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− | <center> [[Ritenkongregation]] </center>
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− | <center> unseres [[Papst|Heiligen Vaters]]</center>
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− | <center> [[Pius XII.]]</center>
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− | <center> ''' über [[Kirchenmusik|sakrale Musik]] und [[Liturgie]] ''' </center>
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− | <center>[[3. September]] [[1958]] </center>
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− | <center> Quelle: eigene Übersetzung der [[Herder-Korrespondenz]] [[Herder Verlag]] Freiburg im Breisgau, <br>13. Jahrgang, Heft 3, Dezember 1958, S. 148-160</center>
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− | '''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
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− | Über die sakrale Musik sind von den Päpsten unserer Tage drei wichtige Dokumente herausgegeben worden: Das [[Motu proprio]] des hl. [[Pius X.]] [[Tra le sollecitudini]] vom 22. November 1903, sodann die [[Apostolische Konstitution]] Pius' XI. [[Divini cultus sanctitatem|Divini cultus]] vom 30. Dezember 1928, schließlich die Enzyklika [[Musicae sacrae disciplina]] Papst Pius' XII. vom 25. Dezember 1955. Es fehlte auch nicht an anderen kleineren päpstlichen Dokumenten und Dekreten der Ritenkongregation, wodurch verschiedene auf die sakrale Musik bezügliche Dinge geregelt worden sind. Es ist offensichtlich, dass zwischen der sakralen Musik und der Liturgie von Natur aus eine so enge Verwandtschaft besteht, dass kaum über die eine Gesetze gegeben oder Normen verkündet werden können ohne Rücksichtnahme auf die andere. Deshalb enthalten sowohl die erwähnten päpstlichen Dokumente als auch die Erlasse der Ritenkongregation gleichzeitig Ausführungen über die sakrale Musik und die Liturgie.
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− | Von Papst [[Pius XII.]] wurde vor der Enzyklika über die sakrale Musik die Enzyklika [[Mediator dei]] vom 20. November 1947 herausgegeben, in der die Lehre von der Liturgie und die seelsorgerischen Notwendigkeiten in ihrer gegenseitigen Verbundenheit auseinandergesetzt wurden. Deshalb schien es angebracht, die Hauptkapitel, die sich auf die Liturgie und die sakrale Musik und deren seelsorgerische Auswirkung beziehen, aus den erwähnten Dokumenten zusammenzufassen und möglichst zusammengedrängt in einer Sonderinstruktion zu erklären, damit um so leichter und sicherer in die Praxis überführt werde, was in diesen Dokumenten dargelegt wurde.
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− | Mit Plan und Absicht haben daher für die Abfassung dieser Instruktion Fachleute der sakralen Musik und die päpstliche Kommission für die allgemeine liturgische Erneuerung zusammengearbeitet.
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− | Der Inhalt der ganzen Instruktion weist folgende Gliederung auf:
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− | 1. Kapitel: Hauptbegriffe (nn. 1-10)
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− | 2. Kapitel: Allgemeine Vorschriften (nn. 11-21)
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− | 3. Kapitel: Besondere Vorschriften
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− | 1. Die wichtigsten liturgischen Handlungen, bei denen die sakrale Musik verwendet wird:
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− | A) Die [[heilige Messe]]
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− | a) Einige Grundsätze zur Teilnahme der Gläubigen (nn. 22-23)
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− | b) Die Teilnahme der Gläubigen am Amt ([[Missa in cantu]]: nn. 24-27)
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− | c) Die Teilnahme der Gläubigen an der Lese-Messe ([[Missa lecta]]: nn. 28-34)
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− | d) Die Konvents- oder Chormesse (nn. 35-37)
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− | e) Die Teilnahme von [[Priester]]n am heiligen [[Meßopfer]] und die "synchronisierten" Messen (nn. 38-39)
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− | B) Das [[Chorgebet]] (Divinum Officium: nn. 40-46)
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− | C) Der [[Eucharistischer Segen|eucharistische Segen]] (n. 47)
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− | 2. Arten der sakralen Musik:
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− | A) Die [[sakrale Polyphonie]] (nn. 48-49)
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− | B) Die [[moderne Kirchenmusik]] (n. 50)
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− | C) Der [[Religiöser Volksgesang|religiöse Volksgesang]] (nn. 51-53)
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− | D) Die [[religiöse Musik]] (nn. 54-55)
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− | 3. Die Bücher des liturgischen Gesanges (nn. 56-59)
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− | 4. Die Musikinstrumente und [[Glocke]]n:
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− | A) Allgemeine Grundsätze (n. 60)
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− | B) Die klassische [[Orgel]] und ähnliche Instrumente (nn. 61 bis 67)
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− | C) Die sakrale Instrumentalmusik (nn. 68-69)
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− | D) Die Musikinstrumente und automatischen Apparate (nn.70-73)
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− | E) Die Übertragung von Kulthandlungen durch Rundfunk und Fernsehen (nn. 74-79)
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− | F) Die für den Gebrauch der Musikinstrumente verbotene Zeit (nn. 80-85)
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− | G) Die Glocken (nn. 86-92)
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− | 5. Die bei der sakralen Musik und der [[Liturgie]] hauptsächlich beteiligten Personen (nn. 93-103)
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− | 6. Die Förderung der sakralen Musik und der Liturgie:
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− | A) Die allgemeine Unterweisung des [[Klerus]] und des Volkes in der sakralen Musik und in der Liturgie (nn. 104 bis 111)
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− | B) öffentliche und private Einrichtungen zur Förderung der sakralen Musik (nn. 112-117).
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− | Nachdem also gewisse Hauptbegriffe (Kapitel 1) geklärt sind, werden Hauptnormen verkündigt, die sich auf die sakrale Musik in der Liturgie beziehen (Kapitel 2). Auf diesem Fundament wird die ganze Sache im 3. Kapitel erklärt. In den einzelnen Paragraphen dieses Kapitels werden zunächst gewisse Hauptprinzipien aufgestellt, aus denen sich alsdann die Sondervorschriften ohne weiteres ableiten lassen.
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− | ==1. KAPITEL: HAUPTBEGRIFFE ==
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− | 1. "Die Liturgie macht den vollständigen öffentlichen Kult des mystischen Leibes Jesu Christi, des Hauptes nämlich und seiner Glieder aus." (Mediator Dei, AAS, 1947, 528-529.) Darum sind "liturgische Handlungen" jene Handlungen, die auf Grund der Stiftung Jesu Christi oder der Kirche und im Namen beider gemäß den liturgischen, vom Apostolischen Stuhl approbierten Büchern von dazu gesetzlich abgeordneten Personen vollzogen werden zur Verwirklichung der geschuldeten Verehrung Gottes, der Heiligen und der Seligen (vgl. can. 1256); die übrigen Kulthandlungen, die inner- oder außerhalb der Kirche, in Gegenwart oder unter der Leitung des Priesters vollzogen werden, nennt man "fromme Andachtsübungen" (pia exercitia).
