Toties-quoties-Ablass: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''' Totius-quoties-Ablass ''' ist ein [[Ablass]], der besagt, dass am [[Allerseelen]]tag den [[Arme Seelen|Armen Seelen]] im [[Fegfeuer]] ein vollkommener Ablass, sooft die Gläubigen nach würdigem empfang eine Kirche besuchen und dort auf Meinung des Papstes beten, gewonnen werden könne. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret des [[Papst]]es [[Pius X.]], das für immer Geltung bleibt ([[In perpetuum valiturum]]) gewährt.
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Der ''' Toties-quoties-Ablass ''' (lat. ''toties - quoties'' "so oft - wie oft") ist ein vollkommener [[Ablass]], der am [[Allerseelen]]tag den [[Arme Seelen|Armen Seelen]] im [[Fegfeuer]] zugewendet werden kann, so oft die Gläubigen nach (einmaligem) würdigem Sakramentenempfang eine Kirche besuchen und dort in der Meinung des Papstes beten. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret von [[Papst]] [[Pius X.]] gewährt.
  
Pius X. hat mit diesem Dekret über den "Totiies quoties-Ablass am Allerseelentag für die armen Seelen, das zu einem krönenden Abschluß gebracht, was Papst [[Sixtus IV.]] seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass, gewährt hatte.  
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Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem Abschluss gebracht, was Papst [[Sixtus IV.]] in seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass gewährt hatte.  
  
Der heilige Papst Pius X., hat am Vorabend des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieges]] [[Gott]] sein Leben als [[Opfer]] zur Erhaltung des [[Friede]]ns angeboten und starb. Er ahnte, wie viele Tote der drohende Krieg fordern würde. <ref> [[Freunde und Helfer der Armen Seelen im Fegfeuer|Fegfeuer - Leiden, Freuden und Freunde der Armen Seelen]], S. 157.</ref>
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Im neuen Handbuch der Ablässe ("[[Enchiridion indulgentiarum]]") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die  Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden kann.
 
 
Das Dekret Pius X. wurde als für immer geltend (in perpetuum valiturum") erklärt. Leider ist das im neuen Handbuch ("[[Enchiridion indulgentiarum]]") vom 29. Juni 1968 geändert worden; der vollkommene Ablaß kann am Allerseentag für die  Verstorbenen jetzt nur noch einmal und nicht mehr "Toties quoties" gewonnen werden. 9)
 
  
 
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Aktuelle Version vom 1. November 2017, 12:24 Uhr

Der Toties-quoties-Ablass (lat. toties - quoties "so oft - wie oft") ist ein vollkommener Ablass, der am Allerseelentag den Armen Seelen im Fegfeuer zugewendet werden kann, so oft die Gläubigen nach (einmaligem) würdigem Sakramentenempfang eine Kirche besuchen und dort in der Meinung des Papstes beten. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret von Papst Pius X. gewährt.

Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem Abschluss gebracht, was Papst Sixtus IV. in seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass gewährt hatte.

Im neuen Handbuch der Ablässe ("Enchiridion indulgentiarum") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden kann.

Der Text des Schreibens

Toties-quoties-Ablass (verba)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten