Heiligtum: Unterschied zwischen den Versionen

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(Textübernahme aus Wikipedia, Art. "Heiligtum (Christentum)", https://de.wikipedia.org/w/index.php?diff=171701543&oldid=171701515&title=Heiligtum_(Christentum)&curid=10137699)
 
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In der [[Schönstattbewegung]] wird die Kapelle auf dem Gelände der [[Pallottiner]]niederlassung in Vallendar-Schönstatt als „Urheligtum“ bezeichnet. Von der Kapelle mit dem Bild der ''Mater Ter Admirabilis'' (dreimal wunderbare Mutter) aus wurde die Bewegung 1914 gegründet. Sie ist das bauliche Vorbild für rund 200 [[Schönstattkapellchen]] weltweit.  
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In der [[Schönstatt-Bewegung|Schönstattbewegung]] wird die Kapelle auf dem Gelände der [[Pallottiner]]niederlassung in Vallendar-Schönstatt als „Urheligtum“ bezeichnet. Von der Kapelle mit dem Bild der ''Mater Ter Admirabilis'' (dreimal wunderbare Mutter) aus wurde die Bewegung 1914 gegründet. Sie ist das bauliche Vorbild für rund 200 [[Schönstattkapellchen]] weltweit.
  
 
== Kirchenarchitektur und Reliquienverehrung ==
 
== Kirchenarchitektur und Reliquienverehrung ==

Version vom 6. Dezember 2017, 13:44 Uhr

Ein Heiligtum, auch Sanktuarium (lateinisch Sanctuarium, italienisch Santuario, englisch Sanctuary) ist im erneuerten Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche die Bezeichnung für einen Wallfahrtsort oder eine Wallfahrtskirche als Ziel von Wallfahrten und Pilgerreisen. Auch für den Altarraum von Kirchen sowie Reliquien und deren Behälter findet sich die Bezeichnung Sanktuarium.

Wallfahrtsort

Im Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 heißt es: „Unter Heiligtum versteht man eine Kirche oder einen anderen heiligen Ort, zu dem aus besonderem Frömmigkeitsgrund zahlreiche Gläubige mit Gutheißung des Ortsordinarius pilgern.“<ref>Sanctuarii nomine intelleguntur ecclesia vel alius locus sacer ad quos, ob peculiarem pietatis causam, fideles frequentes, approbante Ordinario loci, peregrinantur, Codex Iuris Canonici Lib. IV De Ecclesiae Munere Sanctificandi (Heiligungsdienst) Pars III Tit. I De Locis Sacris (Heilige Orte) Cap. III De Sanctuarii (Heiligtümer), can. 1230.</ref> Ein Heiligtum hat in der Kirche einen hohen Symbolwert als „Zeichen der heilbringenden Gegenwart des Herrn in der Geschichte und Ort der Rast, wo das Volk Gottes, das auf den Wegen dieser Welt unterwegs ist hin zur zukünftigen Stadt (vgl. {{#ifeq: Brief an die Hebräer | Heiligtum |{{#if: Hebr|Hebr|Brief an die Hebräer}}|{{#if: Hebr |Hebr|Brief an die Hebräer}}}} 13{{#if:14|,14}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), Kraft gewinnt, um seine Pilgerschaft fortzusetzen“.<ref>Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie. (17. Dezember 2001, [1]) Nr. 262f.</ref> Es gilt als herausgehobener Ort der Seelsorge und Evangelisation, um „den Gläubigen reichlicher die Heilsmittel (media salutis) anzubieten“ durch Verkündigung des Wortes Gottes, die beispielhafte Feier der Liturgie, Spendung und Empfang der Sakramente, vor allem der heiligen Messe und des Bußsakramentes, bei Krankenwallfahrten auch die gemeinschaftliche Feier der Krankensalbung, sowie vielfältige Formen der Volksfrömmigkeit.<ref>CIC can. 1234.</ref><ref>Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie. (17. Dezember 2001, [2]) Nr. 269.</ref> Zudem können an Heiligtümern den Wallfahrern besondere Privilegien gewährt werden wie etwa die Erteilung eines Ablasses.<ref>CIC can. 1233.</ref> Weitere Funktionen eines Heiligtums werden in seiner Bedeutung als „kulturelles Zentrum“ mit Studienkursen und Konferenzen, sakralen Aufführungen, Konzerten, Ausstellungen und künstlerischen Aktivitäten gesehen, ferner ausdrücklich auch als „Stätte ökumenischen Engagements“ mit Gebetstreffen zwischen Christen verschiedener Konfessionen.<ref>Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie. (17. Dezember 2001, [3]) Nr. 276f.</ref>

Die kirchenaufsichtliche Zuständigkeit für die Heiligtümer ging nach einer Entscheidung von Papst Franziskus 2017 von der römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auf den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung über.<ref>Motu proprio Sanctuarium in Ecclesia, mit dem dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung die Zuständigkeit für die Heiligtümer übertragen wird (11. Februar 2017, [4]).</ref>

Sanktuarien finden sich nach can. 1231f. CIC noch einmal abgestuft in:

  • Internationales Heiligtum (Sanctuarium internationale) mit Anerkennung durch den Heiligen Stuhl (weltweit acht, darunter drei in Polen, keines im deutschen Sprachraum)
  • Nationalheiligtum (Sanctuarium nationale), für das die Anerkennung durch die nationale Bischofskonferenz erforderlich ist (insgesamt 198, davon als einziges im deutschen Sprachraum Mariazell in Österreich)<ref>International and National Shrines</ref>
  • Diözesanheiligtum (Sanctuarium dioecesane) mit Anerkennung durch den Ortsbischof

Kirchen wie jene der Madonna del Rosario in Pompei (Italien) gelten als diözesanes Heiligtum, auch wenn sie den Titel einer päpstlichen Basilika tragen. Auch die Bezeichnung Santuario maggiore (‚großes Heiligtum‘) für eine Pilgerkirche wie etwa Maria Ss. delle Grazie in Gerace (Italien) ist ein vom jeweiligen Ortsbischof verliehener lokaler Titel<ref>bischöfl. Dekret 1960, Santuario di Maria Ss. delle Grazie – San Giovanni di Gerace</ref>. Als heilige Orte werden im Katholizismus die Wallfahrtsstätten im Heiligen Land und der Stadt Rom betrachtet.

Marienheiligtum

Als Marienheiligtum oder Marienwallfahrtsort wird ein Wallfahrtsort oder eine Wallfahrtskirche bezeichnet, an dem die Mutter Jesu in besonderer Weise verehrt wird. Im Zentrum steht oft ein seit alter Zeit als Gnadenbild verehrtes Marienbildnis, oder es handelt sich um die Stelle einer Marienerscheinung oder eines der Gottesmutter zugeschriebenen Wunders.

Zu den Internationalen Heiligtümern zählen die Basilika vom Heiligen Haus in Loreto (Italien) und die Dreifaltigkeitskirche am Marienwallfahrtsort Fátima (Portugal).

Überregional bekannte Marienwallfahrtsorte sind Altötting und Kevelaer in Deutschland, Mariazell in Österreich, Banneux in Belgien, Tschenstochau in Polen, Guadalupe in Mexiko, Lourdes in Frankreich oder Fátima in Portugal. Das größte Marienheiligtum in Rom ist die Basilica Santa Maria Maggiore. Einer der ältesten Marienwallfahrtsorte in Deutschland ist Marienborn, wo 1191 ein Hospital für die Wallfahrer gegründet wurde.


„Urheiligtum“ in der Schönstattbewegung

In der Schönstattbewegung wird die Kapelle auf dem Gelände der Pallottinerniederlassung in Vallendar-Schönstatt als „Urheligtum“ bezeichnet. Von der Kapelle mit dem Bild der Mater Ter Admirabilis (dreimal wunderbare Mutter) aus wurde die Bewegung 1914 gegründet. Sie ist das bauliche Vorbild für rund 200 Schönstattkapellchen weltweit.

Kirchenarchitektur und Reliquienverehrung

Vor allem im kunsthistorischen Sprachbrauch und im älteren kirchlichen Texten wurde der Raum um den Hauptaltar einer Kirche als Sanktuarium bezeichnet, da sich dort das Allerheiligste und Reliquien befanden.<ref>Meyers (1905): "Saktuar"</ref> In den orthodoxen Kirchen ist das Abaton das Allerheiligste, das heißt, der mit Vorhängen umgebene Chorraum, den nur die Priester betreten dürfen.

Die in einer Kirche aufbewahrten Reliquien sowie die Reliquienschreine, in denen sie aufbewahrt und zur Verehrung dargeboten werden, können regional auch als „Heiligtümer“ bezeichnet werden. So finden im Raum Aachen im siebenjährigen Rhythmus „Heiligtumsfahrten“ zu den dort verehrten mittelalterlichen Reliquien statt (Aachener Heiligtumsfahrt, Heiligtumsfahrt Kornelimünster, Heiligtumsfahrt Maastricht und Heiligtumsfahrt Mönchengladbach).

Einzelnachweise

<references />

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