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− | 2. Das heilige Meßopfer ist ein Akt des öffentlichen Kultes, der im Namen Christi und der Kirche Gott dargebracht wird, wo und wie es auch gefeiert wird. Darum ist die Bezeichnung "Privatmesse" zu meiden.
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− | 3. Es gibt zwei Arten von Meßfeiern: das gesungene Amt (Missa in cantu) und die Lese-Messe (Missa lecta).
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− | Die Missa wird näherhin in cantu genannt, wenn der zelebrierende Priester die von ihm nach den [[Rubrik]]en zu singenden Teile als Gesang vorträgt; andernfalls ist es eine Lese-Messe (Missa lecta). ,
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− | Die Missa in cantu ihrerseits wird Missa solemnis genannt, wenn sie gefeiert wird unter Assistenz von [[Diakon]] und [[Subdiakon]] (ministri sacri). Wird sie ohne diese gefeiert, heißt sie Missa cantata (gesungenes Amt).
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− | 4. Unter der Bezeichnung "sakrale Musik" werden hier folgende Musikarten verstanden:
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− | a) der [[Gregorianischer Gesang|gregorianische Gesang]]
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− | b) die [[sakrale Polyphonie]]
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− | c) die [[moderne Kirchenmusik]]
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− | d) die [[sakrale Orgelmusik]]
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− | e) der [[religiöser Volksgesang|religiöse Volksgesang]]
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− | f) die [[religiöse Musik]].
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− | 5. Der bei den liturgischen Handlungen zu verwendende "gregorianische Gesang" ist jener sakrale Gesang der römischen Kirche, der aus einer altehrwürdigen Tradition heraus in Treue gepflegt und geordnet oder auch in der Neuzeit gemäß den Vorbildern der alten Tradition nachgebildet wurde und in den entsprechenden, vom Heiligen Stuhl rechtmäßig approbierten Büchern zum liturgischen Gebrauch dargeboten wird. Der gregorianische Gesang verlangt auf Grund seiner Natur nicht, dass er von der Orgel oder von einem anderen Musikinstrument begleitet werde.
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− | 6. Unter der Bezeichnung "sakrale Polyphonie" wird jener mensurierte Gesang verstanden, der aus den gregorianischen Gesängen hervorging, sich aus mehreren Stimmen zusammensetzt und ohne Begleitung eines Musikinstrumentes im Mittelalter in der lateinischen Kirche zu erblühen begann, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in [[Petrus Aloisius Praenestinus]] (1525-1594 [Palestrina]) seinen Hauptförderer besaß und von Meistern dieser Kunst immer noch gepflegt wird.
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− | 7. "[[Moderne Kirchenmusik]]" ist jene, die, aus verschiedenen Stimmen bestehend ohne dass Musikinstrumente ausgeschlossen wären, in der Neuzeit gemäß dem Fortschritt der Musikkunst sich herausgebildet hat. Sie muss, da sie unmittelbar für den liturgischen Gebrauch bestimmt ist, Frömmigkeit und religiöses Gefühl atmen. Nur unter dieser Bedingung wurde sie in den liturgischen Dienst aufgenommen.
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− | 8. »[[Sakrale Orgelmusik]]" ist eine Musik, die seit der Zeit, da der für den Gesang besonders geeignete Bau der Pfeifenorgel (tubulatum organum) gelang, für die Orgel allein komponiert wurde. Sie wurde von berühmten Meistern gepflegt und kann unter Beachtung der Gesetze der sakralen Musik wesentlich zur Ausschmückung der Liturgie beitragen.
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− | 9. »Der religiöse Volksgesang" ist jener Gesang, der dem religiösen Gefühl entspringt, mit dem die menschliche Natur vom Schöpfer unmittelbar ausgestattet wurde. Er steht darum bei allen Völkern in Blüte.
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− | Er ist sehr geeignet, das Leben der Gläubigen im privaten und gemeinschaftlichen Bereich mit christlichem Geist zu nähren, und darum wurde er in der ganzen Kirche von den ältesten Zeiten an eifrig gepflegt (Eph. 5,18-20;· Kol. 3, 16). Er muß auch für unsere Zeit zur Förderung der Frömmigkeit der Gläubigen und zur Zier frommer Andachtsübungen nachdrücklich empfohlen werden, ja er kann sogar bei den eigentlich liturgischen Handlungen gelegentlich verwendet werden (Musicae Sacrae Disciplina, AAS, 1956, 13-14).
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− | 10. »[[Religiöse Musik]]" ist jene Musik, die sowohl nach der Absicht des Urhebers als aum rein sachlich und sinnhaft fromme und religiöse Empfindungen auszudrücken und hervorzurufen bemüht ist und darum »die Religion gewaltig fördert" (Musicae Sacrae Disciplina, AAS, 1956, 13). Sie ist indessen nicht auf den göttlichen Kult hin ausgerichtet, hat eine mehr freie Eigenart und wird deshalb zu den liturgischen Handlungen nicht beigezogen.
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− | ==2. KAPITEL: ALLGEMEINE NORMEN ==
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− | 11. Diese Instructio besitzt Geltung für alle Riten der lateinischen Kirche. Was darum von dem gregorianischen Gesang gesagt wird, gilt auch für den etwaigen liturgischen Eigengesang anderer lateinischer Riten.
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− | Mit dem Namen »sakrale Musik" ist in dieser Instructio bald »Gesang und Instrumentalmusik", bald »Instrumentalmusik" allein verstanden. Das ist jeweils leicht aus dem Zusammenhang zu erkennen.
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− | Schließlich wird unter dem Namen »Kirche" in der Regel jeder »heilige Ort" verstanden, d. h. die Kirche im eigentlichen Sinn, das oratorium publicum, semipublicum, privatum (vgl. can. 1154, 1161, 1188), wenn nicht aus dem Zusammenhang sich ergibt, dass es sich um die Kirchen im eigentlichen Sinne handelt.
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− | 12. Die liturgischen Handlungen müssen nach der Norm der vom Apostolischen Stuhl approbierten Bücher, seien sie für die Gesamtkirche oder für eine Sonderkirche oder eine religiöse Genossenschaft (vgl. can. 1257) bestimmt, gefeiert werden. Fromme Andachtsübungen aber vollziehen sich gemäß der Sitte und dem Brauch der Gegenden oder Gemeinschaften, sofern sie von der zuständigen kirchlichen Autorität gebilligt sind (vgl. can. 1259).
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− | Es ist nicht erlaubt, liturgische Handlungen und fromme Übungen zu vermischen. Vielmehr sollen, wenn es die Lage mit sich bringt, die Andachtsübungen den eigentlimen liturgischen Handlungen entweder vorausgehen oder nachfolgen.
