Toties-quoties-Ablass: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem | + | Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem Abschluss gebracht, was Papst [[Sixtus IV.]] in seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass gewährt hatte. |
− | Im neuen Handbuch der Ablässe ("[[Enchiridion indulgentiarum]]") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden. | + | Im neuen Handbuch der Ablässe ("[[Enchiridion indulgentiarum]]") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden kann. |
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Aktuelle Version vom 1. November 2017, 12:24 Uhr
Der Toties-quoties-Ablass (lat. toties - quoties "so oft - wie oft") ist ein vollkommener Ablass, der am Allerseelentag den Armen Seelen im Fegfeuer zugewendet werden kann, so oft die Gläubigen nach (einmaligem) würdigem Sakramentenempfang eine Kirche besuchen und dort in der Meinung des Papstes beten. Er wurde am 24. Juni 1914 durch ein Dekret von Papst Pius X. gewährt.
Pius X. hat mit diesem Dekret zu einem Abschluss gebracht, was Papst Sixtus IV. in seiner Bulle "Salvator noster" vom 3. August 1476 begonnen hatte, der darin erstmalig einen vollkommen, den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbaren Ablass gewährt hatte.
Im neuen Handbuch der Ablässe ("Enchiridion indulgentiarum") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden kann.
Der Text des Schreibens
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten