Ehescheidung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Kirchenrechtliche Scheidung== | ==Kirchenrechtliche Scheidung== | ||
Eine gültige Ehe kann kirchenrechtlich durch den Heiligen Stuhl geschieden werden, wenn sie nicht vollzogen wurde oder mindestens einer der beiden Ehepartner nicht getauft ist (''[[privilegium petrinum]]''). Die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften (Naturehe) kann geschieden werden, wenn sich einer der beiden Partner zum Christentum bekehrt und der nichtchristliche Partner daraufhin nicht mehr mit ihm zusammenleben will (''[[privilegium paulinum]]''). | Eine gültige Ehe kann kirchenrechtlich durch den Heiligen Stuhl geschieden werden, wenn sie nicht vollzogen wurde oder mindestens einer der beiden Ehepartner nicht getauft ist (''[[privilegium petrinum]]''). Die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften (Naturehe) kann geschieden werden, wenn sich einer der beiden Partner zum Christentum bekehrt und der nichtchristliche Partner daraufhin nicht mehr mit ihm zusammenleben will (''[[privilegium paulinum]]''). | ||
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+ | == Literatur == | ||
+ | * Cigoi, Aloys: Die Unauflösbarkeit der christlichen Ehe und die Ehescheidung nach Schrift und Tradition. Eine historisch-kritische Erörterung von der apostolischen Zeit bis ins 19. Jahrhundert. [[Verlagsbuchhandlung Sabat]], Kulmbach 2016, ISBN 978-3-943506-39-6. | ||
[[Kategorie:Moraltheologie]] | [[Kategorie:Moraltheologie]] |
Aktuelle Version vom 29. Juni 2016, 21:50 Uhr
Vorlage:Überarbeiten Eine gültige und vollzogene Ehe zwischen Getauften ist nach katholischem Verständnis unauflöslich und kann daher nicht geschieden werden.
Eheannullierung
Zu unterscheiden sind Fälle, in denen auf Antrag einer der beiden Parteien in einem kirchlichen Prozessverfahren festgestellt wird, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau nicht besteht bzw. niemals gültig zustande gekommen war. Diese Feststellung eines Ehenichtigkeitsgrundes wird Eheannullierung genannt.
Kirchenrechtliche Scheidung
Eine gültige Ehe kann kirchenrechtlich durch den Heiligen Stuhl geschieden werden, wenn sie nicht vollzogen wurde oder mindestens einer der beiden Ehepartner nicht getauft ist (privilegium petrinum). Die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften (Naturehe) kann geschieden werden, wenn sich einer der beiden Partner zum Christentum bekehrt und der nichtchristliche Partner daraufhin nicht mehr mit ihm zusammenleben will (privilegium paulinum).
Literatur
- Cigoi, Aloys: Die Unauflösbarkeit der christlichen Ehe und die Ehescheidung nach Schrift und Tradition. Eine historisch-kritische Erörterung von der apostolischen Zeit bis ins 19. Jahrhundert. Verlagsbuchhandlung Sabat, Kulmbach 2016, ISBN 978-3-943506-39-6.