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− | 13. a) Die Sprache der liturgischen Handlungen ist die lateinisme, wenn nicht in den oben erwähnten liturgischen Büchern, seien sie allgemeinrechtlicher oder partikularrechtlicher Art, für gewisse liturgische Handlungen eine andere Sprache ausdrücklich zugelassen ist und unbeschadet jener Ausnahmen, die unten genannt werden.
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− | b) Bei liturgischen Handlungen, die mit Gesang gefeiert werden, darf man keinen wörtlich in die Volkssprache übersetzten liturgischen Text singen, unbeschadet der partikulären Zugeständnisse.
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− | e) Die vom Heiligen Stuhl gewährten Sonderausnahmen vom Gesetz der lateinischen Sprache, die sonst bei liturgischen Handlungen einzig zugelassen ist; behalten ihre Geltung. Aber ohne die Autorität des Heiligen Stuhles ist es nicht erlaubt, sie weiter auszulegen oder auf andere Gegenden zu übertragen.
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− | d) Bei den Andachtsübungen kann jede Sprache gebraucht werden, die die Gläubigen besonders anspricht.
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− | 14. a) Beim gesungenen Amt (Missa in eantu) ist nicht bloß vom zelebrierenden Priester und den Altardienern, sondern auch von der [[Schola]] oder den Gläubigen ausschließlich die lateinische Sprache zu verwenden. "Doch wo hundertjährige oder unvordenkliche Gewohnheit es mit sich bringt, dass beim feierlichen eucharistischen Opfer (d. h. beim gesungenen Amt) nach dem lateinischen Gesang der liturgischen Texte einige Volksgesänge in der Muttersprache eingefügt werden, können die Ortsordinarien dies zulassen, wenn sie nach den Umständen bezüglich des Ortes und der Personen glauben, dass diese Gewohnheit klugerweise nicht aufgehoben werden kann (can. 5). Dabei bleibt aber das Gesetz in Kraft, dass die liturgischen Texte selbst nicht in der Volkssprache gesungen werden dürfen" ([[Musicae sacrae disciplina]], AAS, 1956, 16-17).
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− | b) Bei den Lese-Messen (Missae lectae) müssen der Zelebrant, sein Diener und die Gläubigen, die zusammen mit dem zelebrierenden Priester an der liturgischen Handlung unmittelbar (directe) teilnehmen, d. h. mit lauter Stimme jene Meßteile sprechen, die ihnen zukommen (vgl. n. 31), ausschließlich die lateinische Sprache gebrauchen.
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− | Wenn aber die Gläubigen außer dieser unmittelbaren Teilnahme an der Liturgie gewisse Gebete und Volkslieder nach der heimatlichen Gewohnheit hinzuzufügen wünschen, kann das auch in der Volkssprache geschehen.
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− | c) Es ist streng verboten, dass Teile des Proprium, des Ordinarium und des Meßkanons in lateinischer Sprache oder wörtlich übersetzt, sei es von allen Gläubigen oder auch von einem Vorbeter zusammen mit dem zelebrierenden Priester mit lauter Stimme gesprochen werden, doch beachte man die unter Nr. 31 verzeichneten Einschränkungen.
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− | In Lese-Messen sollten jedoch an Sonn- und Feiertagen Evangelium und Lesung von einem Vorbeter zum Nutzen der Gläubigen in der Volkssprache gelesen werden.
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− | Von der Wandlung bis zum Paternoster wird Schweigen angeraten.
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− | 15. Bei den Prozessionen, die in den liturgischen Büchern beschrieben sind, möge jene Sprache verwendet werden, die eben diese Bücher vorschreiben oder zulassen. Bei anderen Prozessionen aber, die nach Art der Andachtsübungen veranstaltet werden, kann die Sprache der Gläubigen gebraucht werden.
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− | 16. Der gregorianische Gesang ist der der lateinischen Kirche eigentümlichste und hauptsächlichste Gesang. Darum kann er nicht nur bei allen liturgischen Handlungen verwendet werden, sondern er muß bei sonst gleichen Verhältnissen anderen Arten der sakralen Musik vorgezogen werden.
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− | Daher gilt:
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− | a) Die Sprache des gregorianischen Gesanges, des liturgischen Gesanges schlechthin, ist einzig und allein die lateinische Sprache.
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− | b) Jene Teile der liturgischen Handlungen, die rubrikengemäß vom zelebrierenden Priester und den ministri sacri zu singen sind, dürfen nur nach der gregorianischen Melodie, wie sie in den typischen Ausgaben geregelt ist, gesungen werden; dabei ist die Begleitung durch irgendein Instrument untersagt.
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− | Die Schola und das Volk haben ebenso die gregorianische Melodie ausschließlich zu benutzen, wenn sie dem Priester und seinen ministri auf deren Gesang rubrikengemäß antworten.
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− | c) Wo schließlich durch Sonderindulte die Erlaubnis besteht, dass bei einer Messe in cantu der zelebrierende Priester, der Diakon oder Subdiakon oder auch der Lektor die Texte der Epistel oder Lesung sowie des Evangeliums in der Volkssprache vortrage, nachdem sie in gregorianischer Melodie gesungen worden sind, darf das nur geschehen mit gehobener und lauter Stimme unter Ausschluß jeglichen gregorianischen Gesanges, mag er authentisch oder nachgebildet (adsimulata) sein (vgl. n. 96 e).
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− | 17. Die [[sakrale Polyphonie]] kann bei allen liturgischen Handlungen in Anwendung kommen, freilich unter der Bedingung, dass eine Schola vorhanden ist, die sie richtig ausführen kann. Diese Art sakraler Musik paßt besonders gut für liturgische Handlungen, die mit größerer Feierlichkeit zu begehen sind.
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− | 18. Ebenso kann die [[moderne Kirchenmusik]] bei allen liturgischen Handlungen zugelassen werden, wenn sie wirklich der Würde, dem Ernst und der Heiligkeit der [[Liturgie]] entspricht und eine Schola vorhanden ist, die sie richtig ausführen kann.
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− | 19. Der [[Religiöser Volksgesang|religiöse Volksgesang]] kann ohne Einschränkung bei Andachten zur Verwendung kommen; bei liturgischen Handlungen muß genau eingehalten werden, was oben in den Nummern 13-15 verfügt wurde.
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− | 20. Die [[religiöse Musik]] jedoch muß von allen liturgischen Handlungen ausgeschlossen bleiben; bei Andachten kann sie zugelassen werden. Was den Gesang an heiligen Orten betrifft, so müssen die unten unter Nr. 54 und 55 verkündeten Normen eingehalten werden.
