Gewählt wird ein Abt je nach Ordensstatuten entweder auf Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum (meist 7 oder 12 Jahre). Der gewählte Abt wird durch den Diözesanbischof oder einen anderen Abt in der Abtsbenedikation (oft auch Abtsweihe genannt) in sein Amt eingeführt. Dabei werden ihm als Insignien Pektorale, Stab, Mitra und Ring überreicht. | ||
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+ | Ein "Abt nullius" ist ein Abt, der ein Teil des kirchlichen Gebietes mit [[Jurisdiktion]]svollmacht verwaltet. | ||
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+ | ==Päpstliche Schreiben== | ||
+ | '''[[Paul VI.]]''' | ||
+ | * 9. November 1970 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: [[Dekret]] [[Abbatem et abbatissam]] und neue liturgische Ordnung der Abt- und Äbtissinenweihe. | ||
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+ | ==Literatur== | ||
+ | * Pontifikale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes – [https://www.sbg.ac.at/pth/links-tipps/past_ein/abt/inhalt.htm Die Weihe des Abtes und der Äbtissin]. [https://www.sbg.ac.at/pth/links-tipps/past_ein/jungfrau/inhalt.htm Die Jungfrauenweihe]. Pontifikale II. Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen, herausgegeben von den Liturgischen Instituten. [[Herder Verlag]] Freiburg im Breisgau 1994 (ISBN 3-451-23288-X). | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2023, 19:28 Uhr
Ein Abt (v. hebr. אב: Vater; lat. abba: Vater) ist der Obere eines Klosters. Gebräuchlich ist dieser Titel insbesondere für Obere von Mönchsorden. Ein Kloster, dem ein Abt vorsteht, wird als Abtei bezeichnet. Die weibliche Form des Titels lautet Äbtissin.
Ein Abt wird von den Mitgliedern einer Klostergemeinschaft gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit ewiger Profess. Gewählt wird ein Abt je nach Ordensstatuten entweder auf Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum (meist 7 oder 12 Jahre). Der gewählte Abt wird durch den Diözesanbischof oder einen anderen Abt in der Abtsbenedikation (oft auch Abtsweihe genannt) in sein Amt eingeführt. Dabei werden ihm als Insignien Pektorale, Stab, Mitra und Ring überreicht.
Ein "Abt nullius" ist ein Abt, der ein Teil des kirchlichen Gebietes mit Jurisdiktionsvollmacht verwaltet.
Päpstliche Schreiben
- 9. November 1970 Kongregation für den Gottesdienst: Dekret Abbatem et abbatissam und neue liturgische Ordnung der Abt- und Äbtissinenweihe.
Literatur
- Pontifikale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes – Die Weihe des Abtes und der Äbtissin. Die Jungfrauenweihe. Pontifikale II. Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen, herausgegeben von den Liturgischen Instituten. Herder Verlag Freiburg im Breisgau 1994 (ISBN 3-451-23288-X).