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− | 21. All das, was gemäß den Vorschriften der liturgischen Bücher vom Priester und seinen Altardienern oder von der Schola oder dem Volk zu singen ist, gehört vollständig der Liturgie an. Darum gilt:
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− | a) Es ist streng verboten, die Ordnung des zu singenden Textes irgendwie zu verändern, Worte zu verändern oder auszulassen oder nicht textgetreu zu wiederholen. Auch bei Kompositionen der sakralen Polyphonie und der modernen Kirchenmusik müssen die einzelnen Textworte klar und deutlich vernommen werden.
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− | b) Aus demselben Grund wird bei jeglicher liturgischen Handlung ausdrücklich verboten, irgendeinen liturgischen Text, der gesungen werden muß, ganz oder teilweise auszulassen, es sei denn, dass durch die Rubriken anders verfügt ist.
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− | c) Wenn aber aus einem vernünftigen Grund, z. B. aus Mangel an genügend Sängern oder wegen ihrer mangelnden Geübtheit in der Gesangskunst oder manchmal auch wegen der langen Dauer eines Ritus oder Gesanges, der eine oder andere für die Schola bestimmte liturgische Text nicht so gesungen werden kann, wie er in den Bestimmungen der liturgischen Bücher dargeboten wird, ist nur das eine gestattet, dass jene Texte entweder in gleichem Ton oder nach Art der Psalmen vollständig gesungen werden, wenn man will mit Orgelbegleitung.
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− | ==3. KAPITEL: BESONDERE VORSCHRIFTEN ==
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− | ===1. Die wichtigsten liturgischen Handlungen, bei denen sakrale Musik verwendet wird ===
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− | ====A) Die [[Messe]] ====
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− | =====a) Allgemeine Grundsätze bezüglich der Teilnahme der Gläubigen. =====
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− | 22. Die Messe verlangt von Natur aus, dass sich alle Teilnehmer entsprechend ihren Möglichkeiten daran beteiligen.
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− | a) Diese Teilnahme muß vor allem innerlich, voll geistiger Aufmerksamkeit und herzlicher Ergriffenheit sein, wodurch die Gläubigen zusammen "mit dem Hohenpriester aufs innigste verbunden werden ... und zugleich mit Ihm und durch Ihn (das Opfer) darbringen und zugleich mit Ihm sich opfern" (Mediator Dei, AAS, 1947,552).
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− | β) Die Teilnahme der Mitfeiernden wird vollständiger, wenn zu der inneren Sammlung die äußere Teilnahme hinzukommt, sofern sie sich durch äußere Handlungen kundtut wie die Körperhaltung (Knien, Stehen, Sitzen), rituelle Gesten, vorzüglich durch die Antworten, Gebete und Gesänge. Bezüglich dieser Teilnahme hat Papst Pius XII. in der Enzyklika über die Liturgie Mediator Dei in umfassender Weise folgende Formen mit Lob bedacht: "Es gebührt jenen Lob, die sich darum bemühen, dass die Liturgie auch nach außen eine heilige Handlung werde, an der tatsächlich alle Umstehenden teilnehmen. Das kann auf mehrfache Weise geschehen, indem nämlich das ganze Volk nach den liturgischen Regeln auf die Worte des Priesters in gehöriger Weise antwortet oder auch gemäß den verschiedenen Teilen des Opfers entsprechende Lieder singt oder auch beides miteinander verbindet oder schließlich, indem es beim feierlichen Hochamt auf die Gebete des Dieners Jesu Christi antwortet und zugleich die liturgischen Gesänge singt" (Mediator Dei, AAS, 1947, 560).
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− | Diese harmonische Teilnahme haben die päpstlichen Verlautbarungen im Auge, wo sie von der" wirksamen Teilnahme" (actuosa participatio) (Mediator Dei, AAS, 1947, 530-537) handeln. Das hauptsächliche Vorbild hat man am zelebrierenden Priester und seinen Ministri, die in Form geschuldeter innerer Frömmigkeit und in sorgfältiger Beobachtung der Rubriken und Zeremonien Altardienste leisten.
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− | y) Die vollkommene wirksame Teilnahme wird erzielt, wenn auch die sakramentale Teilnahme hinzukommt, wodurch namentlich "die umstehenden Gläubigen nicht nur dem innerlichen Verlangen nach, sondern auch durch den sakramentalen Empfang der Eucharistie teilnehmen, wodurch die Frucht dieses heiligen Opfers besonders reichlich über sie kommt" (Conc. Trid. Sess. 22, cap. 6, vgl. auch Mediator Dei, AAS, 1947, 565: "Sehr angebracht ist es und von der Liturgie vorgesehen, dass das Volk zum heiligen Mahl hinzutritt, nachdem der Priester die göttliche Speise am Altar genossen hat").
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− | δ) Da jedoch eine bewußte und wirksame Teilnahme der Gläubigen ohne ihre hinreichende Unterweisung nicht erzielt werden kann, möge man sich jenes vom tridentinischen Konzil geschaffene Gesetz ins Gedächtnis rufen, das vorschreibt: "Es befiehlt die heilige Versammlung den Pfarrern und allen, welche Seelsorge ausüben, dass sie öfters bei der Feier der Messe (nämlich in der Homilie nach dem Evangelium) entweder selber oder durch andere einiges von dem, was in der Messe gelesen wird, auslegen und unter anderem irgendein Geheimnis des heiligen Opfers erklären, besonders an Sonn- und Feiertagen (Cone. Trid. Sess. 22, cap. 8, Musicae Sacrae Disciplina, 17).
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− | 23. Die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen die Gläubigen dem heiligen Meßopfer tätig beiwohnen können, muß man so lenken, dass die Gefahr jeglichen Mißbrauchs ausgeschlossen ist und der Hauptzweck der entsprechenden Teilnahme erzielt wird: der vollkommenere Kult Gottes und die vollkommenere Erbauung der Gläubigen.
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− | =====b) Die Teilnahme der Gläubigen am gesungenen Amt (Missa in cantu) =====
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− | 24. Die vornehmste Form der eucharistischen Feier besteht in der [[Missa solemnis]], bei der die größere Feierlichkeit, bestehend in Zeremonien, Altardienern und sakraler Musik, die Größe der göttlichen Mysterien aufschließt und den Geist der Teilnehmer zur frommen [[Betrachtung]] dieser Geheimnisse hinlenkt. Ein Hochziel ist also, dass die Gläubigen diese Feierform in der gebührenden Schätzung mitbegehen, dass sie würdig teilnehmen in der nachfolgend auseinandergesetzten Art und Weise.
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− | 25. Bei der Missa solemnis kann die wirksame Teilnahme der Gläubigen in drei Stufen zur Vollendung kommen:
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− | a) Die erste Stufe besteht darin, dass alle Gläubigen die liturgischen Antworten singen: Amen, Et cum spiritu tuo, Gloria tibi Domine, Habemus ad Dominum, Dignum et iustum est, Sed libera nos a malo, Deo gratias. Mit aller Sorgfalt ist darauf hinzuarbeiten, dass alle Gläubigen allüberall diese liturgischen Antworten gesanglich wiedergeben können.
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− | ß) Die zweite Stufe wird dann erreicht, wenn alle Gläubigen auch folgende Teile aus dem Ordinarium Missae singen: Kyrie eleison, Gloria in excelsis Deo, Credo, Sanctus-Benedictus, Agnus Dei. Es ist also darauf hinzuarbeiten, dass die Gläubigen diese Teile aus dem Ordinarium Missae vor allem in den [[[Kyriale simplex|einfacheren gregorianischen Melodien]] zu singen vermögen. Wenn aber nicht alle Teile gesungen werden können, so hindert nichts daran, die leichteren Teile wie: Kyrie eleison, Sanctus-Benedictus, Agnus Dei auszuwählen, damit sie von allen Gläubigen gesungen werden, während das Gloria in excelsis Deo und das Credo von der schola cantorum übernommen wird.
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− | Im übrigen ist dafür Sorge zu tragen, dass überall die folgenden leichteren gregorianischen Melodien von den Gläubigen gelernt werden: Kyrie eleison, Sanctus-Benedictus, Agnus Dei nach der XVI. Nummer des römischen [[Graduale]], das Gloria. in excelsis Deo zusammen mit dem lte missa est und dem Deo Gratias nach der XV. Form, das Credo nach der I. oder III. Nummer. Auf diesem Wege kann man zu jenem wünschenswerten Ziele kommen, dass die Christgläubigen allüberall auf Erden den gemeinsamen Glauben in wirksamer Teilnahme am hochheiligen Meßopfer zugleich in gemeinsamem und frohem Zusammensingen offenbaren können (Musicae Sacrae Disciplina, AAS, 1956, 16).
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− | y) Die dritte Stufe schließlich besteht darin, dass alle Teilnehmer so im gregorianischen Gesang geübt sind, dass sie auch die Teile aus dem [[Proprium Missae]] zu singen vermögen. Auf diese volle Teilnahme am Gesang ist vor allem in religiösen Gemeinschaften (Klöstern und Seminarien) zu drängen.
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− | 26. Hochzuschätzen ist auch die [[Missa cantata]], die als Schmuck immerhin den Gesang und die Lieblichkeit der sakralen Musik besitzt, wenn sie auch der Ministri und der hohen Feierlichkeit der Zeremonien entbehrt. Wünschenswert ist es, dass an Sonn- und Feiertagen der Pfarr- oder Hauptgottesdienst als Amt abgehalten wird. Was aber von der Teilnahme der Gläubigen an der Missa solemnis in dem vorhergehenden Abschnitt gesagt wurde, das hat auch vollkommene Geltung für die Missa cantata.
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− | 27. Für die Missa in cantu sind obendrein noch folgende Punkte zu beachten:
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− | a) Wenn der Priester mit den Altardienern den Einzug in die Kirche auf einem längeren Weg hält, hindert nichts daran, nach Absingen der Antiphon zum Introitus mit einem Vers weitere Verse desselben Psalms singen zu lassen. In diesem Fall kann nach den einzelnen Versen oder nach je einem Verspaar die Antiphon wiederholt werden. Wenn der Zelebrant beim Altar angelangt ist, bricht man, wenn nötig, mit dem Psalm ab, singt das Gloria Patri und wiederholt zuletzt die Antiphon.
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− | ß) Nach der Antiphon zum Offertorium ist es gestattet, jene Verse in der alten gregorianischen Form zu singen, die ehedem nach der Antiphon gesungen wurden. Wenn indessen die Antiphon zum Offertorium nicht irgendeinem Psalm entnommen ist, so kann ein anderer Psalm ausgewählt werden, der der Feier entspricht. Nach Beendigung der Antiphon kann jedoch auch irgendein lateinischer Gesang, der diesem Teil der Messe entsprechen muß und nicht über das Stillgebet hinaus verlängert werden darf, gesungen werden.
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− | y) Die Antiphon der Communio ist an sich zu singen, während der Priester das heiligste Sakrament empfängt. Wenn aber Gläubige kommunizieren, soll der Vortrag dieser Antiphon erst beginnen, während der Priester die heilige Kommunion austeilt. Wenn diese Antiphon zur Communio einem Psalm entnommen ist, dürfen weitere Verse desselben Psalms gesungen werden. In diesem Fall kann nach den einzelnen Versen oder nach je einem Verspaar die Antiphon wiederholt werden, und nach vollendeter Kommunionausteilung wird der Psalm mit dem Gloria Patri beschlossen und die Antiphon wiederholt. Wenn indes die Antiphon nicht einem Psalm entnommen ist, kann ein Psalm ausgewählt werden, der der Feier und der liturgischen Handlung entspricht.
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− | Wenn aber die Antiphon zur Communio gesungen ist und wenn besonders die Kommunionausteilung sich in die Länge zieht, kann auch ein anderes Lied in lateinischer Sprache gesungen werden, das zur heiligen Handlung paßt. Ferner können die zur heiligen Kommunion gehenden Gläubigen zusammen mit dem zelebrierenden Priester dreimal das "Domine, non sum dignus" rezitieren.
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− | δ) Wenn das Sanctus und Benedictus in gregorianischer Melodie gesungen werden, sind sie ununterbrochen zu singen. Wenn aber anders, dann ist das Benedictus nach der Wandlung anzusetzen.
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− | ε) Während die Wandlung stattfindet, muß jeder Gesang aufhören, und wo eine solche Sitte noch herrschen sollte, muß auch die Orgel und jedes Musikinstrument schweigen.
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− | ζ) Nach der Konsekration wird Schweigen angeraten bis zum Pater noster, wenn nicht das Benedictus noch zu singen ist.
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− | η) Während der zelebrierende Priester am Ende der Messe die Gläubigen segnet, schweigt die Orgel. Der zelebrierende Priester hat die Segensworte so auszusprechen, dass sie von allen Gläubigen verstanden werden können.
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− | =====c) DieTeilnahme der Gläubigen an der Lese-Messe ([[Missa lecta]]) =====
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− | 28. Eifrige Sorge ist darauf zu verwenden, dass die Gläubigen "nicht gleichsam wie Draußenstehende oder stumme Zuschauer (Constitutio Apost. Divini cultus, AAS, 1929, 40) der Lese-Messe anwohnen, sondern die Teilnahme leisten, die von einem so großen Mysterium gefordert wird und die die reichsten Früchte bringt".
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− | 29. Die erste Art, wie die Gläubigen an der Lese-Messe teilnehmen können, besteht darin, dass die einzelnen sowohl aus eigener Anstrengung ihre innere fromme Aufmerksamkeit auf die Hauptteile der Messe lenken als auch die äußere Haltung nach den verschiedenen bewährten Gewohnheiten regionaler Art einnehmen.
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− | Vor allem ist es lobenswert, ein kleines Meßbuch, das dem Verständnis angepaßt ist, in der Hand zu haben und mit dem Priester in den Worten der Kirche mitzubeten. Da aber nicht alle gleichermaßen befähigt sind, die Riten und liturgischen formeln recht zu verstehen, und da außerdem die seelischen Bedürfnisse nicht bei allen gleich sind oder immer gleich bleiben, ist für diese eine andere geeignetere oder leichtere Art der Beteiligung empfehlenswerter. Sie besteht darin, die "Mysterien Jesu Christi fromm zu betrachten oder andere Andachtsübungen vorzunehmen und andere Gebete zu verrichten, die zwar der Form nach sich von den heiligen Riten unterscheiden, der Natur nach aber gleichwohl mit denselben übereinstimmen" (Mediator Dei, AAS, 1947, 560f.).
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− | Zu beachten ist ferner: wo die Sitte besteht, während der Lese-Messe die Orgel zu spielen, ohne dass die Gläubigen an der Messe durch gemeinsame Gebete oder Gesänge teilnehmen, ist zu mißbilligen, die Orgel, das Harmonium oder ein anderes Musikinstrument ohne Unterbrechung spielen zu lassen. Diese Instrumente haben zu schweigen:
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− | a) nach dem Einzug des zelebrierenden Priesters zum Altar bis zum Offertorium,
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− | ß) von Beginn der Präfation bis zum Sanctus einschließlich,
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− | γ) wo es Sitte ist, von der Konsekration bis zum Pater noster,
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− | δ) vom Gebet des Herrn bis zum Agnus Dei einschließlich, beim Confiteor vor der Gläubigen-Kommunion, während des Vortrags der Postcommunio und bei Erteilung des Segens am Ende der Messe.
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− | 30. Die zweite Art der Teilnahme besteht darin, dass die Gläubigen bei dieser Teilnahme am eucharistischen Opfer gemeinsame Gebete und Lieder vortragen. Es ist darauf zu achten, dass die Gebete wie die Lieder den Teilen der Messe jeweils möglichst entsprechen, wobei die Vorschrift Nr. 14 c nicht verletzt werden darf.
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− | 31. Drittens wird diese vollkommenere Art endlich erfüllt, wenn die Gläubigen dem Priester die liturgischen Antworten geben, sozusagen also mit ihm ins "Zwiegespräch" eintreten und die ihnen zukommenden Teile mit lauter Stimme sprechen. Es können vier Stufen dieser vollkommeneren Teilnahme unterschieden werden:
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− | a) Wenn die Gläubigen dem zelebrierenden Priester die leichteren liturgischen Antworten geben, nämlich: Amen, Et cum spiritu tuo, Deo gratias, Gloria tibi Domine, Laus tibi Christe, Habemus ad Dominum, Dignum et iustum est, Sed libera nos a malo.
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− | ß) Wenn die Gläubigen darüber hinaus auch vortragen, was vom [[Ministrant]]en nach den [[Rubrik]]en zu sagen ist, und wenn sie auch bei Austeilung der heiligen Kommunion innerhalb der Messe das Confiteor sprechen und das dreimalige Domine, non sum dignus.
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− | y) Wenn die Gläubigen auch folgende Teile aus dem Ordinarium Missae zusammen mit dem Priester rezitieren: Gloria in excelsis Deo, Credo, Sanctus-Benedictus, Agnus Dei.
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− | δ) Wenn die Gläubigen auch Teile aus dem Proprium Missae zusammen mit dem zelebrierenden Priester vortragen, nämlich: Introitus, Graduale, Offertorium, Communio. Diese letzte Stufe kann nur von ausgewählten, gut geschulten und unterrichteten Gemeinschaften würdig verwirklicht werden.
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− | 32. In der Lese-Messe kann das ganze Pater noster, da es ja das geeignetste und altehrwürdige Kommuniongebet darstellt, von den Gläubigen zusammen mit dem zelebrierenden Priester rezitiert werden, indessen nur in der lateinischen Sprache und unter allseitiger Hinzufügung des Amen, also unter völligem Ausschluß der Rezitierung in der Volkssprache.
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− | 33. In der Lese-Messe können religiöse Volkslieder von den Gläubigen gesungen werden unter Einhaltung der Vorschrift, dass sie zu den Teilen der Meßfeier völlig passen (vgl. Nr. 14 b).
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− | 34. Vor allem wenn der Kirchenraum groß und das Volk zahlreich erschienen ist, muß der zelebrierende Priester all das, was er nach den Rubriken mit lauter Stimme vorzutragen hat, mit so starker Stimme sagen, dass alle Gläubigen der heiligen Handlung bequem zu folgen vermögen.
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− | =====d) Die [[Konventsmesse]], auch "[[Missa in choro]]" genannt =====
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− | 35. Unter die liturgischen Handlungen, die sich durch eine besondere Würde auszeichnen, ist mit Recht die Konventsmesse oder "Missa in choro" zu rechnen, die von den durch das Kirchenrecht zum Chor Verpflichteten in innerer Verbindung mit dem Chorgebet täglich zu feiern ist. Die Messe zusammen mit dem Chorgebet begründet das Ganze des christlichen Kultes oder jenes vollkommene Lob, das dem allmächtigen Gott auch in äußerer und öffentlicher Feierlichkeit alltäglich dargebracht wird.
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− | Da aber nicht in allen Kirchen alltäglich diese öffentliche und vollkommene Darbringung des göttlichen Kultes vollzogen werden kann, so wird es von den durch das "Gesetz des Chores" dazu Abgeordneten sozusagen stellvertretend vollzogen. Das gilt vor allem von den Kathedralkirchen im Hinblick auf die ganze Diözese.
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− | Jegliche Zelebration "im Chor" muß in der Regel mit besonderer Schönheit und Feierlichkeit, d. h. mit Gesang und sakraler Musik vollzogen werden.
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− | 36. So soll die Konventsmesse feierlich oder wenigstens als Missa cantata stattfinden.
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− | Wo indessen nach Partikularrecht und Partikularindult von der feierlichen Messe "in choro" dispensiert wurde, muß mindestens vermieden werden, dass während der Konventsmesse die kanonischen Tagzeiten rezitiert werden. Vielmehr liegt es nahe, dass die Konventsmesse als Lese-Messe in der unter Nr. 31 vorgesehenen Form unter völligem Ausschluß der Volkssprache abgehalten wird.
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− | 37. Für die Konventsmesse möge noch berücksichtigt werden:
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− | a) An den einzelnen Tagen muß nur eine Konventsmesse gehalten werden, die mit dem im Chore rezitierten Offizium übereinstimmen muß, wenn nicht von den Rubriken anders bestimmt wird (Additiones et Variationes in rubricis Missalis, tit. I, n. 4). Die Verpflichtung aber zur Feier anderer Messen im Chore auf Grund frommer Stiftungen oder einer anderen rechtmäßigen Ursache bleibt bestehen.
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− | ß) Die Konventsmesse folgt den Vorschriften für das Amt (Messe "mit Gesang") oder für die Lese-Messe (Missa lecta).
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− | y) Die Konventsmesse muß nach der Terz abgehalten werden, wenn nicht der Leiter der Gemeinschaft aus einem wichtigen Grund heraus ihre Abhaltung nach der Sext oder Non verfügt hat.
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− | δ) Konventsmessen "außerhalb des Chores" (extra chorum), die bisher von den Rubriken ab und zu vorgeschrieben waren, werden aufgehoben.
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− | =====e) Die Teilnahme von Priestern beim heiligen Meßopfer und die "synchronisierten" Messen =====
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− | 38. Es sei vorausgeschickt, dass die sakramentale Konzelebration in der lateinischen Kirche auf rechtlich festgesetzte Fälle eingeschränkt ist. Sodann sei die Stellungnahme des heiligen Offiziums vom 23. Mai 1957 (AAS, 1957, 370) ins Gedächtnis zurückgerufen, wodurch als ungültig die Konzelebration des heiligen Meßopfers durch Priester erklärt wird, die, obschon in heiligen Gewändern und von jeglicher Intention beseelt, nicht die Konsekrationsworte sprechen. Es ist nicht verboten, dass beim Zusammenkommen mehrerer Priester anläßlich einer Tagung "nur einer das Opfer darbringt, während andere (seien es alle, seien es mehrere) diesem einen Opfer anwohnen und dabei aus der Hand des Zelebranten die heilige Kommunion empfangen", wenn "das nur aus einem gerechten und vernünftigen Grund geschieht und der Bischof zur Vermeidung von Aufsehen der Gläubigen nicht anders verfügt". Es darf jedoch dieser Art der Feier nicht der von Papst Pius XII. erwähnte Irrtum zugrunde liegen, als ob nämlich die Zelebration einer Messe, der hundert Priester in frommer Weise anwohnen, der Feier von hundert Messen durch hundert Priester gleichkäme (vgl. die Ansprachen Papst Pius' XII. an die Kardinäle und Bischöfe vom 2. Nov. 1954 [AAS, 1954, 669-670] und an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongreß von Assisi vom 22. September 1956 [AAS, 1956, 716-717]).
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− | 39. Verboten sind die "synchronisierten Messen", die so gefeiert werden, dass zwei oder mehr Priester an einem oder mehreren Altären zusammen die Messe feiern, so dass alle Handlungen und alle Worte zu genau derselben Zeit vorgenommen und vorgetragen werden, sogar noch unter Hinzuziehung gewisser moderner Instrumente, durch die eine restlose Gleichförmigkeit oder "Synchronisation" erzielt wird.
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− | ====B) Das [[Officium Dlvinum]] ====
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− | 40. Das Officium Divinum wird entweder im "Chor" oder in "Gemeinschaft" (in communi) oder "einzeln" verrichtet.
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− | Man spricht von der Verrichtung "in choro", wenn das Officium Divinum von einer Kommunität gebetet wird, die kirchenrechtlich zum Chor verpflichtet ist, von einer Verrichtung "in communi" aber, wenn es bei einer Kommunität geschieht, die nicht zum Chor verpflichtet ist.
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− | Wie nun auch das Officium Divinum verrichtet wird, in "choro", in "communi" oder "einzeln", so wird es von solchen verrichtet, die durch das Kirchengesetz dazu verpflichtet sind, und ist immer ein Akt des öffentlichen Kultus, Gott im Namen der Kirche erwiesen.
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− | 41. Das Officium Divinum ist seiner Natur nach so eingerichtet, dass es mit wechselnden Stimmen verrichtet wird, einige Teile erfordern sogar, wenn durchführbar, gesanglichen Vollzug.
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− | 42. Nach diesen Feststellungen gilt: die Verrichtung des Officium Divinum "in choro" ist festzuhalten und zu fördern. Die Verrichtung "in communi" sowie auch der gesangliche Vortrag wenigstens eines Teiles des Offiziums wird nach örtlichen, zeitlichen und persönlichen Möglichkeiten eindringlich empfohlen.
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− | 43. Die Rezitierung der Psalmen "in choro" oder "in communi" in gregorianischer Melodie oder ohne Gesang soll ernst und würdig unter Einhaltung der rechten Tonlage, den entsprechenden Pausen und in stimmlicher Harmonie stattfinden.
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− | 44. Wenn die bei einer [[Hore]] des [[Stundengebet|kanonischen Gebetes]] vorkommenden Psalmen gesungen werden, dann nur nach der gregorianischen Melodie, entweder im Wechsel der Psalmen oder im Wechsel der Verse desselben Psalmes.
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− | 45. Die altehrwürdige Sitte, die Vesper an Sonn- und Festtagen mit dem Volk zusammen gemäß den Rubriken zu singen, muß, wo sie besteht, beibehalten werden, wo sie nicht besteht, soll sie - soweit möglich - eingeführt werden, wenigstens für das eine oder andere Mal im Laufe des Jahres.
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− | Ferner sollen die Ordinarien darauf achten, dass nicht aus Anlaß der Abendmessen der Vespergesang an Sonn- und Festtagen unterlassen wird. Die Abendmessen, die der Ordinarius erlauben kann, "wenn ein geistlicher Vorteil eines beachtlichen Teiles der Gläubigen dies erfordert" (Apost. Constit. Christus Dominus vom 6. Januar 1953, AAS, 1953, 14-24; Instructio Supremae S. Congregationis Sancti Officii vom gleichen Tag, AAS, 1953, 47 bis 51; Motu proprio Sacram Communionem vom 19. März 1957, AAS, 1957, 177-178), dürfen den liturgischen Handlungen und den Andachtsformen, durch die das christliche Volk in gewohnter Weise die Festtage heiligt, nicht zum Schaden sein. Daher muß die geltende Sitte des Vespergesanges oder der Abhaltung sonstiger Andachten zusammen mit der eucharistischen Segnung beibehalten werden, auch wenn eine Abendmesse stattfindet.
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− | 46. In den Seminarien für Welt- und Ordenspriester möge öfters wenigstens ein Teil des Officium Divinum in communi und, soweit möglich, in cantu vollzogen werden; an Sonn- und Festtagen ist wenigstens die Vesper zu singen (vgl. can. 1367,3).
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− | ====C) Der eucharlstische Segen ====
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− | 47. Die eucharistische Segnung ist eine wirkliche liturgische Handlung. Sie muß demnach gemäß der Ordnung im Rituale Romanum, tit. X, cap. V, n. 5 stattfinden.
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− | Wo aber nach alter Sitte eine andere Form der Erteilung des eucharistischen Segens besteht, kann diese Art mit Erlaubnis des Ordinarius beibehalten werden; geraten wird aber, in kluger Weise die römische Sitte des eucharistischen Segens zu fördern.
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− | ===2. Arten der sakralen Musik ===
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− | ====A) [[Sakrale Polyphonie]] ====
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− | 48. Die Werke von Komponisten der sakralen Polyphonie, mag es sich um alte oder neue handeln, dürfen nicht bei liturgischen Handlungen zugelassen werden, wenn nicht zuvor festgestellt wurde, dass sie in ihrer Komposition den Gesetzen und Mahnungen der Enzyklika [[Musicae sacrae disciplina]] (AAS, 1956, 18-20) entsprechen. Im Zweifelsfalle muß die Diözesankommission de Musica Sacra befragt werden.
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− | 49. Alte Dokumente dieser Kunst, die noch in Archiven liegen, müssen sorgfältig aufgesucht, und wenn nötig, muß um ihre Erhaltung zweckentsprechend Sorge getragen werden. Auch soll ihre Herausgabe in kritischer und für den liturgischen Gebrauch geeigneter Form von Fachleuten besorgt werden.
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− | ====B) [[Moderne Kirchenmusik]]====
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− | 50. Gemäß der Enzyklika [[Musicae sacrae disciplina]] (AAS, 1956, 19-20) sollen Werke der modernen Kirchenmusik bei liturgischen Handlungen nicht zugelassen werden, wenn sie nicht nach den Gesetzen der Liturgie und der sakralen Musik geschaffen sind. Hierfür ist das Urteil der Diözesankommission de Musica Sacra zuständig.
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− | ====C) [[Religiöser Volksgesang]] ====
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− | 51. Der religiöse Volksgesang ist höchst empfehlens- und förderungswert; mit seiner Hilfe wird nämlich das christliche Leben mit religiösem Geist durchtränkt und der Sinn der Gläubigen emporgeführt.
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− | Der religiöse Volksgesang hat seinen zuständigen Platz bei allen Feierlichkeiten des christlichen Lebens, ob sie öffentlicher oder familiärer Art sind oder unter die täglichen Arbeiten des Alltagslebens fallen. Seinen besonders vollkommenen Anteil aber behauptet er bei allen Andachten, mögen sie außerhalb oder innerhalb der Kirche abgehalten werden. Manchmal ist er sogar bei liturgischen Handlungen selbst zugelassen, gemäß den obigen Normen Nr. 13-15.
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− | 52. Damit aber die religiösen Volksgesänge ihren Zweck erreichen, »müssen sie völlig mit der Lehre des katholischen Glaubens übereinstimmen, ihn richtig vortragen und auslegen, eine klare Sprache und schlichte Melodie anwenden, frei bleiben von geschwollenem und eitlem Wortschwall und schließlich kurz und eingängig sein, religiöse Würde und religiösen Ernst besitzen" ([[Musicae sacrae disciplina]], AAS, 1956, 20). Die [[Ordinariat]]e müssen eifrig Sorge tragen, dass diese Vorschriflen eingehalten werden.
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− | 53. Es wird daher allen Interessierten empfohlen, die religiösen Volkslieder, auch die der früheren Zeiten, mögen sie schrifllich oder in lebendiger Weitergabe auf uns zugekommen sein, in geeigneter Weise zu sammeln und unter Billigung der Ordinarien zum Gebrauch der Gläubigen herauszugeben.
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− | ====D) [[Religiöse Musik]] ====
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− | 54. Auch diese Musik ist zu schätzen und in geeigneter Weise zu fördern. Sie kann zwar wegen ihrer Sonderart bei liturgischen Handlungen nicht verwendet werden. Doch verfolgt sie das Ziel, bei den Hörern religiöse Stimmungen hervorzurufen und die Religion zu fördern. Deshalb wird sie mit vollem Recht als religiös bezeichnet.
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− | 55. Die eigentlichen Stätten zur Aufführung religiöser Musik sind die Konzertsäle, Theater und Versammlungsräume, nicht aber die Kirchen, die für den Gottesdienst bestimmt sind.
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− | Wenn aber irgendwo ein Musiksaal oder sonst ein entsprechender Versammlungsraum fehlt und die Überzeugung besteht, dass die Darbietung religiöser Musik den Gläubigen eine geistliche Förderung bringen könne, mag der Ordinarius eine solche Aufführung in irgendeiner Kirche unter Einlfaltung von folgenden Bedingungen gestatten:
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− | a) für jede vorzunehmende Aufführung ist die schrifl:liche Erlaubnis des Ordinarius erforderlich,
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− | b) um diese Erlaubnis zu erhalten, muß eine schrifl:liche Eingabe vorausgehen, in der die Zeit der Aufführung, der Name der Werke, die Namen der- Meister (des Organisten und des Chordirigenten) und der Künstler angegeben werden,
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− | c) der Ordinarius darf die Erlaubnis nur geben, wenn nach Anhörung der Meinung der Diözesankommission de Musica Sacra und vielleicht auch der Anschauung anderer Fachleute klar festgestellt ist, dass die Darbietungen nicht nur in echt künstlerischer Hinsicht, sondern auch an innerer christlicher Frömmigkeit hervorragend sind, dass auch die ausführenden Personen jene Eigenschafl: verwirklichen, von denen in Nr. 97-98 gesprochen werden wird,
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− | d) das Heiligste Sakrament soll zu geeigneter Zeit aus der Kirche entfernt und in einer Kapelle oder auch in der Sakristei geziemend geborgen werden. Wenn das nicht geschehen kann, so mögen die Zuhörer daran erinnert werden, dass das Heiligste Sakrament in der Kirche zugegen ist, und der Rektor der Kirche möge besorgt sein, dass diesem Sakrament keine Ehrfurchtslosigkeit zuteil wird,
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− | e) sind Eintrittskarten zu verkaufen oder Programme zu verteilen, so möge das alles außerhalb des Kirchenraumes geschehen,
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− | f) die Musiker, Sänger und Hörer mögen sich so verhalten und so gekleidet sein und jenes ernste Verhalten äußern, das dem heiligen Ort entspricht,
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− | g) sind die Umstände entsprechend, so empfiehlt sich der Abschluß der Darbietung mit einer Andacht oder wenigstens mit dem eucharistischen Segen in der Absicht nämlich, dass die geistliche Erhebung, die die Aufführung erzielen wollte, durch die heilige Handlung sozusagen gekrönt wird.
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− | (Fortsetzung folgt)
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− | [[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]
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